Macht es eigentlich Sinn, juristische Ratschläge zu erteilen, wenn für deren Richtigkeit keine Garantie übernommen wird?!?
Hallo!
Leider gibt es in Deutschland das Rechtsberatungsgesetz. Dieses verbietet leider eine Rechtsberatung.Verbindliche Aussagen dürfen nicht gemacht werden.
Folglich kann und darf!!!! ich hier aus diesen Grunde keine Garantie zu meine Aussagen machen, sie sind rein informtiv gedacht
Ausserdem möchte ich tunlichst verhindern, dass der Hausherr eine Abmahnung kassiert.
Wenn ich allerdings nicht wüßte was ich hier schreibe (d.h.) keine Ahunng habe) hätte ich mich dazu auch nicht geäußert. Der Fall war halt zeitlich akut.
Richtige Antwort wäre gewesen: Geh zur Verbraucherberatung oder zu deinem Anwalt.
Wenn Du noch vor Ablauf der Garantie das entsprechende Fax geschickt hast, so verhandelst Du zunächst mal mit dem Verkäufer und damit läuft die Garantie nicht ab. Der Händler hat ja nicht erkennbar abgelehnt, dass Dir ein Anspruch aus der Garantie zusteht, oder?
Gruss
Marcus
Richtiga, allerdings muss ein Anspruch erst geltend gemacht werden. Der Käufer muss den Verkäufer innerhalb des Garantiezeitraums auf eine 'nachbesserung aus Garantie' auffordern.... Das war hier in diesem Fall sehr knapp!
@bloeckler: Was ist überhaupt aus der Sache geworden??
Gruss