Hallo Klima 96!
Jetzt überprüft VW schon seit längerem welches Datum nun als Garantiedatum genutzt wird . Bin jetzt mal gespannt was da raus kommt !?
Leider bin ich etwas zu spät am Start, aber hier vielleicht nochmal das ganze juristisch:
Die gesetzliche Sachmängelgewährleistung (2 Jahre) beginnt mit Übergabe der 'Sache'
Im Falle eines Autos ist das der Eintrag im Serviceheft (das Serviceheft gilt dann als Dokument)
Die gesetzliche Norm hierfür ist §438 Absatz II BGB.
Die Neuwagengarantie - §443 BGB (Garantie ist eine andere Sache als Gewährleistung---die Garantie läuft parallel zur Sachmängelgewährleistung)
beginnt ebenfalls ab diesen Zeitpunkt zu laufen!
Das Produktionsdatum ist dabei vollkommen egal!!!
Eiigentlich sollte das VW wissen und da gibts nix lange rauszufinden
Gruss
P.S: Juristische Angaben nur zu reinen Infozwecken, keine Gewähr auf Richtigkeit etc.