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Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU

 
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Jan6K

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Beitrag30-09-2004, 9:49    Titel: Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

in einem anderen Thread haben wir ja nebenher darueber geredet, durch "Tuning" der Leerlaufdrehzahl (sprich: Absenken auf 800 oder etwas weniger) den Verbrauch zu senken und (wie Julian) die Leerlauffahrgeschwindigkeit parkhausgeeigner zu machen.

Wie sieht es bei solchen Adaptionen eigentlich mit der Legalitaet aus? Gehoert die Soll-Leerlaufdrehzahl (siehe Solldaten in den Fachartikeln) zur ABE des Autos, oder ist das vollkommen egal?

Wie sieht es mit der AU aus? Ich erinnere mich schwach, dass bei Benzinern die Leerlaufdrehzahl eine Rolle gespielt hat, mit dem TDI hatte ich ja noch keine AU.

Dass man sie vor der AU schnell wieder korrigiert bekommt, ist mir klar...

Viele Gruesse,

Jan
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dieselmartin
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Beitrag30-09-2004, 10:15    Titel: Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU Antworten mit Zitat

Hi Jan

zur Legalitaet kann ich nix sagen - aber ich denke nicht, dass dir da einer nen Strick draus drehen wird.

Zur AU: JA, die LL drehzahl gehoert dazu. Es gibt ein Fenster, in dem der LL stehen muss, sonst macht der Computer keine AU.

Bei meinen Golf 2 hat der Pruefer auch regelmaessig die LLDrehzahl korrigiert, bevor die Messung losgehn konnte (war ja einfach mitm Schraubenzieher zu machen).

Bei meiner HU und AU bin ich auch fett mit Laptop und Interface angerueckt - nur fuer den Fall das die was zu maekeln gehabt haetten und "das muessen die von VW einstellen" gesagt haetten icon_smile.gif (den 10 Ct Adapter hatte ich schoen hinterm ABS versteckt icon_smile.gif denn beim Kollegen mit dem Ibiza ASV hat der Pruefer wie bloede den Pumpenstecker kontrolliert icon_eek.gif )

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Beitrag30-09-2004, 12:57    Titel: Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU Antworten mit Zitat

Hi Martin,

was genau zapfen die bei der Diesel AU an? Wie bekommen die die Leerlaufdrehzahl raus, wie die Abregeldrehzahl?

Ich glaube kaum, dass die dazu den DZM benutzen, und sie werden auch nichts an die Diagnoseschnittstelle stecken, oder?

Was wollen sie noch alles anzapfen (Hauptinteresse: Haben sie einen eigenen Sensor fuer die Motortemperatur, der statt Peilstab benutzt wird? Das ginge bei mir naemlich nicht ganz einfach).

Den LL werde ich dann wohl fuer die AU genau richtig setzen, falls ich ihn bis dahin getuned habe.

Viele Gruesse,

Jan
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Beitrag30-09-2004, 13:09    Titel: Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU Antworten mit Zitat

Meine Diesel AUs - ein kleiner Erfahrungsbericht icon_smile.gif

Der Oelmessstab kommt raus und ein ein laengeneinstellbarer Temp.sensor rein
Oel muss min 80 Grad haben

Beim TDI hat der Pruefer nur 2 Klemmen an die Batterie geklemmt (ueber die Restwelligkeit kriegen die die Drehzahl raus)

Beim D (Golf 2 JP) haben sie manchmal noch einen Dehnungsmesser um eine Einspritzleitung geklemmt (den Spass hab ich ihnen aber mit der grossen AFN Abdeckung beim 1Z versaut icon_wink.gif

Dann tuckert der Trekker im LL -> wir messen die LL drehzahl

Danach wird langsam das Gas getreten, bis entweder nis mehr kommt (wir haben die Abregldrehzahl) oder der Trekker platzt icon_eek.gif Ups, da hat er wohl doch net abgeregelt (kam nie vor)
Mein Herz blieb solange stehen, wie der Motor auf voller Drehzahl lief

Dann kommt die erste Messung: Voll gas aus LL in ca 1.2 sec, 3 sec (oder so) Vollgas halten
(der K-wert wird aber weggeschmissen)

Jetzt folgen 3 weitere Messungen aus deren K-wert das Mittel genommen wird.

Bist unter 2.0, gibts Plakette, sonst net.

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Beitrag30-09-2004, 14:35    Titel: Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU Antworten mit Zitat

Hi,

danke, das ist gut zu wissen. Dann muss ich mir was fuer meinen Sensorstab ausdenken (eine Ablagemoeglichkeit), denn abziehen sollte man den besser nicht, jedenfalls sollten DIE das nicht tun.

Viele Gruesse,

Jan
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Beitrag30-09-2004, 15:18    Titel: Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU Antworten mit Zitat

Bei meinen bisherigen Diesel-AUs (in zwei unterschiedlichen Betrieben) wurde die Öltemperatur nie gemessen.

Beim einem Betrieb wurde ein "elektronischer Klotz" an den Motorblock gepappt (ich glaube magnetisch befestigt), laut Aussage des Prüfers zum Drehzahl und Temp aufnehmen. Damit könnte aber nur die Blocktemperatur, nicht die Öltemp gemessen werden.

Beim zweiten Betrieb wurde lediglich die Batterie angeklemmt (Drehzahlüberwachung durch Oberwellen). Das Gerät fragte beim Start nur übers Bedienfeld ab, ob die Öltemp über 80°C liegen würde. Der Prüfer bestätigte dies lediglich mit "Ja"...

Ich würde einfach mal vorher bei dem Betrieb, wo du's prüfen lassen willst, anrufen und fragen wie die messen. Die meisten nehmens eh nicht so genau und würden den Fühler bei Bedarf auch sicher an jede andere geeignet temperierte Stelle halten, sofern du dies wünscht...

Gruß
Guste
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Beitrag30-09-2004, 17:00    Titel: Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU Antworten mit Zitat

Hi,

...oder sich drauf verlassen, wenn meine Anzeige ueber 80 Grad anzeigt?

Denn eines ist sicher: Zur AU fahre ich die Kiste richtig warm... kalt darf bei mir niemand Vollgas geben.

Viele Gruesse,

Jan
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Georg-TDI
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Beitrag01-10-2004, 9:29    Titel: Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU Antworten mit Zitat

Da kann ich euch auch Geschichten erzählen ...

Bei AU hat sich seit Jahren leider nichts in Richtung Motorschonung verbessert. icon_evil.gif
Ob ich damals mit meinem Golf 2 1.6 D Bj. 85, oder mit meinem jetzigen Golf 3 TDI zur AU vorgefahren bin, immer die selbe Geschichte: Motorvergewaltigung pur !!! icon_twisted.gif

Ich war schon mindestens in 6 Betrieben, überall gleicher Ablauf.
Zur Drehzahlermittlung wird Batterie angezapft und die Motoröltemperatur über einer Fühler, der in den Führungsschacht des Ölmessstabes eingeführt wird.

Und nun geht es los mit der Randale ...
Drei freie Beschleunigungen mit Vollgas werden nach einander durchgeführt. Der Messcomputer diktiert dem Prüfer wann und für wie lange er Vollgas geben soll. Dabei wird der Trübungswert ermittelt und arithmetischer Mittelwert berechnet. Liegt dieser unter dem Maximalwert, Plakette erteilt und gut ist es.

Als ich vorletztes Mal beim TÜV/AU war (TÜV NORD), habe ich den Motor schön warm gefahren und sogar auf der BAB bisschen getreten um der Turbo und die Abgasanlage durchzupusten. Als ich beim mit heißem Motor beim TÜV ankam, Sch...ße lange Schlange vor den Toren. War sehr kalter Tag und der Motor war schon nach einer halben Stunde wieder lauwarm. Da ich noch paar Autos vor mir hatte, wollte ich den Motor im Leerlauf wieder auf Betriebstemperatur bringen, da ich ja nicht will, dass die ihn kalt treten.
Nach paar Minuten kam ein total gestresster Prüfer und sagte, dass ich schon mal zur AU reinfahren soll, da es vorne noch Uneinigkeiten beim TÜV gibt. Ich hab das Auto bei ihm abgestellt, und er machte sich an die Arbeit. Ich bin wie immer dabei geblieben und schaute zu.
Die Öltemperatur war bei ca. 55 °C, der Depp wusste einen Weg den Motor auf Temperatur zu bringen. Ohrenstöpsel rein und das Gaspedal bis zum Boden ...

Ohje, ohje. icon_cry.gif
Nach ca. einer Minute der Quälerei fragte ich ihn was das soll, da die Messung ja nicht läuft. Die Antwort: „Ich muss den Motor erst auf Temperatur bringen, und zwar schnell. Oder wollen Sie noch zusätzlich meine Arbeitsstunde bezahlen??? icon_mad.gif
Nach weiteren 3 Minuten Vollgas war die Öltemperatur über 80°C und er begann mit der Messung an. Nach 3 Hochbeschleunigungen war endlich alles vorbei, Plakette erteilt.

Moral von der Geschichte:
Der Motor verliert bei jeder AU ganze Menge an Ressourcen. Keiner von uns quält den Motor so wie die AU.
Fahrt also mit schön warmen Motor und nach Möglichkeit mit frischem Öl dahin.
Eure TDI-Schätzchen werden euch dafür danken ...
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dieselmartin
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Beitrag01-10-2004, 9:44    Titel: Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU Antworten mit Zitat

Hi Georg

Ich glaube, inzwischen waer ich so frech und wuerde dem Pruefer mein Auto entreissen und vom Hof fahren OHNE zu bezahlen und einen Brief von deren Anwalt abwarten.

Danach wuerde dann ein nettes Juristen gezanke losgehn, was garantiert billiger als ein neuer 1Z ist !

Normalerweise bin ich ja freundlich zu den Klingonen jeglicher unterart (VW, TUEV etc), auch, wenn die Mist erzaehlen (Servooel wird heiss und zieht sich zusammen !!! Das hat ein MEISTER gesagt !!!) aber wenn die Mist machen, greif ich ein, wenn ich dabei bin.

Nur weil ich eine Dienstleistung in Auftrag gegeben hab, hab ich nicht jegliche Rechte an meinem Eigentum verwirkt !

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Georg-TDI
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Beitrag01-10-2004, 10:51    Titel: Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU Antworten mit Zitat

Bisschen Stress habe ich dann auch noch gemacht. Gut, nicht bis zum Anwalt.

Der Geschäftsführer vor Ort konnte/wollte nicht sofort mit mir sprechen, also habe ich eine schriftliche Beschwerde angefertigt. Und ich schreib ja nur ganz kurze Aufsätze, das wisst ihr ja inzwischen! icon_lol.gif icon_exclaim.gif

Nach zwei Wochen kam ein Brief. Keine Entschuldigung, nee, eine Mahnung!!! icon_eek.gif

Nach einigen Zeilen Blah Blah wurde mir aufgeschwätzt, dass ich knapp einer Anzeige entgangen bin. Denn es ist ja nämlich verboten den Motor im Leerlauf ohne zu fahren vorzuwärmen, was auch durch Bundesministerium und führende Automobilhersteller bestätigt worden ist. Und in dem Sinne weiter und weiter ... icon_confused.gif
... Letztendlich ist das AU-Prüfverfahren in Zusammenarbeit mit Automobilhersteller entstanden und hat keinerlei negative Auswirkungen auf den Motor. icon_idea.gif

Daraufhin habe ich noch einen böseren Brief hingeschickt (5 Seiten, mit Gesetz- und Herstellerzitaten) und meinen Dipl.-Ing. davor gesetzt.

Nach weiteren 3 Wochen kam eine Entschuldigung mit der Aussage, dass es sich hier um einen Missverständnis seitens des TÜV-Mitarbeiters gehandelt hat.

Ich wollte es dabei nicht lassen und ... Nee, nicht Anwalt!
Ich habe die ganze Geschichte an ADAC zur Veröffentlichung geschickt.
Und was meint ihr? icon_arrow.gif
Nee, die waren an der Geschichte nicht interessiert. icon_twisted.gif
Da ich auch noch von unserem lieben Automobilclub enttäuscht wurde, habe ich es aufgegeben um paar Jahre meines stressfreien Lebens nicht wegzuschmeißen. icon_wink.gif

Denn, auch ein Anwalt kann mein Leben nur auf Papier verlängern ... icon_rolleyes.gif
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dieselmartin
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Beitrag01-10-2004, 11:02    Titel: Leerlaufdrehzahltuning: Legalitaet und AU Antworten mit Zitat

Wow, krasse Story.

Da hab ich bisher ja echt nur Engel beim TUEV erlebt ?!

Meinen ersten 2er Golf hat der Pruefer netterweise ueber die AU gehievt, denn es kommt extrem drauf an, _wie_ der Preufer Gas gibt. Und das steht im Protokoll nicht drin icon_twisted.gif

Nach der ersten 2,5 hat er den Fus einfach "anders" bewegt und ich bin mit 1,5 drueber icon_smile.gif

Leider ist 4 Tage danach die Kopfdichtung durchgegangen und ein halbes Jahr Spaeter war nix mehr mit Kompression icon_sad.gif

Aber auch der erste (selbstgemachte) TUEV mit meinem TDI war angenehm (viellecith waren die Klingonen auch wohlgestimmt, weil ich den Beifahrersitz voll mit BoschLiteratur hatte icon_wink.gif

Auf jeden Fall haben die sehr nett und auch einigermassen kompetent mit mir geredet, und nicht stumm und muerrisch meinen Wagen traktiert.

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