teileklaus hat folgendes geschrieben: |
Nei Purzel der Nachgerüstete DPF darf nur mit einem höchstens 80 ooo km oder 5 Jahre alten Kat verbaut werden.
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Leider doch!
Wenn ein TÜV Mensch tatsächlich darauf besteht, hat man leider keine andere Möglichkeit als den DPF zu erneuern.
Ich kenne bereits solch einen Fall und derzeit steht das Vorgehen vor Gericht. Sieht aber nicht gut aus.
Das vom Prüfer geforderte Abgasgutachten spricht ein vernichtendes Urteil.
Es ist aber genauso wie mit einem KAT. Eigentlich ist dieser nicht Tauschpflichtig. Hat ein Prüfer aber berechtigte Bedenken, so muss der Fz. Halter den Nachweis der korrekten Funktion führen (Abgasgutachten).
Also immer mit der Ruhe. Die Gefahr mit und ohne DPF ist gleich.
Eine generelle Tauschpflicht dagegen gibt es tatsächlich nicht!