Erwiesen ist, dass durch die meisten Fahrzeugfuehrer vor "Bremsschwellen" nahezu bis zum Stillstand heruntergebremst wird, sie dann ihr Fahrzeug drueber tragen und anschliessend mit Vollgas wieder beschleunigen. Liegt die Entfernung zwischen mehreren solcher Schwellen im Bereich einiger 100 m so kann man sogar davon ausgehen, dass in dem Bereich dazwischen staerker beschleunigt wird und ggf. sogar schneller gefahren wird als das vorher der Fall war.
Das zuendenste Argument duerfte dabei die zusaetzliche Laermentwicklung durch die nachtraegliche Anbringung dieser Schikanen sein. Einerseits durch das erzwungene Anhalten, andererseits durch das Poltern beim Ueberfahren der Schikane. Letzteres uebertraegt sich als Infraschall prima durch Strassenbelag und Erdreich in die benachbarte Bebauung.
Die meisten Gemeinden haben Laermschutzsatzungen, die eine strenge Pruefung von Baumassnahmen fordern, durch die zusaetzliche Laermbelaestigungen zu erwarten sind. Hier kann man als Anwohner prima ansetzen und eben solche Bremsschwellen oder die allseits beliebten Aufpflasterungen verhindern.
Eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten in Wohngebieten ohne zusaetzlichen Laerm erreicht man beispielsweise durch wechselseitig aufgestellte Blumenkuebel, muss dabei aber beachten, dass die LKW von Muellabfuhr, gelegentlich mal ein Moebellaster und die Fahrzeuge der Feuerwehr diese Schikanen ebenfalls schadfrei passieren koennen.
Eine weitere Moeglichkeit ist die konsequente Anwendung der Regel "rechts vor links" mit Haltelinien vor dem Kreuzungsbereich ohne (!) Aufstellung eines Stop-Schilds. Damit ist das Anhalten nicht vorgeschrieben, die Linie weist offiziell nur auf eine Sichtlinie hin.
Praktisch senkt sowas die Passagegeschwindigkeiten an so gekennzeichneten Kreuzungen und Einmuendungen, die Fahrzeugfuehrer fahren dort jederzeit bremsbereit.
Wenn die Gemeinde sowas nicht vorhat und man als Anwohner ein geringeres Tempo erzwingen will dann bietet sich an, in Absprache mit den Nachbarn wechselseitig auf der Siedlungsstrasse zu parken und damit die Rennbahn zuzustellen. Im Rahmen der meist nur durch die StVO vorgegebenen Parkregelungen hat man viele Moeglichkeiten, muss aber eine Mindestbreite der verbleibenden Fahrbahn gewaehrleisten.
Letzte Moeglichkeit waere die Forderung gegenueber der Gemeinde, den entsprechenden Abschnitt als "verkehrsberuhigten Bereich" auszuweisen. Zulaessige Geschwindigkeit dort: "Schrittgeschwindigkeit oder weniger".
Mein damaliger Fahrlehrer meinte dazu: "Wenn Du in einem verkehrsberuhigten Bereich von Fussgaengern ueberholt wirst bist Du mit dem Auto keinesfalls zu schnell..."
Die Asbestgeschichte wuerde ich nicht weiter verfolgen, Anwohner koennen nicht einmal gegen den gesteigerten Schadstoffausstoss durch solche baulichen Veraenderungen wirksam vorgehen. Der Laermschutz ist derzeit aber das beste Argument um mitzubestimmen, was gebaut wird und was nicht.