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etwas OT: MWSt bei Privatkauf ausm Ausland

 
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dieselmartin
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Post23-03-2004, 11:43    Subject: etwas OT: MWSt bei Privatkauf ausm Ausland Translating...

[Translating...]

Hi

wenn ich mir nen Seat von einem Luxemburger kaufe, muss ich dann MWST. o.ä. zahlen ???

Ich zahl ja auch keine, wenn ich ein Auto von einem Deutschen kaufe.

m;

EDIT: Beide Parteien sind Privatleute !!!
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Post23-03-2004, 12:42    Subject: etwas OT: MWSt bei Privatkauf ausm Ausland Translating...

[Translating...]Ich habe lediglich eine Vermutung:
Beim Ausführen aus Luxemburg bekommst du die Luxemburgische 'Mehrwertsteuer' (IMHO 15%) erstattet. Bei der Einfuhr nach Deutschland wird dann die deutsche Mehrwertsteuer (16%) von dir verlangt.

Somit müsstest du 1-(1,15/1,16)=0,86% Steuern zusätzlich einplanen. Aber das sind nur pure Vermutungen. Bin gespannt was dabei rauskommt.
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dieselmartin
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Post23-03-2004, 15:40    Subject: etwas OT: MWSt bei Privatkauf ausm Ausland Translating...

[Translating...]

Hi

ich hab inzwischen ne Loesung. Der ADAC hat ein Merkblatt, aus dem ich mal zitiere:

Quote:

2. Zoll und Steuern

Der Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges von einem Land der Gemeinschaft in ein anderes ist kein Zoll-, kein Mehrwertsteuer und natürlich auch kein Grenzvorgang mehr. Das heißt, Sie müssen Ihren neuen Gebrauchten bei keinem Zollamt, weder an der Grenze noch an Ihrem Wohnort zur Einfuhr anmelden. Mit der Mehrwertsteuer verhält es sich folgendermaßen:

· Sie als Privatperson kaufen Ihren Gebrauchten von einer Privatperson im EU-Ausland:
Es fällt überhaupt keine Mehrwertsteuer an, weder im Kaufland noch in Deutschland.

· Sie als Privatperson kaufen bei einem Autohändler im EU-Ausland:
Dieser verlangt einen Bruttopreis einschließlich der landesüblichen Mehrwertsteuer und Sie bezahlen diesen Preis. In Deutschland fällt keine weitere Mehrwertsteuer mehr an, dafür bekommen Sie aber die ausländische Mehrwertsteuer auch nicht zurück, weil es innerhalb der EU keine Form der früher üblichen Mehrwertsteuer-Rückerstattung mehr gibt.

Übrigens, nach EU-Definition, die für die steuerliche Behandlung massgebend ist, gilt ein Fahrzeug erst dann als gebraucht, wenn es mindestens 6000 km zurückgelegt hat und schon mindestens 6 Monate in Betrieb genommen war.




Kriegt man nach Anruf unter 01805 10 11 12 (ADAC Service telefon - normaler Ferntarif) per mail zugesandt.

m;
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Post24-03-2004, 9:39    Subject: etwas OT: MWSt bei Privatkauf ausm Ausland Translating...

[Translating...]Wenn Du im EU-Ausland ein Naufahrzeug kaufst, handelt es sich bei dem Verkäufer um eine sog. steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (in Deutschland ist das der § 6a UStG). D. h. er wird dir keine (z. B. luxemburgische Umsatzsteuer) in Rechnung stellen.
Sobald Du bei einem deutschen Straßenverkehrsamt einen deutschen Brief beantragst, ist dieses verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt eine Mitteilung darüber zu machen. Du mußt dann unaufgefordert zu Deinem zuständigen Finanzamt gehen und auf den Kaufpreis (Rechnung über den Kauf mitnehmen !!) 16% Umsatzsteuer entrichten. Dafür bekommst Du von Deinem Finanzamt eine Extra-Steuernummer zugewiesen.

§ 1b UStG : Neufahrzeug ist jedes Fahrzeug, welchse nicht mehr als 6.000 KM zurückgelegt hat und im Zeitpunkt des Kaufs nicht älter ist als 6 Monate (Tag der Inbetriebnahme).

O. g. gilt z. B. auch für Luft- und Wasserfahrzeuge.

Gruß D.
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