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Hallo TDI-Gemeinde!
War eigentlich schon jemand von Euch so mutig und ist zur AU mit stillgelegter AGR vorgefahren?
Oder habt Ihr vorher immer brav den Sollzustand hergestellt und habt dann hinterher wieder die AGR stillgelegt?
Soweit ich weiß wird doch im Prinzip nur die Trübung des Abgases bei Abregeldrehzahl des Motors bestimmt. In diesem Betriebszustand müsste eigentlich die AGR seitens des STG ebenfalls verschlossen sein. Rein messtechnisch sollte sich also IMO kein Unterschied zwischen stillgelegter und intakter AGR ergeben, oder sehe ich da was falsch?
Schauen sich die Prüfer auch die Verbindungsflansche genauer an? Wer hat Erfahrungen gesammelt?
Danke für Eure Infos.
Gruß
Alex
AUDI A3 1.9 TDI, EZ 12/96, ursprüglich MKB AGR, umgebaut zum AHF mit GT1749V-Lader, verkauft mit 250tkm
Golf 4 1.9 TDI, EZ 1/98, MKB ALH, jetzt auch mit GT1749V-Lader, verkauft mit 300tkm
Touran 1.9 TDI, EZ 09/2004
Audi A4 Avant 2.0 TDI, EZ 03/2010