Hängt sehr stark von dem Tüv-Prüfer ab... und von diesem auch wie teuer es wird!
Erstmal musst Du ihm zeigen, dass es ein AFN-Motor ist. Sprich Zahnriemenabdeckung, Motornummer ect... Dann muss er wissen aus welchem Auto der Motor kommt. Also wo der AFN generell verbaut wurde. Danach kann er in seinen Unterlagen nachgucken, was er eintragen muss.
Von der technischen Seite her musst Du ihm auch zeigen, dass Deine Bremsanlage, Fahrwerk ect dem Standhält.
Das knackigste an der Sache ist das Abgasgutachten. Denn das existiert seitens VW nicht für den AFN im G2. Was er da genau sehen will musst Du mit ihm absprechen. Am leichtesten kriegst Du den Spaß eingetragen, wenn Du Unterlagen von einem Golf 2 dabei hast, wo der AFN bereits eingetragen ist. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW wirst Du nämlich dafür nicht bekommen.
Gruß, Marcus
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