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Autoverkauf, was muss ich im Vertrag beachten und abmeldung?

 
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MagicSven
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Beitrag23-05-2004, 18:00    Titel: Autoverkauf, was muss ich im Vertrag beachten und abmeldung? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hab heut mein altes Auto verkauft für 4.000,-€ und wollte euch jetzt fragen was ich im Vertrag alles beachten muss ?
Ich hab den Mustervertrag von ADAC genommen und dort alles ausgefüllt, aber muss ich irgendwo noch die Klausel einbringen dass ich keine Garantie gebe, oder ist das Automatisch?
Bzw. muss man als Privatverkäufer eine 1.-jährige Garantie geben wenn man dies nicht ausdrücklich untersagt ??

Und wie sieht es mit dem abmelden aus?
Ich fahre das Auto morgen zu denen vors Haus.
Kann ich meine Nummerschilder dann mitnehmen und bei uns daheim abmelden ?
Wenn ja, braucht der Käufer nacher die Abmeldebestätigung ?
Und braucht der Käufer den Fahrzeugschein, bzw. brauche ich den Fahrzeugschein zum abmelden ?
Oder muss ich sogar den Fahrzeugbrief zum abmelden mitnehmen ??

Ich würd nämlich gern meine Nummernschilder als Andenken behalten
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Beitrag24-05-2004, 12:55    Titel: Autoverkauf, was muss ich im Vertrag beachten und abmeldung? Antworten mit Zitat

Ich kann dir nichts konkretes zur Gewährleistung sagen, denke aber, daß das ADAC-Formular diese wohl ausschließt, oder diese unter Privatleuten eh keine Anwendung findet.

Zum Abmelden benötigst du
- Kennzeichen (werden abgekratzt)
- Brief (Abmeldung wird eingetragen)
- Schein (wird einbehalten)

Einfacher insgesammt (und evtl günstiger) ist aber statt ab- und anmelden einfach eine Ummeldung, diese muss aber der Käufer vornehmen, oder du benötigst eine Vollmacht von ihm.

Wenn er im gleichen Kreis wohnt, wird er aber wieder das gleiche Kennzeichen zugeteilt bekommen. Wenn du deine behalten möchtest, dann muss er sich also die gleichen noch einmal drucken lassen (Kosten).

Gruß
Privat
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D.
Gast




 


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Beitrag24-05-2004, 16:20    Titel: Autoverkauf, was muss ich im Vertrag beachten und abmeldung? Antworten mit Zitat

Ich meine, daß die Gewährleistung bei Geschäften zwischen Privatpersonen ausgeschlossen werden kann (!!!).
Solltest Du also auf jeden Fall tun.

Händler können die Gewährleistung nicht ausschliessen; bzw.können schon, aber dann ohne Auswirkung.

Gruß D.
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