[Traduzione in corso...]
nichts ist unmöglich ....
aber zulässig für den Bereich der StVZO ist nur das, was im Gutachten, hier Teilegutachten, zu den Federn steht (Fahrzeugzuordnung, Einbaubedingungen usw....Händler ist verpflichtet, dieses mit auszuliefern) .
Dort kann es zulässig sein, diese mit Seriendämpfern zu verbauen muß es aber nicht.
Praktisch muss ausgeschlossen werden , dass Federn im ausgefederten Zustand locker sind und event. ihren "Standort" ändern könnten.
Einbauabnahme nach §19(3) in der Regel erforderlich. Wenn kein Gutachten dann über aaS (TÜV) Einzelabnahme nach §21
Kfz-Prüfstelle des TÜV Rheinland/FSP Saalfelder Höhe in Thüringen im grünen Herzen Deutschlands.
Wir lieben Diesel, vor allem alte..
Sommer: Oldtimer W124 2,5 Saugdiesl 90 PS Bj 87, Winter: Golf4 4Motion TDI AGR