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bliebe nur, das ganze "halboffiziell" zu machen. ist die frage ob das rechtlich vertretbar ist wenn man seinen unmut mit name und hausnummer der werkstatt kenntlich macht.
eine pure tatsachendarlegung ist ja keine rufschädigung.... |
Wenn die Werkstatt sich dazu entschließt, ne Bewertung auszuschließen, könnte man nen 'Dumm gelaufen Zähler' hochzählen und die Bewertung nicht veröffentlichen.
Für jeden nicht veröffentlichte Bewertung gibts automatisch ne 6.
Veröffentlichte Bewertungen bekommen die Schulnoten 1-4.
Angezeigt würde ne durchschittliche Bewertung pro Werkstatt, wenn mindestens x Bewertungen vorliegen und der Durchschnitt > 4 ist.
Werkstätten unter einem Durchschnitt von 4 fliegen automatisch raus.
Die mit einem Durchschnitt von 1-4 können sich jederzeit selbst austragen (z.B. weil der beste Meister sich beide Arme gebrochen hat), und später wieder eintragen (Voraussetzung: Durchschnitt > 4). In der ausgetragenen Zeit zählen natürlich keine Bewertungen.
Grüße, Rainer