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Jan6K

Iscritto il: 12/04/2002 Messaggi: 4741 Karma: +107 / -0 Località: Hagen
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30-09-2004, 9:49 Oggetto: Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU |
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[Traduzione in corso...] Hallo allerseits,
in einem anderen Thread haben wir ja nebenher darueber geredet, durch "Tuning" der Leerlaufdrehzahl (sprich: Absenken auf 800 oder etwas weniger) den Verbrauch zu senken und (wie Julian) die Leerlauffahrgeschwindigkeit parkhausgeeigner zu machen.
Wie sieht es bei solchen Adaptionen eigentlich mit der Legalitaet aus? Gehoert die Soll-Leerlaufdrehzahl (siehe Solldaten in den Fachartikeln) zur ABE des Autos, oder ist das vollkommen egal?
Wie sieht es mit der AU aus? Ich erinnere mich schwach, dass bei Benzinern die Leerlaufdrehzahl eine Rolle gespielt hat, mit dem TDI hatte ich ja noch keine AU.
Dass man sie vor der AU schnell wieder korrigiert bekommt, ist mir klar...
Viele Gruesse,
Jan 1Z5 CFHF  / AHB H4D  |
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dieselmartin Profi-Schrauber


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30-09-2004, 10:15 Oggetto: Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU |
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[Traduzione in corso...] Hi Jan
zur Legalitaet kann ich nix sagen - aber ich denke nicht, dass dir da einer nen Strick draus drehen wird.
Zur AU: JA, die LL drehzahl gehoert dazu. Es gibt ein Fenster, in dem der LL stehen muss, sonst macht der Computer keine AU.
Bei meinen Golf 2 hat der Pruefer auch regelmaessig die LLDrehzahl korrigiert, bevor die Messung losgehn konnte (war ja einfach mitm Schraubenzieher zu machen).
Bei meiner HU und AU bin ich auch fett mit Laptop und Interface angerueckt - nur fuer den Fall das die was zu maekeln gehabt haetten und "das muessen die von VW einstellen" gesagt haetten  (den 10 Ct Adapter hatte ich schoen hinterm ABS versteckt  denn beim Kollegen mit dem Ibiza ASV hat der Pruefer wie bloede den Pumpenstecker kontrolliert  )
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Jan6K

Iscritto il: 12/04/2002 Messaggi: 4741 Karma: +107 / -0 Località: Hagen
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30-09-2004, 12:57 Oggetto: Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU |
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[Traduzione in corso...] Hi Martin,
was genau zapfen die bei der Diesel AU an? Wie bekommen die die Leerlaufdrehzahl raus, wie die Abregeldrehzahl?
Ich glaube kaum, dass die dazu den DZM benutzen, und sie werden auch nichts an die Diagnoseschnittstelle stecken, oder?
Was wollen sie noch alles anzapfen (Hauptinteresse: Haben sie einen eigenen Sensor fuer die Motortemperatur, der statt Peilstab benutzt wird? Das ginge bei mir naemlich nicht ganz einfach).
Den LL werde ich dann wohl fuer die AU genau richtig setzen, falls ich ihn bis dahin getuned habe.
Viele Gruesse,
Jan 1Z5 CFHF  / AHB H4D  |
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dieselmartin Profi-Schrauber


Iscritto il: 13/03/2003 Messaggi: 10121 Karma: +29 / -0 Località: in der Werkstatt 2007 Volkswagen Passat Supporto Premium
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30-09-2004, 13:09 Oggetto: Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU |
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[Traduzione in corso...] Meine Diesel AUs - ein kleiner Erfahrungsbericht
Der Oelmessstab kommt raus und ein ein laengeneinstellbarer Temp.sensor rein
Oel muss min 80 Grad haben
Beim TDI hat der Pruefer nur 2 Klemmen an die Batterie geklemmt (ueber die Restwelligkeit kriegen die die Drehzahl raus)
Beim D (Golf 2 JP) haben sie manchmal noch einen Dehnungsmesser um eine Einspritzleitung geklemmt (den Spass hab ich ihnen aber mit der grossen AFN Abdeckung beim 1Z versaut
Dann tuckert der Trekker im LL -> wir messen die LL drehzahl
Danach wird langsam das Gas getreten, bis entweder nis mehr kommt (wir haben die Abregldrehzahl) oder der Trekker platzt  Ups, da hat er wohl doch net abgeregelt (kam nie vor)
Mein Herz blieb solange stehen, wie der Motor auf voller Drehzahl lief
Dann kommt die erste Messung: Voll gas aus LL in ca 1.2 sec, 3 sec (oder so) Vollgas halten
(der K-wert wird aber weggeschmissen)
Jetzt folgen 3 weitere Messungen aus deren K-wert das Mittel genommen wird.
Bist unter 2.0, gibts Plakette, sonst net.
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Jan6K

Iscritto il: 12/04/2002 Messaggi: 4741 Karma: +107 / -0 Località: Hagen
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30-09-2004, 14:35 Oggetto: Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU |
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[Traduzione in corso...] Hi,
danke, das ist gut zu wissen. Dann muss ich mir was fuer meinen Sensorstab ausdenken (eine Ablagemoeglichkeit), denn abziehen sollte man den besser nicht, jedenfalls sollten DIE das nicht tun.
Viele Gruesse,
Jan 1Z5 CFHF  / AHB H4D  |
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guste100 Profi-Schrauber


Iscritto il: 27/07/2004 Messaggi: 2399 Karma: +435 / -0 Località: Mitte Schleswig Holsteins 2007 Volkswagen Passat Supporto Premium
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30-09-2004, 15:18 Oggetto: Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU |
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[Traduzione in corso...] Bei meinen bisherigen Diesel-AUs (in zwei unterschiedlichen Betrieben) wurde die Öltemperatur nie gemessen.
Beim einem Betrieb wurde ein "elektronischer Klotz" an den Motorblock gepappt (ich glaube magnetisch befestigt), laut Aussage des Prüfers zum Drehzahl und Temp aufnehmen. Damit könnte aber nur die Blocktemperatur, nicht die Öltemp gemessen werden.
Beim zweiten Betrieb wurde lediglich die Batterie angeklemmt (Drehzahlüberwachung durch Oberwellen). Das Gerät fragte beim Start nur übers Bedienfeld ab, ob die Öltemp über 80°C liegen würde. Der Prüfer bestätigte dies lediglich mit "Ja"...
Ich würde einfach mal vorher bei dem Betrieb, wo du's prüfen lassen willst, anrufen und fragen wie die messen. Die meisten nehmens eh nicht so genau und würden den Fühler bei Bedarf auch sicher an jede andere geeignet temperierte Stelle halten, sofern du dies wünscht...
Gruß
Guste |
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Jan6K

Iscritto il: 12/04/2002 Messaggi: 4741 Karma: +107 / -0 Località: Hagen
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30-09-2004, 17:00 Oggetto: Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU |
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[Traduzione in corso...] Hi,
...oder sich drauf verlassen, wenn meine Anzeige ueber 80 Grad anzeigt?
Denn eines ist sicher: Zur AU fahre ich die Kiste richtig warm... kalt darf bei mir niemand Vollgas geben.
Viele Gruesse,
Jan 1Z5 CFHF  / AHB H4D  |
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01-10-2004, 9:29 Oggetto: Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU |
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Moral von der Geschichte:
Der Motor verliert bei jeder AU ganze Menge an Ressourcen. Keiner von uns quält den Motor so wie die AU.
Fahrt also mit schön warmen Motor und nach Möglichkeit mit frischem Öl dahin.
Eure TDI-Schätzchen werden euch dafür danken ... |
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dieselmartin Profi-Schrauber


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01-10-2004, 9:44 Oggetto: Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU |
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[Traduzione in corso...] Hi Georg
Ich glaube, inzwischen waer ich so frech und wuerde dem Pruefer mein Auto entreissen und vom Hof fahren OHNE zu bezahlen und einen Brief von deren Anwalt abwarten.
Danach wuerde dann ein nettes Juristen gezanke losgehn, was garantiert billiger als ein neuer 1Z ist !
Normalerweise bin ich ja freundlich zu den Klingonen jeglicher unterart (VW, TUEV etc), auch, wenn die Mist erzaehlen (Servooel wird heiss und zieht sich zusammen !!! Das hat ein MEISTER gesagt !!!) aber wenn die Mist machen, greif ich ein, wenn ich dabei bin.
Nur weil ich eine Dienstleistung in Auftrag gegeben hab, hab ich nicht jegliche Rechte an meinem Eigentum verwirkt !
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Georg-TDI Ospite
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01-10-2004, 10:51 Oggetto: Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU |
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[Traduzione in corso...]Bisschen Stress habe ich dann auch noch gemacht. Gut, nicht bis zum Anwalt.
Der Geschäftsführer vor Ort konnte/wollte nicht sofort mit mir sprechen, also habe ich eine schriftliche Beschwerde angefertigt. Und ich schreib ja nur ganz kurze Aufsätze, das wisst ihr ja inzwischen!
Nach zwei Wochen kam ein Brief. Keine Entschuldigung, nee, eine Mahnung!!!
Nach einigen Zeilen Blah Blah wurde mir aufgeschwätzt, dass ich knapp einer Anzeige entgangen bin. Denn es ist ja nämlich verboten den Motor im Leerlauf ohne zu fahren vorzuwärmen, was auch durch Bundesministerium und führende Automobilhersteller bestätigt worden ist. Und in dem Sinne weiter und weiter ...
... Letztendlich ist das AU-Prüfverfahren in Zusammenarbeit mit Automobilhersteller entstanden und hat keinerlei negative Auswirkungen auf den Motor.
Daraufhin habe ich noch einen böseren Brief hingeschickt (5 Seiten, mit Gesetz- und Herstellerzitaten) und meinen Dipl.-Ing. davor gesetzt.
Nach weiteren 3 Wochen kam eine Entschuldigung mit der Aussage, dass es sich hier um einen Missverständnis seitens des TÜV-Mitarbeiters gehandelt hat.
Ich wollte es dabei nicht lassen und ... Nee, nicht Anwalt!
Ich habe die ganze Geschichte an ADAC zur Veröffentlichung geschickt.
Und was meint ihr?
Nee, die waren an der Geschichte nicht interessiert.
Da ich auch noch von unserem lieben Automobilclub enttäuscht wurde, habe ich es aufgegeben um paar Jahre meines stressfreien Lebens nicht wegzuschmeißen.
Denn, auch ein Anwalt kann mein Leben nur auf Papier verlängern ...  |
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dieselmartin Profi-Schrauber


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01-10-2004, 11:02 Oggetto: Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU |
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[Traduzione in corso...] Wow, krasse Story.
Da hab ich bisher ja echt nur Engel beim TUEV erlebt ?!
Meinen ersten 2er Golf hat der Pruefer netterweise ueber die AU gehievt, denn es kommt extrem drauf an, _wie_ der Preufer Gas gibt. Und das steht im Protokoll nicht drin
Nach der ersten 2,5 hat er den Fus einfach "anders" bewegt und ich bin mit 1,5 drueber
Leider ist 4 Tage danach die Kopfdichtung durchgegangen und ein halbes Jahr Spaeter war nix mehr mit Kompression
Aber auch der erste (selbstgemachte) TUEV mit meinem TDI war angenehm (viellecith waren die Klingonen auch wohlgestimmt, weil ich den Beifahrersitz voll mit BoschLiteratur hatte
Auf jeden Fall haben die sehr nett und auch einigermassen kompetent mit mir geredet, und nicht stumm und muerrisch meinen Wagen traktiert.
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