Servus Klaui!
Wenn das Fahrzeug auf eine "juristische Person(engesellschaft)", also z. B. GmbH, KG, etc., zugelassen wurde, ist von einer gewerblichen Nutzung auszugehen.
Anders sähe es aus, falls die Fahrzeugpapiere auf den Inhaber einer Einzelunternehmung ausgestellt wurden. Hier ist erstmal nicht zu unterscheiden, ob Privatmann oder Gewerbetreibender auf eigene Rechnung. Dann bleibt es dem Verkäufer überlassen, ob er ehrlich ist...
Aber merke: Kommt's hinterher raus, daß ein von Privat gekauftes KFZ entgegen der Behauptung doch (teilweise reicht!) gewerblich genutzt wurde und kann dem Verkäufer das Wissen hierüber nachgewiesen werden, hat er ein Problem mehr.
Viele Grüße aus München!
1. S.verlängerung: Audi A4 Avant quattro, 1,9 TDi MKB: AFN, BJ98, Vollausstattung, +VP1L
2. Moped BMW K1200RS, 130 PS, BJ98, Vollausst.
3. T5 1,9 TDI PD (AXC), BJ04 - nur Ärger!