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§57a-Überprüfung (Pickerl)

 
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Manuel26
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Beitrag28-01-2012, 18:21    Titel: §57a-Überprüfung (Pickerl) Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Dieses Mal hätte ich ein paar Fragen zur wiederkehrenden Überprüfungen von Kraftfahrzeugen in Österreich.

Zuerst etwas Theorie, für alle, die es interessiert icon_biggrin.gif.

Grundsätzlich ist es ja so, dass bei uns jede Werkstatt, die gemäß §57a Kraftfahrzeuggesetz 'ermächtigt' ist, diese Prüfungen durchführen darf. Weiters dürfen Ziviltechniker diese Prüfung auch machen. Die §57a Überprüfung ist sozusagen Haupt- und Abgasuntersuchung zugleich.
Beim Pickerl wird in leichte und schwere Mängel unterteilt. Leichte Mängel sind laut Gesetz rasch zu beheben, sind aber kein Grund, dass das Auto keine Prüfplakette erhält. Ein schwerer Mangel führt automatisch dazu, dass das Auto keine Plakette erhält.

Ich hatte auch schon die Ehre, ein Fahrzeug nach §56 überprüfen zu lassen. Stichprobenartig werden die Inhaber Fahrzeuge älteren Baujahres dazu aufgefordert. Weiters darf auch die Polizei dazu auffordern. Die §56 Prüfung läuft etwas genauer ab, wie die §57a Prüfung. Neben den oben erwähnten Mängel gibt es auch noch Vorschrifts-Mängel, die dazu führen, dass man keine Plakette erhält. Die §56 Prüfung wird von den Ingenieuren der jeweiligen Landesprüfstelle (staatlich) durchgeführt.

Nun zu meinem Anliegen.

Da mein jetziges Fahrzeug (Passat 3B, 98, AFN) schon ein paar Jährchen am Buckel hat, bin ich auch schon einige Male damit zum Pickerl. Dies geschah meist in verschiedenen Werkstätten. Zu sagen sei, dass alle Prüfer sehr gewissenhaft gearbeitet haben und sich durchschnittlich ca. eine dreiviertel Stunde Zeit genommen haben.

Was mir aber auch aufgefallen ist, dass bestimmte Mängel sehr unterschiedlich beurteilt werden - wo wir bei meiner Frage wären.

Fallbeispiel:

Zwei kleine Steinschläge im linken unteren Eck der Windschutzscheibe (außerhalb des Sichtfeldes) waren bisher nicht mal ein leichter Mangel. Der letzte Prüfer meinte, es sei ein schwerer Mangel mit der Begründung, dass die Windschutzscheibe ein tragender Teil sei und ein möglicher Riss erhebliche Gefahr mit sich bringe. Die Reparatur wurde mir um 80 Euronen angeboten, allerdings mit dem Hinweis, dass die Scheibe kaputt gehen kann, weil der Riss sehr weit am Rand ist. Die Prüfer vom letzten und vorletzten Jahr sahen diese Steinschläge, meinten aber, dass sie unbedenklich seien, weil sie erstens sehr klein sind und zweitens nicht im Sichtfeld.

Mich würde es interessieren, ob das Kraftfahrzeuggesetz, nach dem geprüft wird, klar definiert, was ein leichter oder schwerer Mangel ist oder ob das im Ermessen des jeweiligen Prüfers liegt.

Gruß aus Österreich,

Manuel
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Beitrag28-01-2012, 23:29    Titel: §57a-Überprüfung (Pickerl) Antworten mit Zitat

Wie genau das in A abläuft weiss ich nur das jedes Jahr geprüft wird. In D-Land Fz. bis Max 3,5T
alle 2 Jahre .

Wie bei euch, meint jeder Prüfer anderes! Z.B. LWR defekt aber Scheinwerfereinstellung korrekt oder leichter ÖLNEBEL bei Prüfer A kein Problem, denn er meint 90% der Leute wissen nicht mal was eine LWR ist icon_confused.gif also was solls sch... darauf .
Diese sind Schrauber oder Meister gewesen und kennen sich aus .

Anderer Prüfer B nimmt es Haargenau, LWR MUSS Funktionieren, Ölnebel heißt bei dem Ölverlust, ebenso minimales Radlagerspiel bei einem WÄLZLAGER zu viel Spiel icon_evil.gif
Solch Prüfer sind meist Studierte die noch nie rumgeschraubt haben icon_twisted.gif


Denke das bei euch genauso sein wird!

Meine Scheibe hat auch seit Kauf vor 4 jahren Rechts 15 cm der A-Säule und 10 cm über Scheibenwischer Steinschlag, es hat sich nichts verändert .

Bei einem großen Steinschlag kann die Scheibe bei starken Temperaturschwankungen Risse bilden.

Wenn dein Prüfer es für unbedenklich hält weil es sehr klein ist, sehe ich kein Problem.
NA,Gehörlose wie ich können auch Schrauben! Ihr HÖRT ich FÜHLE! T3 TD EX-JX Jetzt 1Z mit 122PS und Renaultgetriebe Golf II TD Bj 84 512Tkm Passi 35I 1Z 468Tkm--> Seat Toledo AHF-- Toledo ARL 477Tkm mit Spritspartuning icon_wink.gif 99er T4 Syncro-Cross 100800km grad eingefahren


Zuletzt bearbeitet am 29-01-2012, 13:19, insgesamt 1-mal bearbeitet.
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Beitrag29-01-2012, 12:15    Titel: §57a-Überprüfung (Pickerl) Antworten mit Zitat

Ich sehe diese ganze Sache auch als reine Auslegungssache. DEKRA bei uns z.B. prüft ohne Stoßdämpferprüfstand, TÜV schon. Dekra kann bei Allradfahrzeugen keine Bremsenprüfung machen, da wird also Probegefahren und für "gut" befunden, steht bei mir im Prüfprotokoll dann drin "Betriebsbremse / Feststellbremse i.O - Probefahrt 4WD".

Generell ists so, wenn man weiß, wo man hingehen muss und der Prüfer sieht, dass das Auto für die vielen km top gepflegt ist, dass eben auch nicht so genau geguckt wurde. Bei mir jetzt aktuell wurde kein Achsgelenk abgedrückt, an keinem Rad gewackelt, da er gesehen hat, dass so gut wie alle Achslager vorne neu waren. Die eingerissene Traggelenksmanschette hat er folglich somit auch übersehen icon_wink.gif

Denke, dass es sehr davon abhängt, wie gut der Prüfer an dem Tag drauf ist, wie die Mondphase grade steht icon_lol.gif und wie das Auto eben aussieht.

Wenn ich Prüfer wäre, und mir einer eine total runtergerockte, dreckige Kiste hinstellt, würd ich auch genau hingucken. Bringt mir dagegen jemand ein blitzblank gewaschenes, auch innen gepflegtes Auto, gehe ich doch davon aus, dass derjenige an seinem Fahrzeug hängt und auch drauf achtet.


Habt ihr in Österreich nicht die Möglichkeit, dann eben woanders hinzugehen? Ich kann ja, wenn ich durchgeflogen bin, trotzdem zur Nachprüfung woanders hin, soweit ich weiß.


Zuletzt bearbeitet am 29-01-2012, 13:20, insgesamt 1-mal bearbeitet.
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Beitrag29-01-2012, 21:04    Titel: §57a-Überprüfung (Pickerl) Antworten mit Zitat

Ist ein Bremsenprüftprotokoll bzw. Probefahrt für Bremsung in Deutschland vorgeschrieben bei PKW oder eher nicht?
Ich habe bisher bei keinem Tüv Termin auf Arbeit sowas gebraucht wogegen es beim LKW ja vorgeschrieben ist und wir da immer auf den Prüfstand müssen.
Gruß
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Beitrag29-01-2012, 21:21    Titel: §57a-Überprüfung (Pickerl) Antworten mit Zitat

anscheinend reicht die Probefahrt, die musste er machen wurde mir von ihm gesagt.

Mich hätten die Bremswerte zwar interessiert, aber wenns nicht geht (wobei es soweit ich weiß beim Allrad freilich geht, wenn man die Handbremse einen Klick anzieht, weil dann die Haldex offen ist und man so die Vorderradbremse problemlos testen kann).
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Beitrag29-01-2012, 21:30    Titel: §57a-Überprüfung (Pickerl) Antworten mit Zitat

Blitzblank gewaschene Autos sind hier fuer die meisten Pruefer eigentlich ein Grund, genauer hinzusehen. Ein frisch gewaschener Motor hat auch einen Grund - i. d. R. Oelundichtigkeiten. Zur Dekra-Pruefstelle in meiner Heimatnaehe fahre ich aus gutem Grund nicht. Von der Achsverbiege- und Stossdaempferpruefmaschine faehrt kein Fahrzeug maengelfrei wieder runter. Ein befreundeter Pruefer hatte seinen nagelneu gekauften Citroen C3 draufgestellt und haette ihn durch die HU fallen lassen. Stossdaempfer vorn akzeptabel, hinten Murks. Dreidimensionales Spiel in allen Traggelenken der Vorderachse, Spiel in den Koppelstangen und Domlager, die zuviel Bewegung zuliessen.

Ich stelle meine Fahrzeuge trotz m. E. gutem technischen Zustand dort nicht zur HU vor. Die Bremswerte habe ich vorher in meinem Wohnort auf dem Pruefstand einer freien Werkstatt schon einmal angesehen. Klar ist, dass ich nicht auf dem letzten Millimeter Belagstaerke zur HU fahre. Klar ist auch, dass ich mit nagelneuen Bremsenteilen auch keine anstaendigen Wert hinkriege. Die fahrwerksmaessigen Besonderheiten der 206er Achsen kann man sich selbst einmal ansehen. Wenn dort der Wurm drin ist geht die Bastelei los und schnell ins Geld. Viele sind daher bemueht, immer nur das Noetigste zu tun und werden damit die Probleme eigentlich nie wieder los. Fuer vieles gibt es verstaerkte Teile, die ihr Geld wert sind. Ansonsten macht sich sinniger Umgang mit dem Fahrzeug ebenfalls bezahlt. Mein 206 hat in der Vorderachse, vom Stabi und seinen Buchsen abgesehen, noch komplett die Werksausruestung.


Die oesterreichischen Bestimmungen sind um einiges schaerfer als die in Deutschland schon als pingelig oder ueberkorrekt beschriebenen Hauptuntersuchungen. Ich habe Freunde in Wien. Einer hat sein inzwischen 23-jaehriges Spassmobil vor ein paar Jahren entnervt wieder komplett auf den Serientrimm zurueckgebaut. Trotz Abnahme und Eintragung wurden jedesmal Auspuffteile, die Alufelgen aus dem Werkszubehoer und andere minimale Veraenderungen zum Anlass genommen, das Pickerl zu verwehren und auf dem Rueckbau zu bestehen. Bei einem anderen Pruefer in der Wiedervorstellung war es dann Ueberzeugungsarbeit, die mit einer frueheren Abnahme eigentlich legalisierten Teile weiterhin fahren zu duerfen.

Inzwischen hat er die Nerven verloren, fuer teures Geld einen Originalauspuff gekauft und wieder Stahlfelgen mit Radkappen auf seinen japanischen Kleinwagen-GTi geschraubt. Macht so zwar keinen Spass mehr, sparte aber den weiteren Spiessrutenlauf anlaesslich der Untersuchung. Trotzdem war dem Herrn Pruefer bei der letzten Vorstellung das Fahrzeug zu laut. Klar, der Motorraum war damals nicht abgedaemmt und eine untere Motorraumverkleidung fehlte auch. Die Werksauspuffanlage trompetet ab ca. 4500 U/min die Abgase des 1300er Sechzehnventilers hemmungslos in die Landschaft - durchgefallen!


Konkret kann ich auch nicht helfen. Hier waere das eingangs genannte Schadensbild an der Scheibe gewoehnlich kein Problem. Einige Pruefer erwarten aber auch hier bei alten Autos einen Neuwagenzustand. Die Nutzung hinterlaesst irgendwann Spuren, das wird nicht ausbleiben. Allerdings muss man zwischen sicherheitsrelevanten und reparaturpflichtigen Schaeden und Kleinigkeiten unterscheiden koennen, die weder fuer den Fahrzeugnutzer noch fuer Dritte eine Gefahr darstellen.
|SUZUKI Swift Sport| |Smart 450|


Zuletzt bearbeitet am 30-01-2012, 15:01, insgesamt 1-mal bearbeitet.
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Beitrag29-01-2012, 23:31    Titel: §57a-Überprüfung (Pickerl) Antworten mit Zitat

Was ich nicht ganz versteh was der Bremsenprüfstand mit Allrad zutun hat.
Die Räder werden dabei ja nicht vom Fahrzeug angetrieben und drehen sich nur durch den Prüfstand selbst.
Da ist es ja ziemlich egal ob da noch eine Welle nach hinten geht o.ä.
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Beitrag30-01-2012, 0:04    Titel: §57a-Überprüfung (Pickerl) Antworten mit Zitat

Hallo!

Nein, das ist schon richtig so, die heute üblichen
Allradautos haben auf dem Bremsenprüfstand nichts zu suchen.
Weil wohl der Antriebsstrang von VA zu HA nicht vollig trennbar ist.
Kann sein, dass es extra Bremsenprüfstände für Allradautos gibt,
oder man müsste die andere Achse auf irgendwelche Rollböcke stellen,
aber das macht niemand.

Wenn bei mir der Dekra-Onkel kommt,
mache ich mit den Allrad- Auto's auf dem Splitt- Parkplatz eine Bremsprobe,
der schaut sich dann das an,
das reicht dem.
Grüße, Steffen!

Golf 4 TDI,
T4 Doka-Pritsche, paar Oldtimer
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Beitrag30-01-2012, 14:42    Titel: §57a-Überprüfung (Pickerl) Antworten mit Zitat

Octavia,

das dein Auto als "mängelfrei" durchgeht ist ja klasse. Das dein Prüfer aber nicht hinschaut korreliert sicher mit dem Ergebniss.
Ich persönlich habe keine Werkstatt sondern nur die Garage, was an der Karre zu machen ist, amche ich selber dort. Beim TÜV (den ich hier noch nie als oberflächlich kennengelernt habe) wird die Kiste jedes mal nach allen Punkten unter die Lupe genommen. Ich muss gestehen, das erwarte ich auch, denn dafür zahle ich. Sicher ist es nicht schön da durchzufallen, aber wenn es belegbar ist absolut akzeptabel, da es der Sicherheit dient.
Stoßdämpfer kann ich als Leihe nur "optisch" prüfen. Mal am Auto wackeln und schauen was es macht...gibt ja auch nur Tendenzen. Wie gut die Bremse ist kann ich ja auch nur subjektiv testen, solange es weder nach rechts oder links zieht ist es für mich erstmal ok, Die Abnahme der Leistung erfolgt aber sicher schleichend uind durch mich als sständigen Fahrer dann nicht wirklich bemerkbar.
Achsgelenke etc, höre ich wenn sie wirklich 100% defekt sind, wenn sie so im "schwammigen" Bereich sind adaptiere ich das als Fahrer sicher über die Zeit.

Ich persönlich verlasse mich auf den TÜV, prüfe vorher was mir möglich ist und hatte bei den letzten vier Terminen erst beim letzten mal ein kleines Loch im Auspuff....wusste ich bis daher nicht icon_smile.gif
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Beitrag30-01-2012, 19:05    Titel: §57a-Überprüfung (Pickerl) Antworten mit Zitat

Viele Bremsenprüfstände sind für Allrad geeignet, indem die Walzen gegenläufig einstellbar sind icon_exclaim.gif
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Beitrag30-01-2012, 20:19    Titel: §57a-Überprüfung (Pickerl) Antworten mit Zitat

Steffen G hat folgendes geschrieben:
...
Nein, das ist schon richtig so, die heute üblichen
Allradautos haben auf dem Bremsenprüfstand nichts zu suchen.
...


Also Subaru (symmetrischer Allrad) gibt die Prüfung auf allen Prüfständen frei. Steht sogar extra in der Bedienungsanleitung. Und das trotz Visco Sperre im M-Diff.
Grund dafür ist die niedrige Testgeschwindigkeit (meist unter 5km/h).
Gruß Bertil

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Beitrag30-01-2012, 20:37    Titel: §57a-Überprüfung (Pickerl) Antworten mit Zitat

Servus beinander!

Dann senf ich auch mal am Thema vorbei und fleißig mit:

Bei (echten!!) Quattro's mit Torsen-Mitteldiff. ist ein 1-achsiger Bremsenprüfstand zulässig, wenn der Motor im Leerlauf läuft, die Prüfdauer nicht mehr als 30sec. beträgt UND die max. Geschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreitet.
Bei mir gab's die letzten HU's diesbezüglich keinerlei Probleme. Auch nicht, daß sich das Fahrzeug irgendwie verspannte, (knarz-)Geräusche aus dem Antriebsstrang oder sonstwas.
Einmal wurde bei mir á lá Ibiza im Fahrversuch der Bremsentest durchgeführt, da der Prüfer (TÜV München) sich nicht traute aber alle anderen bisherigen waren/sind da bedenkenlos u. schmerzfrei.

Viele Grüße aus München!
1. S.verlängerung: Audi A4 Avant quattro, 1,9 TDi MKB: AFN, BJ98, Vollausstattung, +VP1L
2. Moped BMW K1200RS, 130 PS, BJ98, Vollausst.
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