Hi Bertil
den zitierten § hab ich auch. Im Eingangsposting hab ich versucht, ihn auf das hier Wichtige zu reduzieren
Die angegebenen 1195 kg für meinen Golf stimmen tatsächlich - im 97er Katalog, Betriebsanleitung und Kfz-Schein immer die gleiche Zahl (fürs Grundmodell).
Zu Deiner evtl. Orientierung hier noch ein paar TDI-Gewichte aus meiner Betriebsanleitung (1.97).
66 und 81 kW sind dort in allen Varianten (2-türer, 4 Türer und Variant) identisch.
In Klammern die Angeben für den 66kW-Syncro.
2-Türer = 1195 (1325), 4-Türer = 1225 (1355), Variant = 1270 (1425)kg.
Die Gewichte sind ausdrücklich incl. Fahrer. Für Automatik wird ein Zuschlag von 30 kg angegeben, zusätzlich ist ein Pauschalhinweis für weitere Erhöhungen durch Schiebedach, Klima usw. abgedruckt.
Demnach sollte Dein Variant leer incl. Fahrer minimal 1270 kg wiegen - genau 75 kg mehr als in Deinem Kfz-Schein. Die Differenz könnte also tatsächlich der Normfahrer sein.
Ich hab schonmal gedacht, ob die Zuladung = zGg - Leergewicht einen Hinweis darauf geben könnte, ob mit oder ohne Fahrer gemessen wurde. Eine "relativ hohe" Zuladung sollte dann darauf hindeuten, daß das Leergewicht keinen Fahrer enthält.
Bei der Frontantriebs-TDI Limousine z.B. ist das zGg einheitlich 1630 kg. Demnach hat der 2-Türer maximal 435 kg, der 4-Türer maximal 405 kg und der 4-Türer Automatik maximal 375 kg Zuladung.
375 kg für einen 5-Sitzer würden ohne Fahrer maximal 5 Personen à 75 kg Zuladung bedeuten. Jede Zahnbürste im Kofferraum oder aufm Dachträger würde dann zu Übergewicht führen.
Das deutet IMO darauf hin, daß das Leergewicht tatsächlich
incl. Fahrer ermittelt ist, denn dann wäre noch Platz für weitere 75 kg Gepäck.
Das zGg des TDI-Variant ohne Allrad beträgt übrigens laut meiner Anleitung 1695 kg.