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Motorschaden/Kurbelwellenzahnrad abgefallen

 
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JanB
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Beitrag19-12-2002, 3:00    Titel: Motorschaden/Kurbelwellenzahnrad abgefallen Antworten mit Zitat

icon_cry.gif 5 Monate nach dem Verkauf des Motors aus meinem Unfallwagen
ist die Befestigungsschraube des Kw.-Zahnrades (an diesem Motor - im Auto des Käufers) abgebrochen.
Muß ich jetzt noch den Kopf dafür hinhalten? Kann dieser Mangel schon
beim Verkauf vorgelegen haben? Ich weiß - etwas off-topic, aber rein technisch gesehen: wie lange äußert sich ein Problem an dieser Verschraubung (wenn überhaupt), bis es zum Motorschaden kommt. Ich
bin für einen Beitrag von Eurer Seite dankbar.
Gruß Jan
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Albrecht
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Beitrag19-12-2002, 12:02    Titel: Motorschaden/Kurbelwellenzahnrad abgefallen Antworten mit Zitat

Natürlich mußt Du nicht den Kopf hinhalten, hast doch nichts davon gewußt.
Ist zwar ärgerlich für den Käufer des Motors aber das kann jedem passieren. Wenn man solchen Sachen aus dem Weg gehen will, hilft nur ein originaler AT-Motor von VW, da hat man Garantie, zahlt aber auch entsprechend!

Grüße Albrecht
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Ingo
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Beitrag19-12-2002, 12:14    Titel: Motorschaden/Kurbelwellenzahnrad abgefallen Antworten mit Zitat

Heidiho!


da ich auch n anderen Motor brauche und danach gesucht habe wollte ich mal kurz schreiben dass VW nicht teurer als ein AT Motor eines andern Anbiters ist.

war auch erstaunt!
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DocSnydor
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Beitrag19-12-2002, 12:45    Titel: Motorschaden/Kurbelwellenzahnrad abgefallen Antworten mit Zitat

Natürlich musst du dafür den Kopf nicht hinhalten. Bist ja kein Händler und kannst Garantie geben für das, was du verkaufst. Ich denke mal, du hast im gesagt, dass die Maschine aus 'nem Unfaller ist !? Evtl. Frontschaden? Dann muss sich der Käufer ja im Klaren sein, dass auch der Motor was abbekommen hat.
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JanB
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Beitrag19-12-2002, 13:09    Titel: Motorschaden/Kurbelwellenzahnrad abgefallen Antworten mit Zitat

icon_mad.gif hi Doc,
der springende Punkt ist das Gewährleistungsrecht, das seit 1.1.02 in
Kraft ist. Wenn Du als Unternehmer Neu- oder Gebrauchtware ver-
kaufst, mußt Du 2 Jahre Gewährleistung auf die Ware übernehmen, wenn
Du in den Vertragsbedingungen die G. nicht auf 1 Jahr begrenzt.

Tritt nun ein Mangel auf, geht der Gesetzgeber davon aus, daß dieser Mangel bereits beim Verkauf bestanden hat. Im ersten halben Jahr liegt die Beweispflicht, daß die Ware beim Verkauf einwandfrei war, beim Verkäufer. Danach muß der Käufer - wie bisher - den Nachweis führen.

Liegt bei diesem Motorproblem betreffs abgebrochene Schraube nun Verschleiß vor, der nicht durch die Gewährleistungsbedingungen abgedeckt ist?
Vermutlich muß ein Sachverständiger nun analysieren (sehr kostenintensiv - möchte das Risiko nicht eingehen!), ob sich evtl. die Schraube schon vor einiger Zeit gelockert hat (inzwischen 10.000km gefahren) und infolge Überbeanspruchung dann später abbrach.
Mir ist bekannt, daß jemand schon gegen eine Werkstatt prozessiert hat,
deren Reparatur am Kurbelwellenstumpf nicht lange vorhielt, mit der Folge, daß die Ventile wieder aufschlugen, aber das ist ein anderer Sachverhalt.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen
Gruß Jan
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Rudi
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Beitrag19-12-2002, 13:35    Titel: Motorschaden/Kurbelwellenzahnrad abgefallen Antworten mit Zitat

Hallo Jan,
hast Du den Motor pivat oder als Gewerbetreibender verkauft.
IMO gilt das Gewährleistungsrecht nicht bei Privatverkäufen.

Gruss Rudi
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DocSnydor
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Beitrag19-12-2002, 14:02    Titel: Motorschaden/Kurbelwellenzahnrad abgefallen Antworten mit Zitat

@Jan
Hm, ich bin davon ausgegangen, dass du den Motor als Privatmann verkauft hast. Wenn nicht sieht die ganze Sache auch schon anders. Das wäre nicht so gut für dich icon_confused.gif
Ich glaube nicht, dass die Sache unter 'normaler Verschleiss' fällt.
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Michael II
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Beitrag19-12-2002, 14:16    Titel: Motorschaden/Kurbelwellenzahnrad abgefallen Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Privatmann haftet nur, wenn ihm der Mangel vor dem Verkauf bekannt war oder bekannt sein musste. Den Nachweis, ob der Verkäufer wissentlich gehandelt hat, obliegt in diesem Fall dem Käufer.
Tschüss

Michael II
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TDIBubi
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Beitrag19-12-2002, 14:26    Titel: naja Antworten mit Zitat

eagl ob as privatmann oder gewerbe!!
wenn der käufer selber den motor egebaut hat bist du eh so gut wie aus dem schneider!
es geht hier ja nicht um irgend sowas einfaches wie zb. bremsscheiben!!

der käufer muß dir erstmal nachweisen das du von dem 'kaputten' tel was wußtest!!

egal wo du was kaufst, keiner haftet bei unsachgemäßem einbau!!

gruß
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DocSnydor
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Beitrag19-12-2002, 14:56    Titel: Motorschaden/Kurbelwellenzahnrad abgefallen Antworten mit Zitat

@ TDIBubi

stimmt nicht. Laut neuem Gesetz muss der Verkäufer in den ersten 6 Monaten nachweisen, dass der Defekt nicht schon beim Verkauf existierte.
Bisher musste ja da Käufer nachweisen, dass das Teil defekt verkauft wurde.

Der Käufer ist jetzt eigentlich sehr gut abgesichert. Vorausgesetzt Jan hat es nicht als Privatmann verkauft.
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Michael II
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Beitrag19-12-2002, 17:21    Titel: Motorschaden/Kurbelwellenzahnrad abgefallen Antworten mit Zitat

Richtig,

es spielt sehr wohl eine Rolle ob gewerblich oder privat, da bei einem gewerblichen Verkauf die Beweisumkehrlast voll greift. Bei einem privaten Verkauf muß wie gesagt der Nachweis erbracht werden, dass der Verkäufer den Schaden wußte oder wissen mußte (beides in dem vorliegenden Fall wahrscheinlich nicht so einfach durchsetzbar).
Tschüss

Michael II
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Diesel-Dirk
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Beitrag19-12-2002, 18:57    Titel: Motorschaden/Kurbelwellenzahnrad abgefallen Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach ist das eindeutig Verschleiß, wenn die Schraube abreißt. Sowas passiert ganz langsam. Da kann keiner wissen, ob die Schraube reißt oder nicht.

Wenn es noch die erste Schraube war, dann könnte das schon geschehen.

Ein langsames Lösen der Schraube wäre schon früher geschehen. Dabei wären auch sicher die Ventile aufgeschlagen und die Schraube nicht zwingend abgerissen. Bei lockerer Schraube berichteten viel über verstellte Steuerzeiten und das der Motor nicht mehr zu starten war.

Falls Du aber schon mal die Schraube gewechselt hast, sieht's wohl schlecht aus.
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JanB
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Beitrag19-12-2002, 20:29    Titel: Motorschaden/Kurbelwellenzahnrad abgefallen Antworten mit Zitat

Hi,
habe mich heute nachmittag mit einem vereid. Sachverständigem unterhalten. Ob der Mangel an der Riemenscheibenbefestigung plötzlich augetreten ist, wird bezweifelt. Seine Vermutung: Schraube lose? (...mit der Konsequenz, daß sie abgebrochen ist?).
Jedenfalls würden die Kosten für das Gutachten den Betrag übersteigen, der für die Nachbesserung (Austausch des Motors oder falls möglich, Reparatur) erforderlich wird!
Der Ausgang des Gutachtens ist jedenfalls nicht im voraus ersichtlich.

Da die möglicherweise anfallenden Kosten, einschließlich Rechtsanwalts-,
Gerichtskosten und Laufereien, zum Reparaturaufwand in keinem Verhältnis mehr stehen, hat man als Gewerbetreibender mal wieder - zu Unrecht - das Nachsehen. Danke EG.
Gruß Jan
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Diesel-Dirk
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Beitrag19-12-2002, 21:56    Titel: Motorschaden/Kurbelwellenzahnrad abgefallen Antworten mit Zitat

Wenn die Schraube locker gewesen sein soll, müßte sich doch auch die Riemenscheibe gelockert haben. Also hätte der Motor nicht oder nur sehr schlecht laufen müssen. Es müßte also vor dem Bruch schon Probleme gegeben haben.
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D.
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Beitrag19-12-2002, 22:37    Titel: Motorschaden/Kurbelwellenzahnrad abgefallen Antworten mit Zitat

Noch ein kurzer Hinweis auf die Rechtslage :

Habe mal gelesen, daß ein Gewerbetreibender in jedem Fall haftet. Beispielsweise haftet der selbständige Bäcker auch nach dem neuen Gewährleistungsrecht, wenn er sein Privatfahrzeug veräußert.

Mögliche Umgehung : Das Fahrzeug vorher an die Ehefrau verkaufen, die nicht selbständig ist !!!

Gruß D.
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JanB
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Beitrag19-12-2002, 23:54    Titel: Motorschaden/Kurbelwellenzahnrad abgefallen Antworten mit Zitat

hallo Dirk & D.,
der Käufer sprach telefonisch auch von schlechter Leistung vor dem Schadeneintritt.
Der Käufer ist jedoch immer auf der sicheren Seite. In Hinblick auf 2 Alternativen:
1. 'Das Problem (schlechte Leistung) bestand von Anfang an'
Im Gegenzug hätte man vorhalten können: warum ist der Mangel nicht reklamiert worden! Verstoß gegen das Gebot der Schadenminderungspflicht.
2. 'Problem äußerte sich erst in der letzten Zeit'
Ergo lockerte sich die Schraube erst nach dem Verkauf.
Besser ist es für ihn, alles abzustreiten.
@D. Es gibt Händler, die Gebrauchtwagen pro forma in Kommission verkaufen, quasi von Privat an Privat oder weiterhin die Gewährleistung ausschliessen, in der Hoffnung, der Kunde ist ahnungslos.
Bei mir besteht die Möglichkeit, diesen Motor zu überholen - aber der Zeitaufwand!!
Grüsse Jan
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