Autoservice hat folgendes geschrieben: |
Eine neuere Verordnung ist mir nicht bekannt. |
In der Version vom 1.8.2013 ist der letzte Satz aber nicht mehr drin ....
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53d.php
Also würde Nachrüstpflicht bestehen.
Aber mir ist auch bekannt das
keine Nachrüstpflicht besteht, sofern das Fahrzeug vor dem 1.1.1991 zugelassen wurde und danach nie per §21 STVZO zur Zulassung gekommen ist (dann muss nämlich nachgerüstet werden).
Weder mein WoWa BJ86 noch beim Jetta BJ79 hat jemals jemand nach der NSL gefragt.
Beim WoWa hab ich sie nachgerüstet (Umbau auf 13 Polige Verkabelung inclusive) und beim Jetta ist zwar der Reflektor drin, aber kein Kabel vorhanden. Der Schalter im Armaturenbrett ist aber drin, was beim TÜV immer wieder für Verwirrung sorgt (habe halt keine Blindblende mehr .... ). Bei jeder TÜV Abnahme war das aber okay .... "Braucht er ja nicht .... ".