Hi
ich hab inzwischen ne Loesung. Der ADAC hat ein Merkblatt, aus dem ich mal zitiere:
Zitat: |
2. Zoll und Steuern
Der Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges von einem Land der Gemeinschaft in ein anderes ist kein Zoll-, kein Mehrwertsteuer und natürlich auch kein Grenzvorgang mehr. Das heißt, Sie müssen Ihren neuen Gebrauchten bei keinem Zollamt, weder an der Grenze noch an Ihrem Wohnort zur Einfuhr anmelden. Mit der Mehrwertsteuer verhält es sich folgendermaßen:
· Sie als Privatperson kaufen Ihren Gebrauchten von einer Privatperson im EU-Ausland:
Es fällt überhaupt keine Mehrwertsteuer an, weder im Kaufland noch in Deutschland.
· Sie als Privatperson kaufen bei einem Autohändler im EU-Ausland:
Dieser verlangt einen Bruttopreis einschließlich der landesüblichen Mehrwertsteuer und Sie bezahlen diesen Preis. In Deutschland fällt keine weitere Mehrwertsteuer mehr an, dafür bekommen Sie aber die ausländische Mehrwertsteuer auch nicht zurück, weil es innerhalb der EU keine Form der früher üblichen Mehrwertsteuer-Rückerstattung mehr gibt.
Übrigens, nach EU-Definition, die für die steuerliche Behandlung massgebend ist, gilt ein Fahrzeug erst dann als gebraucht, wenn es mindestens 6000 km zurückgelegt hat und schon mindestens 6 Monate in Betrieb genommen war.
|
Kriegt man nach Anruf unter 01805 10 11 12 (ADAC Service telefon - normaler Ferntarif) per mail zugesandt.
m;