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CHIP ohne Gutachten eintragen

 
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Wohli_racing



KFZ-Schrauber seit: 06.06.2006
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Beitrag06-06-2006, 3:24    Titel: CHIP ohne Gutachten eintragen Antworten mit Zitat

Hallo...
Was brauche ich für den TÜV um mein Chiptuning eintragen zu lassen?
Ich habe eine 110PS ASV und möchte diesen Chippen lassen,in Verbindung mit Grossen Einspritzdüsen.
Wenn ich ein Prüfstandsdiagramm vorlegen kann und von den Düsen nichts erwähne, kann mir der TÜV die Leistungssteigerung dann eintragen?

Weiss inzwischen jemand mehr über die legalität der umschaltbaren Chipplatinen?
(z.B.: Könnte der TÜV eintragen: "mit umschaltbarer Leitungssteigerung, die nur auf abgesperrtem Grundstück geschalten werden darf..." oder sowas in der art!?!?)


MfG
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schaeffermk



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Beitrag06-06-2006, 12:29    Titel: CHIP ohne Gutachten eintragen Antworten mit Zitat

Hi,

deine ABE erlischt sowohl bei Einbau von grösseren Einspritzdüsen als auch durch Chiptuning, also durch jede Massnahme für sich gesehen, da Eingriff in Motor(steuerung).

Ich würde mir die Sache von einem Tuner einbauen (+chippen) lassen ,der Dir die ABE bzw. TÜV-Eintragung gleich mitliefert (=> nachfragen).Gibt ´s doch alles hier auf der Homepage... icon_cool.gif

Ansonsten reden wir über eine TÜV-Einzelabnahme => sauteuer!

Glaub mir ich hab´s mir auch überlegt (ohne Eintragung) ,wenn aber ein Personenschaden entsteht, kassieren die Dein Fahrzeug und da Tuning bekannt ist (und generell ein rotes Tuch) werden die die vorgenommenen Änderungen am Fahrzeug i.d.R. entdecken.

dann => jede Menge Ärger vorprogrammiert icon_rolleyes.gif

hier ein Link zur Rechtslage:

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/chip_tuning_02.php

UND

Versicherung kann Dich in Regress nehmen (i.d.R. bis 5000.- EUR) + strafrechtl. Konsequenzen

Eintragung ist daher unbedingt zu empfehlen...

Gruss Mark
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Nebelwerfer_TDI
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Beitrag06-06-2006, 12:36    Titel: CHIP ohne Gutachten eintragen Antworten mit Zitat

werden die die vorgenommenen Änderungen am Fahrzeug i.d.R. entdecken.


Das Chiptuning werden sie mit großer Wahrscheinlichkeit finden, sofern sie dort fähige Leute haben, die den Datensatz deuten, bzw. mit einem originalen vergleichen können.

Die Düsen würden mir am wenigsten Sorgen machen, sofern nur die Einsätze gewechselt werden. Glaubst du wirklich, die kommen auf die Idee die Düsenhalter zu zerlegen?! - und wenn, dann können sie vermutlich sowieso nichts mit den Nummern die draufstehen anfangen, wenn sie nicht von Bosch sind. Und wo steht denn geschrieben, dass man nur Bosch Ersatzteile verwenden darf, bzw. sich nicht auf dem freien Teilemarkt bedienen darf? Düsentausch heißt ja nicht unbedingt Düsentuning icon_wink.gif
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schaeffermk



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Beitrag06-06-2006, 12:37    Titel: CHIP ohne Gutachten eintragen Antworten mit Zitat

achso..hab ich vergessen:

umschaltbar => nur auf eigenem Gelände bla..bla...

forget it....Du hast doch dennoch in die Motorsteuerung eingegriffen, ob zuschaltbar oder nicht...eingetragen wird doch die vorgenommene Massnahme, nicht wann und ob Du diese abrufst/nutzt..

Gruss Mark
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Nebelwerfer_TDI
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Beitrag06-06-2006, 12:42    Titel: CHIP ohne Gutachten eintragen Antworten mit Zitat

forget it....Du hast doch dennoch in die Motorsteuerung eingegriffen, ob zuschaltbar oder nicht...eingetragen wird doch die vorgenommene Massnahme, nicht wann und ob Du diese abrufst/nutzt..


Dabei versteh ich aber nicht, dass die alten Wirbelkammer TDs eine Zulassung bekommen haben. Die Ladedruckanreicherung ist nicht plombiert (wenn auch vorgesehen), und ein Steuerkegel ist innerhalb von 2 Minuten verdreht. Also wäre die Möglichkeit eines Umschalttunings in diesem Fall auch bereits (vom Hersteller icon_eek.gif ) gegeben.

Ich vermute aber, dass die gar nicht wissen, dass da noch andere SW Versionen drauf sind, wenn nicht gerade auf den Tuningdatensatz codiert ist.
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schaeffermk



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Beitrag06-06-2006, 12:48    Titel: CHIP ohne Gutachten eintragen Antworten mit Zitat

@Nebelwerfer-TDI

geänderte Düsen => da magst Du Recht habe, dass dies nicht so leicht zu entdecken ist...wollte ja nur sagen, dass mit GRÖSSEREN Düsen in Verbindung mit Leistungssteigerung die ABE auch erlischt

Ob die in der Lage sind das zu erkennen, kann ich nicht einschätzen...im Fernsehen kam aber mal eine Sendung über Gutachter, die Fahrzeuge bei Personenschäden untersuchen...das erinnerte mich an Sendungen wie Medical Detectives oder Profiler icon_lol.gif icon_lol.gif ....nee ehrlich, je nach Schadenshöhe (=>mit Todesfolge etc...) gibt es Spezialisten für ALLES...der Aufwand, der hierbei betrieben wird, steigt eben mit dem entstandenen Schaden...

bin kein Moralapostel...muss letztlich jeder für sich entscheiden....für mich gibt´s jedenfalls nur eins: Eintragen lassen..

Gruss Mark
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Wohli_racing



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Beitrag06-06-2006, 12:49    Titel: CHIP ohne Gutachten eintragen Antworten mit Zitat

Danke erst mal...
Aber meine eigentliche Frage ist ja was ich für eine Eintragung benötige...bzw wie bekommen Tuningfirmen das Recht eine ein Gutachten für einen individuell erstellten Chip zu erstellen?

Genügt da ein Leistungsdiagramm? oder wird wirklich ein Abgasgutachten gefordert(ohne veränderte Einspritzdüsen...)?

MfG
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schaeffermk



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Beitrag06-06-2006, 13:12    Titel: CHIP ohne Gutachten eintragen Antworten mit Zitat

...hab grad Urlaub und daher Zeit... icon_lol.gif

soviel ich weiss läuft das so:

der Tuner entickelt auf dem Prüfstand einen Chip (bzw. Software) für ein bestimmtes Fahrzeug...dann wird geprüft von TÜV/Dekra , ob das Fahrzeug (Bremsen, Antriebsstrang...etc..) für diese Mehrbelastung (verkehrs-)tauglich ist...zum Schluss wird noch geprüft, ob die Abgaswerte eingehalten werden...der Tuner erhält dann ein Teilegutachten, mit dem man dann bei Einbau dieses Chips eine Zulassung (=Eintragung) vornehmen lassen kann....

Was Du suchst ist wohl dass Teilegutachten für den Chip..das Teilegutachten schliesst die Einhaltung der Abgaswerte mit ein...dennoch musst Du natürlich alle 2 Jahre zur AU...dass ein Leistungsdiagramm für eine Eintragung reicht kann ich mir nicht vorstellen...


vielleicht sagt jemand anderes nochwas dazu?..

Gruss Mark
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Wohli_racing



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Beitrag06-06-2006, 17:02    Titel: CHIP ohne Gutachten eintragen Antworten mit Zitat

ja das geht schon eher in die Richtung was ich meine...*g*
-Wenn ich als Privatperson von jemanden eine andere Abstimmung/Software/Chip bekomme, welche Sachen muss ich dann für eine Einzelabnahme vorlegen?

-Brauche ich dazu mehr als die Spitzenleistung...(Leistungsdiagramm)...

-...Wie macht es denn dieTuningfirma die individuelle Software anbietet...die müssen ja acuh nicht bei jedem Fahzeug ein Vermögen für die Eintragung verlangen, obwohl
dieSoftware bzw. die Spitzenleistung ja nicht immer gleich ist.

-oder darf die maximallaistung bei einer originalen Bremsanlage...einen best. Wert einfach nicht überschreiten?

Fragen über Fragen*g*
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tdi-schrauber
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Beitrag06-06-2006, 18:17    Titel: CHIP ohne Gutachten eintragen Antworten mit Zitat

Hallo!

Wohli_racing hat folgendes geschrieben:

-Wenn ich als Privatperson von jemanden eine andere Abstimmung/Software/Chip bekomme, welche Sachen muss ich dann für eine Einzelabnahme vorlegen?


Ich zitiere vom TÜV-Nord:

Leistungssteigerung durch Chip-Tuning


Grundsätzlich müssen alle Veränderungen der Motorleistung, der Höchstgeschwindigkeit und des Hubraums in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Dies gilt insbesondere für den Einbau eines Tuning-Chips oder die Umprogrammierung von Original-Chips zur Änderung der Motorleistung. Rechtsgrundlage dafür ist die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Mit dem Chip-Tuning wird in die Motorsteuerung eingegriffen, indem das Kennfeld von Zündanlage und Einspritzsystem modifiziert wird. Neben der Erhöhung von Motorleistung und Höchstgeschwindigkeit, kann häufig eine Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens eintreten. Falls dies zutrifft, erlischt dadurch gemäß § 19 Abs. 2 StVZO die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Sofern aber für den Tuning-Chip ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) vorliegt und anhand dieser Unterlagen eine positive Begutachtung eines amtlich anerkannten TÜV NORD Sachverständigen oder eines TÜV NORD Prüfingenieurs vorgenommen wurde, bleibt die Betriebserlaubnis bestehen.

Der Chiphersteller bzw. –programmierer beauftragt für die Erstellung eines Teilegutachtens oder einer ABE einen Technischen Dienst (ein akkreditiertes Prüflaboratorium). Von diesem werden dann für jeden Fahrzeugtyp, der umgerüstet werden soll, folgende Prüfungen vorgenommen:

* eine Abgasmessung nach den Vorschriften nach der EG-Richtlinie 70/220/EWG
* eine Fahrgeräuschmessung nach den Vorschriften nach der EG-Richtlinie 70/157/EWG
* die Motorleistungsmessung nach der EG-Richtlinie 80/1269/EWG
* die Höchstgeschwindigkeitsmessung nach der ECE-Regelung Nr. 68
* möglicherweise eine Überprüfung der Bremswirkung bei der gesteigerten Höchstgeschwindigkeit

Der TÜV NORD empfiehlt daher, nur dann ein Chip-Tuning am Fahrzeug vorzunehmen, wenn dafür entweder ein Teilegutachten oder eine ABE vorliegt. In diesen Unterlagen muss die Umrüstung für den betreffenden Fahrzeugtyp eindeutig zuzuordnen sein und die Einhaltung der offiziellen Emissionsgrenzwerte für Abgas und Geräusche nachgewiesen werden.

Wenn kein Teilegutachten oder keine ABE vorliegen sollte, müssten die oben genannten Prüfungen für jedes einzelne Fahrzeug durchgeführt werden, wobei für den Autofahrer erhebliche Kosten anfallen.


Rechne mit ca. 2000€


BYE
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Beitrag06-06-2006, 19:23    Titel: CHIP ohne Gutachten eintragen Antworten mit Zitat

genau das wollte ich wissen!!
Vielen Dank!
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