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Ist eine Heizung Pflicht?

 
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adams_eyes



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Beitrag25-04-2006, 8:53    Titel: Ist eine Heizung Pflicht? Antworten mit Zitat

Hallo!

Bin im Moment dabei einen 1er Golf umzubauen und möchte gerne Gewicht sparen, wo es nur geht!

Da das Auto nur bei schönem Wetter und angenehmen Temperaturen bewegt werden soll, möchte ich den Wärmetauscher ausbauen und die Öffnungen am Flansch für die Wasserschläuche schließen.

Weiß jemand, ob das beim Tüv abgenommen wird? Ich bin nämlich der Meinung, dass es evtl. eine Pflicht gibt eine Heizung im Auto zu haben. Falls es eine solche Pflicht gibt, ab welchem EZ-Datum findet sie anwendung?

Danke schonmal!
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matthiasTDI96
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Beitrag25-04-2006, 14:01    Titel: Ist eine Heizung Pflicht? Antworten mit Zitat

Ohne Wissen zur Gesetzeslage:

Denke es ist ohne Heizung möglich, denn, zumindest in deinem BJ gab es ja noch Enten und solche Dinge. Da war auch keine Heizleistung vorhanden. Das Amarturenbrett brauchst du aber sicher wegen Unfallsicherheit. Legst du nun die Heizung still respektive nicht verhandene Heizung who cares? Der TÜV Mann hat bei mir noch nie eine Heizung überprüft und wenn am Flansch ein U_Rohr anstelle von zwei Leitungen in den Innenraum gehen, glaub ich auch nicht das er es merkt. Wieviel Gewichtsersparniss erhoffst du denn? Fliegt die ganze Lüftung raus? Wenn es nur die Heizung wird, dann sind das sicher nicht mehr als 3 Kg oder so. Vielleicht brauchst du auch einen früher öffneneden Thermostaten, da du dann ja auch das Kühlwasservolumen beschneidest, also möglicherweise...


Matthias
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adams_eyes



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Beitrag25-04-2006, 14:16    Titel: Ganze Lüftung entfernen? Antworten mit Zitat

Erstmal vielen Dank für die Antwort!

Wollte das Armaturenbrett komplett entfernen und um den Lenkstock nur einen kleinen Instrumententräger aus Alu mit VDO-Uhren bauen, um die scharfen Kanten des Lenkstocks abzudecken. Ich denke, wenn man alle sonstigen scharfen Kanten/ Halterungen entfernt, sollte das beim Tüv durchgehen.

Ich weiß, dass man die Lüftung nicht ganz entfernen darf. Laut Tüv muss nämlich die Frontscheibe belüftbar sein (weil sie sonst Beschlagen könnte). Da muss ich mir noch was einfallen lassen, aber man könnte ja dann auf den Rest verzichten und das ganze Lüfungsgehäuse entfernen und eine eigene Konstruktion zur Belüftung der Frontscheibe bauen. Ich könnte das fehlende Kühlwasser durch eine größeren Kühler (z. B. Golf 1 GTD)ausgleichen.

Falls jemand gar keine Belüftung hat, wäre es nett, wenn er/ sie mir sagen könnte, wie man das mit dem netten Prüfer regelt.

Thanxx!
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Malte1408
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Beitrag25-04-2006, 18:10    Titel: Verheizt Antworten mit Zitat

Wenn Du Deinen Golf nur bis 25km/h und ohne Dach zulassen willst kannst Du Dir die Heizung sparen. Ansonsten ist Heizung und Lüftung PFLICHT.

StVZO §35c

Gruß
Malte
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matthiasTDI96
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Beitrag25-04-2006, 18:52    Titel: Ist eine Heizung Pflicht? Antworten mit Zitat

Wilkommen in Deutschland! Tatsache, habs gerade gelesen.....stellt sich nur die Frage, was bedeutet ausreichend? ein Heizlüfter?

Allerdings weiß ich jetzt, warum VW so spendabel ist und die Heizung zum Serienumfang zählt...hat mich immer schon ein wenig gewundert icon_biggrin.gif
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adams_eyes



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Beitrag26-04-2006, 7:59    Titel: Danke! Antworten mit Zitat

Danke für die kompetente Hilfe!

Da kann man halt nix machen, was muss, das muss! icon_confused.gif
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