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Felgenproblem: ET 45 versus ET 33

 
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Burki
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Beitrag04-10-2005, 18:43    Titel: Felgenproblem: ET 45 versus ET 33 Antworten mit Zitat

Hallo, habe heute Winterreifen auf Stahlfelgen von einem Audi A4 für meinen A6 (C4) angeboten bekommen. Die Reifengrösse passt (195/65 R15), die Felge ist bis auf die Einpresstiefe auch identisch (6J x 15 H2). Nur ist bei mir die Einpresstiefe 45mm, bei den angebotenen Felgen 33mm. Das wäre also eine 'Spurverbreiterung' um 12 mm. Platz im Radkasten hat es, ich hatte früher selbst 20mm Spurverbreiterungsunterlegscheiben drauf.
Weis jemand ob man die Felgen auf einem A6 fahren kann ? Vor der Frage sind ja evtl. auch schon andere Fahrer gestanden.
Gruss & Danke für Tipps
Burki
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ulf
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Beitrag04-10-2005, 19:07    Titel: Re: Felgenproblem: ET 45 versus ET 33 Antworten mit Zitat

Burki hat folgendes geschrieben:
Weis jemand ob man die Felgen auf einem A6 fahren kann ?

Steht denn im Fz-Schein nicht die Felgengröße incl. ET drin?

Wenn ja und 33 mm nicht dabeisteht, darfst Du sie nicht fahren (oder eintragen lassen).
Gruß Ulf
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MG4 Electric
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Beitrag04-10-2005, 19:34    Titel: Felgenproblem: ET 45 versus ET 33 Antworten mit Zitat

Es gibt da aber Ausnahmen, für Winterreifen etc. Frag mal bei einem seriösen Reifendienst und/oder bei einer VAG-Werkstatt nach. Beim 3b Passat konnte eine andere ET in Verbindung mit WR verbaut werden, obwohl es nicht im Fahrzeugschein angegeben war. Nur leider weiß ich im Moment die ET's nicht mehr.
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Burki
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Beitrag04-10-2005, 20:21    Titel: Im Fahrzeugschein steht ... Antworten mit Zitat

im FZ-Schein steht nur : ... je nach Ausrüstung A.Felge 6JX15H2 od. 7JX15H2 .... uund noch ein paar Felgen, aber alle Angaben ohne Einpresstiefe ! Bei VAG habe ich gefragt aber die hatten nur Interesse ihre Winterkompletträder zu verhökern .
Gruss Burki
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ulf
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Beitrag04-10-2005, 20:55    Titel: Re: Im Fahrzeugschein steht ... Antworten mit Zitat

Burki hat folgendes geschrieben:
alle Angaben ohne Einpresstiefe !

Ui, sowas gibts noch?

Dann würde ich die ET 33 draufpacken, wenn sie richtig auf die Nabe passen und ausreichend freigängig aussehen.
Denn die Mühe, bei eigentlich "unverdächtigem" Aussehen ohne offensichtlichen Verstoß gegen die Angaben im Schein beim Werk nachzufragen wird sich "fast garantiert" niemand machen.
Gruß Ulf
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MG4 Electric
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Burki
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Beitrag05-10-2005, 8:42    Titel: So werde ich es wohl machen Antworten mit Zitat

So werde ich es wohl machen (wenn sonst alles passt). Danke mal für die Hinweise
Gruss Burki
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Martin L.
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Beitrag06-10-2005, 16:53    Titel: Felgenproblem: ET 45 versus ET 33 Antworten mit Zitat

Nur ist bei mir die Einpresstiefe 45mm, bei den angebotenen Felgen 33mm. Das wäre also eine 'Spurverbreiterung' um 12 mm.
OK, ich bin kleinlich, aber die Spurverbreiterung ist 24 mm icon_biggrin.gif
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fulda



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Beitrag02-01-2006, 11:35    Titel: Felgenproblem: ET 45 versus ET 33 Antworten mit Zitat

Hallo!

Bei mir nennt sich das ganze "ET 38 versus ET 35!" Rein rechtlich gesehen ist es jedoch so dass durch die andere Einpresstiefe nicht automatisch die Betriebserlaubnis erlöscht, sondern dass die Reifen auch unfallkausal sein müssen oder? icon_eek.gif
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Bertil
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Beitrag02-01-2006, 13:44    Titel: Felgenproblem: ET 45 versus ET 33 Antworten mit Zitat

fulda hat folgendes geschrieben:
...
Rein rechtlich gesehen ist es jedoch so dass durch die andere Einpresstiefe nicht automatisch die Betriebserlaubnis erlöscht, sondern dass die Reifen auch unfallkausal sein müssen oder?


Nein!

Zumindest in D ist bei einem Fahrzeug mit nicht zugelassenem Zubehör die ABE erloschen. Schlimmstenfalls ist sogar der Versicherungsschutz weg.
Ob dir das im Fall eines Unfalls aber jemand ankreidet, hängt ganz von dem ab der die Untersuchung leitet. Also ganz einfach ob er es merkt oder nicht.
Von der Rechtlichen Seite ist die Sache eindeutig. Die Betriebserlaubnis ist erloschen. Ohne wenn und aber.
Gruß Bertil

5E5 CZDA + R50 W10 + CD5 DTSB + 161 DX

*** Technische Anfragen per PN werden von mir nicht beantwortet! ***
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fulda



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Beitrag04-01-2006, 12:11    Titel: Felgenproblem: ET 45 versus ET 33 Antworten mit Zitat

Bertil hat folgendes geschrieben:
fulda hat folgendes geschrieben:
...
Rein rechtlich gesehen ist es jedoch so dass durch die andere Einpresstiefe nicht automatisch die Betriebserlaubnis erlöscht, sondern dass die Reifen auch unfallkausal sein müssen oder?


Nein!


"Das Montieren einer nicht im Typenschein genehmigten Felge ist nicht erlaubt
und führt dazu, dass das KFZ als nicht verkehrs- und betriebssicher
gilt - daher riskieren Sie Strafen, eine Mitschuld an einem Verkehrsunfall
allein aus diesem Grunde zu konstruieren ist unwahrscheinlich
!",

so die Rechtsabteilung Graz-Ost/ÖAMTC-Steiermark! icon_mrgreen.gif new_all_coholic.gif
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dieselschrauber
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Beitrag04-01-2006, 12:31    Titel: Felgenproblem: ET 45 versus ET 33 Antworten mit Zitat

fulda hat folgendes geschrieben:


"Das Montieren einer nicht im Typenschein genehmigten Felge ist nicht erlaubt
und führt dazu, dass das KFZ als nicht verkehrs- und betriebssicher
gilt - daher riskieren Sie Strafen, eine Mitschuld an einem Verkehrsunfall
allein aus diesem Grunde zu konstruieren ist unwahrscheinlich
!",

so die Rechtsabteilung Graz-Ost/ÖAMTC-Steiermark! icon_mrgreen.gif new_all_coholic.gif


Hi,

die Sache kann aber ganz schnell anders aussehen, wenn Du in der Kurve über einen Gullideckel fährst, das nun weiter aussen/innen liegende Rad im Radhaus schleift, und es Dich aus der Kurve in ein entgegenkommendes Auto hebelt icon_exclaim.gif

Der übliche Test beim TÜV mit Sandsäcken das Auto belasten und auf Freigängigkeit der Räder zu prüfen ist schon sinnvoll.

Grüße, Rainer
Dipl.-Ing. (FH) Rainer Kaufmann - Kaufmann Automotive GmbH
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