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03-01-2010, 21:11 Titel: ASU / AU ab 2010, was ändert sich ?
Jetzt ab 2010 gibt es ja nur noch eine Plakette für AU und HU, meine Frage ist wie ist das mit Autos die dieses Jahr zur AU müssen aber nächstes Jahr erst zu HU ?
Bekommt man jetzt noch mal eine AU und muss dann nächstes Jahr beides zusammen machen. So zu sagen jetzt 2 Jahre machen und nur eins Nutzen und dann HU machen ?
03-01-2010, 21:30 Titel: ASU / AU ab 2010, was ändert sich ?
Zitat:
Jetzt ab 2010 gibt es ja nur noch eine Plakette für AU und HU, meine Frage ist wie ist das mit Autos die dieses Jahr zur AU müssen aber nächstes Jahr erst zu HU ?
Wenn mich nicht alles täuscht, muss die AU aus dem gleichen Kalendermonat stammen, in der auch die HU fällig ist. Von wem die AU durchgeführt worden ist, spielt keine Rolle.
Sollte sie älter als 1 Monat sein, ist sie fällig.
Angaben ohne Gewähr.
3B5 AJM
Wer nichts weiss, muss alles glauben.
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03-01-2010, 23:02 Titel: ASU / AU ab 2010, was ändert sich ?
gut das beantwortet ja nicht meine Frage, ich z.b. muss 2010 zur AU und muss 2011 zur HU.
Was mache ich also mit dem einen Jahr wo ich ja eigentlich keine AU habe ??
Im Netz habe ich das gefunden:
Zitat:
Abgasuntersuchung ist ab 2010 Teil der Hauptuntersuchung
Erleichterungen für Umweltverträglichkeitsprüfung
2. November 2009 | Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung der Abgase ist ab dem ersten Januar Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) für alle untersuchungspflichtigen Fahrzeuge. Ab diesem Zeitpunkt werden keine AU-Plaketten mehr verklebt.
Der Nachweis über die Abgasuntersuchung (AU) erfolgt nur noch über die HU-Plakette auf dem hinteren Fahrzeugkennzeichen. Eine beschädigte oder verloren gegangene AU-Plakette muss ab dem 1. Januar nicht mehr ersetzt werden.
Die nächste Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird mit der nächsten Hauptuntersuchung fällig, auch wenn die Abagsuntersuchung weniger als zwölf (Pkw) oder 24 (Lkw) Monate zurückliegt. Andererseits entfällt die Pflicht zur Durchführung einer Abgasuntersuchung vor der Fälligkeit der Hauptuntersuchung.
Die Abgasuntersuchung kann nach wie vor von anerkannten Werkstätten losgelöst von der Hauptuntersuchung durchgeführt werden, sie kann aber nur dann in die Hauptuntersuchung einfließen, wenn der Untersuchungszeitpunkt vor dem auf der HU-Plakette angegebenen Monat liegt.
1. die Plakette vorn entfällt, wird vom ZB TÜV durch eine leere ersetzt.
2 AU Und HU sollen zusammen gemacht werden, anerkannte AU Werkstätten dürfen es weiterhin bestätigen und durchführen, längstens ein Monat vorher, sonst nochmal.
3. Die Vordere Plakette entfällt auf dem Nummerschild bei Neuzulassung
4. es gibt keine Ahndung der AU Plakette duch die Pol. also könnte man bis zur HU fahren auch wenn die abgelaufen ist.
Gruß, der Teileklaus
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