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Mehrleistung beim TÜV eingetragen | Beiträge 16+

 
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Mehrleistung eingetragen?
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Nein
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Stimmen insgesamt : 34

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vc
Gast




 


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Beitrag06-01-2006, 0:38    Titel: Mehrleistung beim TÜV eingetragen Antworten mit Zitat

Der Vorbesitzer meines 1Z hat Chiptuning einbauen lassen und dazu - das war ja ein professionelles Tuning - einen vergrößerten LLK. Die Eintragung lautete auf 81 kw statt der 66 kw, eine Rechnung vom Tuningshop gab es aber nur auf den Einbau des LLK - das war also auch die Grundlage für die Eintragung der größeren Leistung. Im Grunde genommen kommt es also - mein Schluß - nur darauf an, daß irgendetwas leistungserhöhendes eingetragen ist, huier z. B. der größere LLK. So ein Sachverständeger schaut doch nur auf Serie - Nichtserie. Steht also von vorn herein Nichtserie-eingetragen fest, dann wird gar nicht erst weiter gesucht.Eine Aussage, um wieviel denn tatsächlich die Leistung durch welche Maßnahmen angehoben wurde, ist doch zum großen Teil Spekulation, und auf keinen Fall gerichtsverwertbar. Kein Sachverständiger setzt deswegen seinen guten Ruf/Zulassung auf's Spiel. Also, etwas möglichst Simples, einfach zu kontrollierendes eintragen lassen, und dann sind auch 20 % mehr Leistung immer noch im Rahmen der üblichen Streuungen.
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fulda



KFZ-Schrauber seit: 28.09.2005
Beiträge: 129
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Beitrag05-04-2006, 19:57    Titel: Mehrleistung beim TÜV eingetragen Antworten mit Zitat

vc hat folgendes geschrieben:
eine Rechnung vom Tuningshop gab es aber nur auf den Einbau des LLK - das war also auch die Grundlage für die Eintragung.


Hallo!

Ich denke gerade bei einem größeren LLK wird der Sachverständige die restlichen Komponenten genau unter die Lupe nehmen - warum? Nun, ein größerer LLK wird AFAIK nur bei ordentlichen Leistungssteigerungen notwendig ... icon_lol.gif Das Steuergerät lässt sich ja recht einfach checken, aber ob auf Verdacht hin einfach auch mal die Düsen überprüft werden? icon_confused.gif
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Troubleshooter
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Beitrag06-04-2006, 23:40    Titel: Mehrleistung beim TÜV eingetragen Antworten mit Zitat


Sonst könnte man ja die Checksumme durch einen konstanten Wert ersetzen - und damit wäre ja kein Check möglich icon_wink.gif

Naja, ich würde mal behaupten dass so ein VAG Motörchen mit geänderter Checksumme keinen Ton mehr von sich gibt, und Tuning an einigen Modellen ein leichtes währe wenn da nicht das Hinderniss Checksumme währe . icon_smile.gif icon_smile.gif


Lg
Matthias
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Arne
Gast




 


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Beitrag07-04-2006, 9:47    Titel: Mehrleistung beim TÜV eingetragen Antworten mit Zitat

Hi,

ich hätte eine Frage zu den (hoffentlich nie eintretenden Personenschäden) - und diesen Horror-Geschichten 'Für das behinderte Mädchen muss Du Dein Leben lang zahlen' - erstmal muss bewiesen werden, dass der Unfall ohne Chip/Steuergerät nicht passiert wäre - und das ist sehr sehr schwierig. Es muss also ein dringender Verdacht gegeben sein, dass eine Gefährdung anderer Teilnehmer durch die Änderung am KFZ zu erwarten ist... zB an einem AFN von 110 auf 145 PS ... würde doch jeder Anwalt argumentieren können das das KFZ zum Zeitpunkt des Unfalls weit unter dem zulässigem Gesamtgewicht lag und daher weder Bremsen, noch der Rest des KFZ mit der Mehrleistung überlastet war.

Ganz so einfach erlischt die Betriebserlaubnis nicht. Hierzu folgendes Gerichtsurteil - hat zwar nicht direkt was mit Leistungssteigerung zu tun, sondern mit einem falschen Reifenmaß:

http://www.kanzlei-hoenig.de/publikationen/05-erloeschen.html

Weiterhin kann die Versicherung doch nur bis ... ich meine 5000 Euro Forderungen an den Versicherungsnehmer geltend machen und dann ist Schluss. Also nix mit Leben lang zahlen ...

Weiß da jemand genau bescheid über die beiden Dinge?

Gruss,
Arne
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kapernaum
Gast




 


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Beitrag18-04-2006, 13:23    Titel: Mehrleistung beim TÜV eingetragen Antworten mit Zitat


Weiterhin kann die Versicherung doch nur bis ... ich meine 5000 Euro Forderungen an den Versicherungsnehmer geltend machen und dann ist Schluss. Also nix mit Leben lang zahlen ...

Weiß da jemand genau bescheid über die beiden Dinge?

Gruss,
Arne

Hallo!

Das mit den 5.000 € hab ich schon 3x im TV gesehen (Beiträge in Automagazinen über die Folgen von Illegalen Tuning. Die Versicherung zahlt dem Geschädigten die Summe komplett und holt sich dann (wie schon von Arne beschrieben) von seinem Versicherungsnehmer einen Höchstbetrag von 5.000 € zurück.

Ehrlich gesagt kann ich mir das aber nicht vorstellen, ein illegales Chiptuning einbauen müsste eigentlich Vorsatz sein (definition Vorsatz: Wissen und Wollen) icon_cry.gif
Das wäre dann m.E. genauso wie wenn ich extra vorn Baum fahren würde und wollte dann den Schaden von der Versicherung beglichen bekommen..

Wenn man sichj anderseits mal so anschaut wiviele 'illegale' 10 Powerboxen über Ebähhh vertickert werde, müsste man doch mal im Netz was finden über irgendeinen armen Teufel der genau in das beschrieben Horrorszaenario verwickelt wurde icon_rolleyes.gif ..

Grüße
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Jericho
Gast




 


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Beitrag19-04-2006, 14:25    Titel: Mehrleistung beim TÜV eingetragen Antworten mit Zitat

So weit ich weiß, liegt das eigentliche Problem mit insbesondere nicht eingetragenen Leistungssteigerungen darin, dass dies bei Bekanntwerden eine Lücke ist, aus der sich die Versicherung evtl. herauszuwinden versucht. Ich habe meine PBox angegeben und zahle jetzt im Jahr 22,irgendwas mehr Haftpflicht.

Ist diese Box jetzt nicht angegeben bei der Versicherung und ich verschulde einen Unfall, bei dem es nötig ist, das Fahrzeug derartig genau unter die Lupe zu nehmen (und das sind nur Kat 1 und 2 Unfälle - getötet oder schwer verletzt), dann kann sich die Versicherung quer stellen und sagen, dass das Fahrzeug so, mit diesen Daten, nicht bei ihnen versichert ist. Denn was wird bei einer Rechnng für eine Versicherung als erster gefordert ? Der Fahrzeugschein. Aufgrund der darin enthaltenen Daten wird die Versicherung berechnet.
Verändert man nachträglich diese Daten, kann der Vertrag ungültig werden. So in etwa mein Versicherungsmensch.
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