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Stützlast entfällt

 
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Wiesel
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Beitrag08-08-2008, 8:14    Titel: Stützlast entfällt Antworten mit Zitat

Moin,
als ich gestern bei meinem Teiledealer nach einer AHK gefragt habe und ihn auf
die Stützlast ansprach, meinte er, die würde entfallen icon_confused.gif
Warum, konnte er mir aber auch nicht sagen.
Hat evtl. jemand hier Hintergrundinformationen?

Gruss Micha
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luesken
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Beitrag08-08-2008, 8:32    Titel: Stützlast entfällt Antworten mit Zitat

hier mal der Gesetzestext

Stützlast (§ 44 Abs. 3 StVZO)

Bei einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter hinter Pkw darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 % der jeweiligen (tatsächlichen) Anhängelast betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg betragen. Weder die für die Anhängekupplung und die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene zulässige Stützlast dürfen überschritten werden. Auf die danach zu beachtenden Stützlasten muss an gut sichtbarer Stelle hingewiesen werden, und zwar durch ein Schild am ziehenden Fahrzeug auf die dort höchstzulässige Stützlast sowie durch ein Schild vorn am Anhänger auf die Mindeststützlast und auf die höchstzulässige Stützlast.

Soweit der Gesetzestext, in der Praxis bedeutet dies, dass es zwei Werte gibt. Den Wert, den der Hersteller des Zugwagens vorgibt und denjenigen, den der Hersteller des Anhängers vorschreibt. Der kleinere Wert ist einzuhalten. Er sollte aber möglichst voll ausgenutzt werden, da eine hohe Stützlast der Gespannstabilität dienlich ist.

Bedenken Sie weiterhin, dass die Stützlast ihren Zugwagen belastet. Im angekuppelten Zustand darf dadurch nicht das zGG des Zugwagens oder die zulässige hintere Achslast überschritten werden.
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Wiesel
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Beitrag08-08-2008, 11:56    Titel: Stützlast entfällt Antworten mit Zitat

luesken hat folgendes geschrieben:
... in der Praxis bedeutet dies, dass es zwei Werte gibt. Den Wert, den der Hersteller des Zugwagens vorgibt und denjenigen, den der Hersteller des Anhängers vorschreibt. Der kleinere Wert ist einzuhalten.

So kenne ich das auch. Genau dieses soll sich aber jetzt geändert haben.
Bei A.T.U habe ich gerade folgendes gefunden
A.T.U hat folgendes geschrieben:
wichtiger Hinweis: Aufgrund einer Gesetzesänderung muß das Stützlastschild nicht mehr sichtbar am KFZ angebracht sein. Die zulässige Stützlast wird ab sofort aus der Betriebsanleitung des Fahrzeuges und der Anbauanleitung der AHK (die mitgeführt werden muß) entnommen. (Siehe auch STVZO_§44)

Der aktuelle Text auf Juris.de gibt aber auch nichts wirklich brauchbares her icon_confused.gif icon_confused.gif icon_confused.gif

Gruss Micha
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Bertil
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Beitrag08-08-2008, 18:25    Titel: Re: Stützlast entfällt Antworten mit Zitat

Wiesel hat folgendes geschrieben:
Moin,
als ich gestern bei meinem Teiledealer nach einer AHK gefragt habe und ihn auf
die Stützlast ansprach, meinte er, die würde entfallen icon_confused.gif
Warum, konnte er mir aber auch nicht sagen.
Hat evtl. jemand hier Hintergrundinformationen?

Gruss Micha



Oh mann, was für Hampels. Die Stützlast entfällt natürlich nicht, sondern nur der bisher nötige Aufkleber. Die Stützlast steht sogar in der "Zulassungsbescheinigung Teil 1" Ziffer 13 und in der Bedienungsanleitung drin.

Der 1U TDI hat eine zulässige Stützlast von 60kg. Obwohl der Golf 1J (G4) bei gleicher Bodengruppe eine zulässige Stützlast von 75kg hat icon_rolleyes.gif


Im Camperpoint hatten wir mal diese Sammlung:

Skoda Octavia 1U (also das alte Modell) mit 110PS-TDI

zulässige Stützlast: 60 KG

Anhängelast bei 8 %: 1500 KG
Anhängelast bei 12 %: 1300 KG
Anhängelast ungebremst: 500 KG
...

Gleiche Bodengruppe im (1J) Golf4 TDI 74kw

zulässige Stützlast: 75 KG

Anhängelast bei 8 %: 1500 KG
Anhängelast bei 12 %: 1300 KG
Anhängelast ungebremst: 600 KG
Bei Anhängerbetreib erhöht sich beim Golf4 sogar das zGG um 75kg und die maximale HA Last um 35kg
Gruß Bertil

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Wiesel
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Beitrag08-08-2008, 20:58    Titel: Stützlast entfällt Antworten mit Zitat

Danke icon_cool.gif
Bleibt nur die Frage, ob ich mich mit meinem Fahrradträger jetzt ins grenzlegale begebe:
Stützlast 1U 60kg
Stützlast AHK 75kg
Soll-Stützlast Fahrradträger 75kg
Gewicht Fahrradträger + Fahrräder < 60kg

Gruss Micha
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Bertil
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Beitrag08-08-2008, 21:34    Titel: Stützlast entfällt Antworten mit Zitat

Wiesel hat folgendes geschrieben:
Danke icon_cool.gif

Bitteeee ...!
Zitat:

Bleibt nur die Frage, ob ich mich mit meinem Fahrradträger jetzt ins grenzlegale begebe:
Stützlast 1U 60kg
Stützlast AHK 75kg
Soll-Stützlast Fahrradträger 75kg
Gewicht Fahrradträger + Fahrräder < 60kg


Wenn du unter 60kg bleibst dann ja.

Die verlangten 75kg sind nur für die Stabilität des Trägers auf der AHK nötig. Das kann deine AHK (am G4) auch bieten. Das dein 1U die volle Zuladung des Trägers nicht ausnutzen darf ist aber kein Problem.

So lange dein Fahrzeug hinten nicht "durchhängt" wird sowieso keiner nachwiegen. Da gibts ein tolles Mittel gegen ... kann den Thread gerade nicht finden icon_redface.gif
Gruß Bertil

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Beitrag08-08-2008, 21:46    Titel: Stützlast entfällt Antworten mit Zitat

Bertil hat folgendes geschrieben:
...
So lange dein Fahrzeug hinten nicht "durchhängt" wird sowieso keiner nachwiegen. Da gibts ein tolles Mittel gegen ... kann den Thread gerade nicht finden icon_redface.gif


Hab den Thread doch noch gefunden: http://community.dieselschrauber.de/viewtopic.php?t=14301
Gruß Bertil

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Beitrag08-08-2008, 23:57    Titel: Stützlast entfällt Antworten mit Zitat

Cool icon_cool.gif
MAD bietet ja außer den Aufblasteilen noch die Verstärkungsfedern an.
Die wären evtl. auch noch eine Alternative (liegen allerdings bei 260€).
Erstmal schauen, wie es aussieht, wenn die Kupplung dran ist und die
Fahrräder drauf sind.

Gruss Micha
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Beitrag12-08-2008, 9:17    Titel: Stützlast entfällt Antworten mit Zitat

Wiesel hat folgendes geschrieben:
Stützlast 1U 60kg
Stützlast AHK 75kg
Soll-Stützlast Fahrradträger 75kg
Gewicht Fahrradträger + Fahrräder < 60kg

Hi Micha,

was bitte ist eine "Soll-Stützlast Fahrradträger"? Wo ist die dokumentiert? Ich denke eher dass es sich um das zulässige Gesamtgewicht des Fahrradträgers handelt, so dass damit die max Beladung des Fahrradträgers geregelt werden soll, oder ist das ausgeschlossen?

Bei Anhängern ist es ja auch häufig so, dass der Anhänger eine Stützlast von z.B. 100kg haben darf (und vom WoWa-Hersteller empfohlen wird diese im Sinne einer guten Straßenlage auch möglichst auszunutzen). Trotzdem darf ich diesen Anhänger auch mit einem G3 mit 50kg zul Stützlast ziehen. (natürlich dann auch nur den WoWa mit 50kg Stützlast bepacken).

Was ich damit sagen will: Ich bin der Meinung, dass du einen Fahrradträger mit <60kg tatsächlichem Gesamtgewicht auf jeden Fall am 1U fahren darfst (solange du die Hinterachslast nicht aufgrund des restlichen Gepäcks überschreitest, der Hebel auf der AHK ist ja schon recht groß)

Gruß
Guste
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Bertil
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Beitrag12-08-2008, 19:01    Titel: Stützlast entfällt Antworten mit Zitat

Wiesel hat folgendes geschrieben:
Cool icon_cool.gif
MAD bietet ja außer den Aufblasteilen noch die Verstärkungsfedern an.
...


Warum sind denn die Zusatzfedern (279,--) teurer als das Luftsystem (244,--)?


@Guste
Wenn der Träger voll beladen ist, wir eine Mindest Stützlast von 75kg gefordert. Ansonsten "nur" der Reale Wert. Die Anleitungen der Träger (bei meinem auch) sind da etwas blöde formuliert.
Gruß Bertil

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