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Habe beruflich häufig mit Gebrauchtwagenhändlern zu tun. Sowohl mit Vertragshändlern, als auch mit 'denen an der Ecke', oder wie man auch sagt 'den Kiesplätzen'.
Einige begutachten das Fahrzeug haargenau mit dem Käufer und listen dann alle möglichen Schäden Schwachpunkte schon im Kaufvertrag auf. Dann soll der Käufer später angeblich keine Möglichkeit für diese Agregate haben.
Die Kommissionsgeschäfte betreibt in meiner Gegend ein verschwindend geringer Teil der Händler; schätze so ca. 1%.
selbst dieses "gekauft wie gesehen" hilft nach dem EU-Recht dem Verkäufer (so er Gewerbetreibender ist) nicht.
Denn dann würde ich als Hersteller von z.B. Autos alle nur erdenklichen Fehlerursachen und Ausfälle in einem Leitzordner als Vertragsgegenstand titulieren.