Richtig, du musst die ÖAMTC-Zeilen nur mal lesen:
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten:
Nebelscheinwerfer alleine (
Nebelscheinwerfer mit Abblendlicht zwar erlaubt, aber nicht zu empfehlen)
Der ARBÖ:
Rein rechtlich ist es möglich, das Nebellicht gemeinsam mit dem Abblendlicht für Licht am Tag zu verwenden!
Ich verwende den vollen Christbaum besonders gerne bei Nacht, da die Fahrbahnränder einfach super ausgeleuchtet werden