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Neue KFZ-Steuer ab 2009 / 2012 | Beiträge 16+

 
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ulf
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Beitrag18-06-2009, 7:24    Titel: Neue KFZ-Steuer ab 2009 / 2012 Antworten mit Zitat

Bertil hat folgendes geschrieben:
Bei einer Erstzulassung nach dem 1.7.2009 würdest du sowieso nach CO2 Ausstoß versteuert. Egal welche EU Norm.
Blödsinnigerweise hat bei EU3 die CO2 nicht im Schein / Brief gestanden und du müsstest den CO2 Nachweis über das KBA führen (oder den Fahrzeughersteller).
Der Nachweis sollte z.B. anhand der amtlichen "Emissionskataloge" des KBA kein Problem sein . . .

Aber nochmal zurück zur Kernfrage: Weiß Du, wo explizit geschrieben steht, daß eine EU3-Neuzulassung z.B. eines 2004er Halden-ASZ nach dem 1.7.09 nicht mehr möglich ist?
Gruß Ulf
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MG4 Electric
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Blaumann
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Beitrag18-06-2009, 11:06    Titel: Neue KFZ-Steuer ab 2009 / 2012 Antworten mit Zitat

Ich denke da wird man nicht viel spekulieren und hoffen brauchen...
Ganz kar werden die alten Diesel die verlierer bleiben. Dass ist ja jetzt schon durch dass nur Neufahrzeuge in den genuss des "wenig CO2 Ausstoßes" kommen.

Es ist halt so dass mit 2 Messlatten gemessen wird.. Neufahrzeug Altfahrzeug.

Ein Altfahrzeug mit wenig Co ist halt eine Niete.....
Abwrackprämie heißt Umweltprämie.....dennoch nur eine Prämie für die Autoindustie.

Natürlich ist das sehr ärgerlich. Ich fahr auch einen ATD....
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Bertil
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Beitrag18-06-2009, 11:54    Titel: Neue KFZ-Steuer ab 2009 / 2012 Antworten mit Zitat

ulf hat folgendes geschrieben:

...
Aber nochmal zurück zur Kernfrage: Weiß Du, wo explizit geschrieben steht, daß eine EU3-Neuzulassung z.B. eines 2004er Halden-ASZ nach dem 1.7.09 nicht mehr möglich ist?


Nach Ablauf der Homologation (normal 5 Jahre, sofern sie nicht verlängert wurde) kannst du ein solches Fahrzeug nur noch zulassen wenn es mit den aktuellen Normen übereinstimmt. Das ist aber für den ASZ schon bei der Abgasnorm nicht der Fall (EU3 dann schon EU5).
Der ASZ ist ein EU3 Fahrzeug und kann somit nur bis 2003 eine (Neu) Homologation bekommen haben. Eine Verlängerung wird es nicht gegeben haben, da der Konzern selbst keine ASZs mehr verkauft hat. Somit dürfte die Homologation 2008 abgelaufen sein.

Wer jetzt noch einen nicht zugelassenen ASZ auf dem Hof stehen hat, kann nur den Weg über einen Einzelabnahme gehen.
Das wird wohl teuerer sein wie du Steuern sparen kannst (es sei denn der ASZ ist super günstig). icon_wink.gif
Gruß Bertil

5E5 CZDA + R50 W10 + CD5 DTSB + 161 DX

*** Technische Anfragen per PN werden von mir nicht beantwortet! ***
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ulf
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Beitrag12-07-2009, 22:02    Titel: Neue KFZ-Steuer ab 2009 / 2012 Antworten mit Zitat

Hutfahrer hat folgendes geschrieben:
Fakt ist, das Gesetz ist so nicht beschlussfaehig. . . .
Inzwischen ist es Fakt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kraftstg/gesamt.pdf
Bekäme ich eine haltbare Gesetzeskette zusammen, würde ich Verfassungsbeschwerde gegen die steuerliche Ungleichbehandlung aufgrund der Erstzulassung einlegen:

Art 93 Grundgesetz
(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:

4a. über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein;


Die spezielle grundgesetzliche Gleichbehandlung sagt aber explizit nur:

Art 3
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden.


Über das Zulassungsdatum von Pkw steht da leider nix drin icon_evil.gif

Wer kennt sich juristisch besser aus und könnte begründen, inwieweit die steuerliche Diskriminierung der Halter älterer Diesel gegen Verfassungsgrundsätze verstößt icon_question.gif

Andere denken auch schon in diese Richtung
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=142571&ccheck=1
aber aus den Puschen scheint bisher niemand zu kommen icon_evil.gif
Gruß Ulf
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ulf
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Beitrag17-01-2013, 11:35    Titel: Neue KFZ-Steuer ab 2009 / 2012 Antworten mit Zitat

*Aufwärm*
Bertil hat folgendes geschrieben:
Nach Ablauf der Homologation (normal 5 Jahre, sofern sie nicht verlängert wurde) kannst du ein solches Fahrzeug nur noch zulassen wenn es mit den aktuellen Normen übereinstimmt. Das ist aber für den ASZ schon bei der Abgasnorm nicht der Fall (EU3 dann schon EU5).
Der ASZ ist ein EU3 Fahrzeug und kann somit nur bis 2003 eine (Neu) Homologation bekommen haben.

Wie sieht das denn für den BUK aus?
Der wurde ab 2006 verkauft, eine vermutliche Homogolation in 2005 dürfte also bis 2010 gegolten haben.
Hätte jemand einen BUK ab dem 1.7.09 zugelassen, dann würde er nach den diesel-günstigen Co2-Sätzen besteuert, ich bezahle aber nach wie vor die alte hohe Steuer. IMO ein klarer Fall von Ungleichbehandlung gleicher Grundfakten.

Von der seinerzeit angekündigten Überführung der Steuersätze der Altfahrzeuge in die neue CO2-Steuer ab 2013 hört man auch nichts mehr icon_evil.gif
Gruß Ulf
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Beitrag17-01-2013, 11:51    Titel: Neue KFZ-Steuer ab 2009 / 2012 Antworten mit Zitat

Zitat:

Von der seinerzeit angekündigten Überführung der Steuersätze der Altfahrzeuge in die neue CO2-Steuer ab 2013 hört man auch nichts mehr icon_twisted.gif


Wozu auch, durch das stetige Sinken des CO2-Freibetrages werden ja quasi die "neuen" auf das Preisniveau der "alten" überführt. icon_biggrin.gif
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Beitrag17-01-2013, 12:46    Titel: Neue KFZ-Steuer ab 2009 / 2012 Antworten mit Zitat

Malte1408 hat folgendes geschrieben:
durch das stetige Sinken des CO2-Freibetrages werden ja quasi die "neuen" auf das Preisniveau der "alten" überführt. icon_biggrin.gif
Dabei zählt aber nur das EZ-Datum, siehe §9 (1) 2 b) KraftStG:

Was bis einschl. 2011 erstzugelassen wurde, hat "für immer" 120g/km CO2 frei,
EZen in 2012 und 2013 haben "für immer" 110g/km CO2 frei,
EZen ab 2014 haben "für immer" 95g/km CO2 frei.

Mit 149g/km CO2 und EZ zwischen 1.7.09 und 1.1.12 wären für den BUK 238€ zu bezahlen, nach den alten Sätzen zahle ich 305€ icon_evil.gif
Gruß Ulf
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Beitrag17-01-2013, 19:12    Titel: Neue KFZ-Steuer ab 2009 / 2012 Antworten mit Zitat

Irgendwie ist das mit der Steuer bei mir auch komisch. Ich hatte vorher einen Passat 1.9 TDI mit 110 PS Bj 98 und roter Umwelt-plakette, müsste AFN gewesen sein.

Nun habe ich einen Touran TDI mit 90 PS Bj 2008 DPF, AXJ und grüner Plakette und bezahle gerade mal schlappe 8€ weniger/ Jahr. Wie kommt sowas zustande?
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matthiasTDI96
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Beitrag17-01-2013, 20:51    Titel: Neue KFZ-Steuer ab 2009 / 2012 Antworten mit Zitat

Ohje.....
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ulf
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Beitrag18-01-2013, 7:30    Titel: Neue KFZ-Steuer ab 2009 / 2012 Antworten mit Zitat

Xoctron hat folgendes geschrieben:
Ich hatte vorher einen Passat 1.9 TDI mit 110 PS Bj 98 und roter Umwelt-plakette...
Nun habe ich einen Touran TDI mit 90 PS Bj 2008 DPF, AXJ und grüner Plakette und bezahle gerade mal schlappe 8€ weniger/ Jahr. Wie kommt sowas zustande?
Weil die Schadstoffklasse nach dem neuen CO2-basierten Steuermodell nichts mehr zählt, bringt Dir der Aufstieg von rot nach grün überhaupt nichts.
Der Hubraum zählt aber immer noch, und falls der AXJ größer ist als der AFN, seih froh daß Du trotzdem 8€ weniger zahlst icon_rolleyes.gif
Gruß Ulf
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