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Tuningstufen per VAGCOM wählbar -> Rechtslage?

 
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ulf
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Beitrag27-04-2006, 11:09    Titel: Tuningstufen per VAGCOM wählbar -> Rechtslage? Antworten mit Zitat

Hallo,

AFAIK gibt es für während der Fahrt umschaltbare Chips immer noch keine regulären Teilegutachten (in D), weil dafür die MSG-Hardware grundlegend verändert wird und das MSG bei jedem Umschalten die anderen Kennfelder einlesen muß, was während der Fahrt zu Probs führen kann.

Wie sieht das aber mit MSG-Files aus (wie sie auch durch Rainer angeboten werden), in deren verschiedene Codierungen unterschiedlche Leistungsstufen geschrieben sind:
Z.B. eine Codierung mit einem Tuning mit Gutachten, eine andere Codierung mit der Serienleistung, und der Fahrer kann per VAGCOM zwischen Tuning und Serie wählen?

Damit werden ja nur die vorhandenen (Software-)Möglichkeiten der MSG genutzt.
Eine Umcodierung per VAGCOM wird erst nach dem Ab- und Wiedereinschalten der Zündung (Booten) wirksam und ist daher IMO fahrbetriebs-unkritisch.

Mosert der TÜV sowas etwa auch an? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Gruß Ulf
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Zuletzt bearbeitet am 27-04-2006, 11:40, insgesamt 1-mal bearbeitet.
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dieselmartin
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Beitrag27-04-2006, 11:19    Titel: Tuningstufen per VAGCOM wählbar -> Rechtslage? Antworten mit Zitat

Hi Ulf

die Begruendung der Pruefer kenne ich schon, ohne sie zu fragen:
"Des is nisch e-laupt"

Ich erinnere mich da nur an das 12 Seiten Gutachten fuer "normale" Winterreifen am Reanult Megane und meine Frage, ob das Gutachten des dti auch fuer den dci gelte. Der Pruefer hat nichtmal den entscheidenden Satz (sprachlich) verstanden ...
(andererseits ists ein Hammer, fuer WR ein Gutachten zu brauchen, DANKE Renault icon_evil.gif )

Um ein wirkliche BeGRUENDung scheren die sich meist nicht.

Es koennte dann aber auch so sein, dass das Auto mit dem Serien-Datensatz zugelassen ist, und das umcodieren auf den "erweiteren" ein "unzulaessiger" Eingriff ist.
Das waere die aufwendigste Version.

Wahrscheinlich ist schon das Einloeten von Sockeln fuer die EPROMS verboten und dann ists egal, was da drauf steht.

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Nebelwerfer_TDI
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Beitrag27-04-2006, 11:28    Titel: Tuningstufen per VAGCOM wählbar -> Rechtslage? Antworten mit Zitat

Hallo!

ich kann dir da zwar keine konkrete Antwort geben, aber villeicht dennoch etwas konstruktives beitragen.....

Also: der Betrieb eines Fahrzeuges bei dem an der EDC herummanipuliert wurde ist ja schon allein aus Abgasgründen auf öffentlichen Verkehrsflächen verboten. Soweit sollte es klar sein.

Daraus könnte man aber ableiten, dass eine Tuningsoftwareversion, die auch im MSG abgelegt ist, aber inaktiv ist die Betriebserlaubnis nicht aufhebt. Das wäre so als wenn ich eine Tuningbox ohne Gutachten (also keinesfalls eintragbar) am Beifahrersitz oder im Handschuhfach herumliegen hätte, was ja nicht verboten ist.

Logischerweise darf aber sonst nichts am Motor verändert sein (also z.B großer Lader, andere Düsen, LLK, usw.), da dies ja das Abgasverhalten verändern würde/könnte.

Ich weiß nicht ob meine Überlegungen richtig sind, aber logisch wären sie zumindest icon_wink.gif

mfg Nebelwerfer
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ulf
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Beitrag27-04-2006, 11:50    Titel: Tuningstufen per VAGCOM wählbar -> Rechtslage? Antworten mit Zitat

dieselmartin hat folgendes geschrieben:
Wahrscheinlich ist schon das Einloeten von Sockeln fuer die EPROMS verboten und dann ists egal, was da drauf steht.

Hi Martin,

das muß IMO so nicht sein - immerhin gibts es ja auch Gutachten für Chiptuning schon aus der Zeit vor dem OBD-Flashen, und da ging es eben nicht ohne Löten.


Zitat:
Also: der Betrieb eines Fahrzeuges bei dem an der EDC herummanipuliert wurde ist ja schon allein aus Abgasgründen auf öffentlichen Verkehrsflächen verboten. Soweit sollte es klar sein.

Daraus könnte man aber ableiten, dass eine Tuningsoftwareversion, die auch im MSG abgelegt ist, aber inaktiv ist die Betriebserlaubnis nicht aufhebt. Das wäre so als wenn ich eine Tuningbox ohne Gutachten (also keinesfalls eintragbar) am Beifahrersitz oder im Handschuhfach herumliegen hätte, was ja nicht verboten ist.

Na ja, ich fürchte, schon die gezielt vorbereitete Möglichkeit zur Umschaltung auf ein nicht eingetragenes Tuning läßt die Fzg-BE erlöschen.

Mir ging es aber um ein Tuning / Motorabstimmung, für das ein Gutachten existiert, wobei der Kunde per VAGCOM zwischen Tuning und Serie umschalten kann.
Im Eingangsposting habe ich es gerade durch eine Unterstreichung hervorgehoben.
Gruß Ulf
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MG4 Electric
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Nebelwerfer_TDI
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Beitrag27-04-2006, 12:11    Titel: Tuningstufen per VAGCOM wählbar -> Rechtslage? Antworten mit Zitat

Na ja, ich fürchte, schon die gezielt vorbereitete Möglichkeit zur Umschaltung auf ein nicht eingetragenes Tuning läßt die Fzg-BE erlöschen.

dann hätten aber auch die ganzen alten TDs von VW keine Zulassung. Denn auch ein Steuerkegel ist in kaum mehr als einer Minute verdreht, und die ladedruckanreicherung ist bei keinem VW plombiert. Also ist die Möglichkeit schon vom Hersteller her gegeben.....
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dieselmartin
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Beitrag27-04-2006, 13:33    Titel: Tuningstufen per VAGCOM wählbar -> Rechtslage? Antworten mit Zitat

ups, hatte das "mit Gutachten" uebersehen ....

dann weiss ich nicht, wie das gehandhabt wird.

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Beitrag06-06-2006, 16:25    Titel: Tuningstufen per VAGCOM wählbar -> Rechtslage? Antworten mit Zitat

es ist zwar ein altes Thema, aber eine Antwort gibt es leider noch nicht:

Schade, würde mich auch interesseieren...

Was sagen denn die Hersteller einer schaltbaren Box mit Gutachten ? Legal, illegal ?
Was wäre wenn, wie Ulf geschrieben hat, das Chiptuning ein Gutachten hat und dieses eingetragen ist?
Darf ich dann die 'Leistungsreduzierung' fahren ?

Oder gilt grundsätzlich, dass die im Fahrzeugschein eingetragene Leistung um nicht mehr als 8% abweichen darf?

Nach oben und nach unten.. icon_sad.gif

Gruss Jochen
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Beitrag14-07-2006, 0:58    Titel: Tuningstufen per VAGCOM wählbar -> Rechtslage? Antworten mit Zitat

ulf hat folgendes geschrieben:

Mir ging es aber um ein Tuning / Motorabstimmung, für das ein Gutachten existiert, wobei der Kunde per VAGCOM zwischen Tuning und Serie umschalten kann.


Genau mit dieser Thematik habe ich meinen TÜV-Menschen kontaktiert, die Antwort:

Das Gesetz besagt dass es nur den Begriff "Motorleistung" und nicht den der "wahlweisen Motorleistung" gibt. Außerdem geht man davon aus, dass das Fahrzeug nur in einem Betriebszustand optimale Abgase produzieren kann icon_cry.gif
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R00KIE
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Beitrag14-07-2006, 12:11    Titel: Tuningstufen per VAGCOM wählbar -> Rechtslage? Antworten mit Zitat

Irgendwie scheint es aber zu gehen, siehe hier:
http://www.oettinger.de/navi.php?sel_modell=100

Könnte mir vorstellen, dass nur die Maximalleistung eingetragen und das auto damit versichert wird, wenn man die Leistung (aus welchen Gründen auch immer) begrenzt interessiert das keine alte s.., da die Unfallgefahr dadurch nicht steigt sondern sinkt.
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Beitrag14-07-2006, 21:11    Titel: Tuningstufen per VAGCOM wählbar -> Rechtslage? Antworten mit Zitat

R00KIE hat folgendes geschrieben:
Irgendwie scheint es aber zu gehen, siehe hier:
http://www.oettinger.de/navi.php?sel_modell=100


Von TÜV steht aber nichts dabei, oder habe ich das etwa übersehen? icon_rolleyes.gif
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R00KIE
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Beitrag14-07-2006, 22:26    Titel: Tuningstufen per VAGCOM wählbar -> Rechtslage? Antworten mit Zitat

Steht auf der Hauptseite: Alle genannten Preise verstehen sich inkl. TÜV-Abnahme, Montage und 2 Jahren Gewährleistung.
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Jochen_145
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Beitrag15-07-2006, 22:11    Titel: Tuningstufen per VAGCOM wählbar -> Rechtslage? Antworten mit Zitat

Hallo,

also folgendes habe ich inzwischen in Erfahrung gebracht:
Die Firma ******** bietet mir ein schaltbares Tuning für meinen ASV an, bei dem per Schalter zwischen Serienstand und Tuningstand umgeschaltet werden kann.

Laut ******** wird das Tuning mittels Gutachten eingetragen. Der Serienstand kann ganz normal gefahren werden, da es sich hier um eine Minderleistung handelt, die aber grundlegend TüV hat.

Somit kann ein eingetragenes OBD-Tuning, dass mittels VAG-Com umgeschaltet werden kann solange legal gefahren werden, solange die maximale Leistung eingetragen ist und alle weiteren Varianten TÜV konforme Minderleistung (z.B. Serienstand oder ECO Optimierung mit TÜV) sind.

Übrings gibt es die Umschaltung der Leistung sogar serienmässig und somit völlig legal:
Der BWM M5 und M6 schaltet die maximale Leistung per Knopfdruck. ( Es gibt sicher inzwischen auch weitere.. )

Gruss Jochen
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