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wolle Blaumann
KFZ-Schrauber seit: 23.05.2002 Beiträge: 176 Karma: +13 / -0
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06-03-2009, 16:56 Titel: Frage zu den Garantiebedingungen bei Ersatzteilen |
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Hallo in die Runde,
ich habe da mal eine Frage, bei der ich hoffe, hier im richtigen Bereich zu sein.....
Irgendwann einmal habe ich in bei H...&So.. für meinen älteren A6 C4 einen Schwingungsdämpfer für den Keilrippenriemen gekauft. Der Verkäufer hat mir "damals" erzählt, dass ich im Garantiefall eine Einbaurechnung von einem Fachhandel benötige.
Ich hatte mich seinerzeit innerlich amüsiert und bin mit dem Teil von dannen gezogen.
Nun habe ich Ende Januar für das Auto meiner Frau (W124 E250 DT) einen neuen LiMa-Regler gekauft. Das Teil ist von Hella. Dummerweise ist der Regler letzte Woche abgeraucht. Eine der Federn für die Kohlestifte ist defekt. Nun will Hella doch tatsächlich eine Einbaurechnung von einem Fachhändler sehen, bevor die sich überhaupt mit dem Garantiefall auseinandersetzen.....
Darüber kann ich mich jetzt so gar nicht amüsieren.
Meine Frage trotz des geringen Wertes des Reglers.... Ist es richtig, dass ein Hersteller dieses verlangen kann?
Ich weiß nicht, ob hier solche Fragen diskutiert werden können oder dürfen...
Falls nicht...Lieber... "böser" Admin....lösch diesen Beitrag einfach und alles ist gut.....
Viele Grüße und Danke für die Mühe
W lle 2018er A6 Avant Allroad, 3.0 Bi-TDI mit prima Ausstattung
96er A6 C4 Avant TDI, 2.5er AEL,6 Gang, Serienleistung, aktuell 615.000KM |
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scroll tdi Blaumann
KFZ-Schrauber seit: 11.07.2007 Beiträge: 427 Karma: +5 / -3
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06-03-2009, 17:23 Titel: Frage zu den Garantiebedingungen bei Ersatzteilen |
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wenn du nachweisen kannst dass der Regler einen Herstellungsfehler hatte dann nicht.
was hat die def. Feder mit dem neuen Regler zu tun? War die dabei? |
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dieselschrauber Administrator
KFZ-Schrauber seit: 12.04.2002 Beiträge: 17427 Karma: +640 / -0 Wohnort: St.Gallen 2018 Volkswagen T6
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06-03-2009, 17:34 Titel: Frage zu den Garantiebedingungen bei Ersatzteilen |
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Zitat: | Ich weiß nicht, ob hier solche Fragen diskutiert werden können oder dürfen...
Falls nicht...Lieber... "böser" Admin....lösch diesen Beitrag einfach und alles ist gut..... |
Doch, natürlich. Aus leidvoller Erfahrung kann ich für die Forderung nach Einbau durch Fachpersonal zwar Verständnis aufbringen, als Freibrief zur Ablehnung auch offensichtlicher Mängel halte ich es aber für eine Sauerrei.
Dürfte letztendlich auch vor Gericht dünn für den Teileverkäufer aussehen. Lohnt sich natürlich nicht bei so nem Popelfatz ein rechtes Trara zu machen.
Sofern die Reklamation begründet ist, Teilehändler wechseln und fertig.
Viele Grüße, Rainer Dipl.-Ing. (FH) Rainer Kaufmann - Kaufmann Automotive GmbH
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bakkano Schrauber
KFZ-Schrauber seit: 01.10.2007 Beiträge: 63 Karma: +7 / -0
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06-03-2009, 17:37 Titel: Frage zu den Garantiebedingungen bei Ersatzteilen |
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Hi,
mir ist es egal ob das Teil vom Fachhandel eingebaut wird oder nicht.
Wenn bei mir jemand ein Ersatzteil kauft, dann schicke ich es ein wenn es nicht mehr i.o ist.
Der Kunde muss, wenn er ein Ersatz dafür will in Vorleistung treten.
Ist aber bis jetzt nie ein Problem gewesen. |
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wolle Blaumann
KFZ-Schrauber seit: 23.05.2002 Beiträge: 176 Karma: +13 / -0
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06-03-2009, 17:45 Titel: Frage zu den Garantiebedingungen bei Ersatzteilen |
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Hi Scroll,
danke für Deine Antwort.
Und bitte entschuldigt den Ausdruck "Kohlestift(e)".... Ich weis nicht, wie die Dinger richtig heissen..
Es ist eine der Federn, die in dem Reglergehäuse integriert sind, um den Kohlestift nach vorn zu drücken. Nicht ausbaubar...von aussen nicht sichbar. Wenn man solch einen Regler in der Hand hat, kann man die Kohlestifte doch gegen den Federdruck in das Gehäuse zurückdrücken..... Und genau eine dieser Federn von einem der beiden Kohlestifte ist kaputt. Es ist sogar so krass, dass mir der Kohlestift in die Hand fällt.
Das Kupfergeflecht, welches den Kohlestift mit dem eigentlichen Regler verbindet, ist auch schon defekt....
Ist nun mal eine alter Saugdiesel, der läuft und läuft und läuft....
Meine Frau war damit auf der BAB unterwegs... Bis sie mal blinken wollte und nicht passiert ist. Kein Blinker....kein Licht mehr....einfach nix....
Später irgendwann mal hat sie das Auto ausgemacht und.... Ende von Gekko....... Starterakku völlig leer....Annähernd klarer Fall für "uns", aber meine Frau konnte das einfach nicht ahnen...
Der Akku hat es wenigstens überlebt... Vorerst... )
Das es sich um einen Herstellungsfehler handelt, kann ich kaum nachweisen..... Das wäre dann ja auch ein Fall für die Gewährleistung.... Oder sehe ich das falsch?
In den ersten 6 Monaten hat man doch "Garantie".... Wie auch immer das auslegbar ist. )
Öhm...oder?
Viele Grüße
Wolle 2018er A6 Avant Allroad, 3.0 Bi-TDI mit prima Ausstattung
96er A6 C4 Avant TDI, 2.5er AEL,6 Gang, Serienleistung, aktuell 615.000KM |
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wolle Blaumann
KFZ-Schrauber seit: 23.05.2002 Beiträge: 176 Karma: +13 / -0
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06-03-2009, 18:09 Titel: Frage zu den Garantiebedingungen bei Ersatzteilen |
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@ Rainer,
ich kann gut verstehen,, dass man als Verkäufer leidvolle Erfahrungen macht.... Da möchte ich mit Dir nicht tauschen müssen
Aber es ist tatsächlich ein offensichtlicher Mangel. Na.. Mal sehen, was Hella dazu sagt.
Ich werde mal mit meinem Händler schnacken.. Evtl. kann er ja ein entsprechendes Schreiben beilegen, welches dieses verdeutlicht....Aber es sieht eher danach aus, dass ich leer ausgehe...
Wenn mein aktueller Händler wirklich nichts macht, werde ich ihm wohl tatsächlich den Rücken kehren und wieder zu Matth... gehen. Da habe ich solches in fast 20 Jahren nicht erlebt.....Ist lediglich ein ungünstigerer Anfahrtsweg...
( Jupp... Ich bin krass Ü40... )
@ bakkano
In Vorleistung zu treten wäre absolut ok, wenn Aussicht auf Erfolg besteht, wie es zB. bei Dir ist.
Aber ein offensichtlicher Defekt darf für den Käufer meiner Meinung nach letztendlich in keinem Fall einen Nachteil darstellen.
Nunja... zumindest in diesem Fall sieht es jedoch danach aus, dass ich leer ausgehe.
Und für 25 Euro gehe ich nicht zum Anwalt. Das ist mir echt zu geringwertig....
Ach ja....Danke natürlich für Eure Antworten!
Viele Grüße
Wolle 2018er A6 Avant Allroad, 3.0 Bi-TDI mit prima Ausstattung
96er A6 C4 Avant TDI, 2.5er AEL,6 Gang, Serienleistung, aktuell 615.000KM |
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scroll tdi Blaumann
KFZ-Schrauber seit: 11.07.2007 Beiträge: 427 Karma: +5 / -3
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06-03-2009, 18:13 Titel: Frage zu den Garantiebedingungen bei Ersatzteilen |
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ja schwierige Sache.
Wie schaut denn dein Kollektor aus an der Lima?
Die def. Feder hättest beim Einbauen feststellen müssen. War sie okay?
Vermute dass die Kohle und die Feder zu heiß geworden sind und ausgeglüht worden sind.
Vielleicht war es kein Herstellfehler?
Na ja zur Garantie.. normal schon 6 Monate wenn kein Montagefehler.. oder so..
Kannst ja dein neues Handy net ins Klo fallen lassen und auf Garantie laufen lassen.
Mei in der Werkstatt hätte nun der Meister das Problem weil dann entweder das Ersatzteil mangelhaft war oder eben der Einbau..
Dennoch weiteranalysieren |
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wolle Blaumann
KFZ-Schrauber seit: 23.05.2002 Beiträge: 176 Karma: +13 / -0
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06-03-2009, 19:27 Titel: Frage zu den Garantiebedingungen bei Ersatzteilen |
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Hai Scroll,
der Kollektor ist wirklich einwandfrei. Keine nennenswerten Riefen. Etwas eingelaufen.
Di Lima ist ja auch schon rund 400TSD Km unterwegs, so sie denn bei dem Vorbesitzer des Autos nicht getauscht wurde.... Damit war der alte Regeler schlichtweg verschlissen. Die Kohlestifte waren runter....Aber der Kollektor ist wirklich ok!
Vor dem Einbau habe ich die Kohlestifte von dem neuen Regler gegen den Federdruck zurückdrücken können. Aber ich habe sie nur...puhhh.... vielleicht gut 50% zurückgedrückt...Auf jeden Fall garantiert nicht bis zum Anschlag...Naja...warum auch?
Zu heiss? Ich bin sicher, dass nicht. Es ist nichts angelaufen oder gar verschmort.
Also ich stehe ganz fest zu dem Herstellungsfehler......
Montagefehler bei einem Regler? Hmmm...Ist natürlich generell möglich, aber normalerweise sollte das zumindest bei dem genannten Auto ein interessiertes behaartes Tier hinbekommen...
Shit!.... Ich bin Bartträger......
Ich werde wohl nen Neuen bei Matth... kaufen und gut ist.... So denn der Händler nix machen kann.
Es hat mich lediglich interessiert, weil ich es mir einfach nicht vorstellen konnte bzw. kann, dass ein Hersteller sich bei solch einfachen Dingen aus der Verantwortung ziehen kann.....
Das soll nicht heissen, dass ich den Händler nicht generell auch verstehen kann.
Aber ich kaufe da seit über 7 Jahren nicht nur Teile für mein Auto....und wir reden hier ja auch nicht von Dingen wie nem Zahnriemen, einer Zylinderkopfdichtung oder KW- und Pleullagerschalen oder so..... , wo man einem "ungelernten" durchaus diverse Fehler unterstellen könnte....
Da es aber ein zweischneidiges Schwert zu sein scheint, gebe ich aufgrund des geringen Warenwertes nach, wenn es nicht anders geht, und gut....
Viele Grüße und natürlich Danke
Wolle 2018er A6 Avant Allroad, 3.0 Bi-TDI mit prima Ausstattung
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teileklaus Schrauber
KFZ-Schrauber seit: 30.12.2006 Beiträge: 2643 Karma: +12 / -0 Wohnort: Obrigheim 2005 Volkswagen Premium Support
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06-03-2009, 19:39 Titel: Frage zu den Garantiebedingungen bei Ersatzteilen |
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Hallo ich als Teilehändler würde sagen: Keine Aussicht auf Erfolg für dich.
Werde ich gerne einschicken, ist es ein Bosch Teil?
Warscheinlich ist der den Überhitzungstod gestorben, wenn die Kohle ausgelötet ist, das kommt nicht mal bei einem Alten Regler vor.
Sollte der sonst iO sein, löte ich dir eine neue Kohle rein, und eine Feder vom Alten Regler und 5 € auf den Tisch, dann hast du wieder Garantie, aber nicht vom Hersteller.
So hätte ich das abgewickelt.
Ach so: bei VAG ist es gängig, dass eingebaute Elektrische Teile von der Rückgabe ausgeschlossen werden, so viel zum Vertrauen dem Kunden gegenüber...
Schick den her mitsamt dem Alten, und ich machs neu.. Gruß, der Teileklaus
Touran 2017 DFG SCR 2,0, 150 PS Schalt
Fiat 500, Einkaufswagen
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wolle Blaumann
KFZ-Schrauber seit: 23.05.2002 Beiträge: 176 Karma: +13 / -0
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06-03-2009, 19:56 Titel: Frage zu den Garantiebedingungen bei Ersatzteilen |
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Hai Klaus, danke für Deinen "Beistand"..
ist kein Bosch, sondern ein Hella Teil.
Aber Überhitzung kann ich definitiv ausschließen.
Die Kohle ist ja nicht ausgelötet, sondern die Feder ist gebrochen und der Draht ist ca. auf der Hälfte durch....
Aber Deine Idee mit der Feder von einem alten Regler finde ich gut. Dann noch ne brauchbare Kohle dazu wg.dem Draht und gut ist...
Hmmm...wie soll ich es sagen... Das kann ich leicht selber machen....
Ich würde Dir na klar grundsätzlich auch gerne den Fünfer geben, aber dann kommt da noch 2x Versand drauf. Das lohnt nicht so sehr. Bitte nichts für ungut.
Aber ich komme gerne mal auf Dich zurück und frag mal an, falls ich mal n´Ersatzteil brauchen sollte...
Haste ne Homepage?
Viele Grüße
Wolle 2018er A6 Avant Allroad, 3.0 Bi-TDI mit prima Ausstattung
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teileklaus Schrauber
KFZ-Schrauber seit: 30.12.2006 Beiträge: 2643 Karma: +12 / -0 Wohnort: Obrigheim 2005 Volkswagen Premium Support
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06-03-2009, 21:06 Titel: Frage zu den Garantiebedingungen bei Ersatzteilen |
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Nee ich "wolle" das Geld nicht...
Richtig du schriebst weiter oben Hella. Feder ausgegelüht?? Kupferlizze defekt??
Klar, machs so wie ich vorschlug.
Nur Achtung, dass du die Lizze nicht zu lange erhitzt und das Lot bis zur Kohle gelangt, dann bricht dir der dann steife Kupferdraht beim Betrieb in der Lima ab..
also hinten mit der Flachzange die Lizze halten und dann durch das Lötloch schieben so festhalten, dann mit der 3. Hand löten und Lot zuführen.
Zu mir schicken nee:
ersten Fracht zu teuer,
zweitens zu langer Stillstand,
drittens neu kaufen kaufen kaufen, nix reparieren.
viel Erfolg Gruß, der Teileklaus
Touran 2017 DFG SCR 2,0, 150 PS Schalt
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