[Traduzione in corso...]
Hallo Leute!
Das ist jetzt vielleicht ein klein wenig OT, aber ich dachte eigentlich immer, dass man beliebige Serienfahrwerke in seinem Fahrzeug verbauen kann, da diese Bauteile alle "automatisch" eine ABE besitzen und dehalb nicht extra eingetragen werden müssen.
O.k., in diesem Fall handelt es sich um ein Golf-Fahrwerk, das in einen A3 verbaut werden soll. Ist zwar die gleiche Plattform, aber die Feinabstimmung zwischen VW und Audi sowie die Achslastverteilung kann unterschiedlich sein.
Meine Aussage beziehe ich eigentlich mehr auf Umbauten des gleichen Fagrzeugs, also z.B. ein "originales" Sportfahrwerk in einen Golf mit Serienfahrwerk oder ein A3-Sportfahrwerk (original Audi) in einen A3 mit Serienfahrwerk. Da sollte es doch keine Probleme geben, oder etwa doch?
Gruß
Alex
AUDI A3 1.9 TDI, EZ 12/96, ursprüglich MKB AGR, umgebaut zum AHF mit GT1749V-Lader, verkauft mit 250tkm
Golf 4 1.9 TDI, EZ 1/98, MKB ALH, jetzt auch mit GT1749V-Lader, verkauft mit 300tkm
Touran 1.9 TDI, EZ 09/2004
Audi A4 Avant 2.0 TDI, EZ 03/2010