VCDS und OBD Diagnosegeräte Shop
Diesel Forum. Community für Reparatur und Wartung an Audi, Seat, Skoda und Volkswagen. Support für VCDS und KOBD2Check (OBD2). On-Board-Diagnose und KFZ-Technik.

Abnehmbare Anhängekupplung: Muss die ab, wenn nichts... | Beiträge 16+

 
Gehe zu Seite: Zurück  1, 2
Neues Thema beginnen Auf Beitrag antworten Weitergeben, Thema teilen Lesezeichen setzen Druckansicht Dieselschrauber - Übersicht » Getriebe, Fahrwerk, Karosserie und Innenraum
Autor Nachricht
guste100
Profi-Schrauber
Profi-Schrauber
Avatar-guste100

KFZ-Schrauber seit: 27.07.2004
Beiträge: 2334
Karma: +354 / -0   Danke, gefällt mir!
Wohnort: Mitte Schleswig Holsteins
2007 Volkswagen Passat
Premium Support

Beitrag29-07-2004, 11:15    Titel: Abnehmbare Anhängekupplung: Muss die ab, wenn nichts... Antworten mit Zitat

Da mich das Thema auch beschäftigt, habe ich mal eine Anfrage an den ADAC gestellt. Verwunderlich ist für mich, daß dem ADAC Bertils Infos für Modelle mit Nummernschildverdeckender AHK scheinbar nicht bekannt sind.

Hier die Antwort:

ADAC hat folgendes geschrieben:

...

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw
mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne
Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden
Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare
Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei
Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.

Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine
vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden
entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher
nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die
abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des
Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige
Urteile bislang nicht vor.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und
verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Kai Thiele
Juristische Zentrale - RechtsService
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München
...


Viele Grüße
Guste
Nach oben KFZ-Schrauber-Profil anzeigen Private Nachricht senden   Fahrzeuge des Benutzers ansehen
Bertil
Profi-Schrauber
Profi-Schrauber


KFZ-Schrauber seit: 15.04.2002
Beiträge: 5681
Karma: +102 / -0   Danke, gefällt mir!


Premium Support

Beitrag29-07-2004, 11:49    Titel: Abnehmbare Anhängekupplung: Muss die ab, wenn nichts... Antworten mit Zitat

guste100 hat folgendes geschrieben:
....Verwunderlich ist für mich, daß dem ADAC Bertils Infos für Modelle mit Nummernschildverdeckender AHK scheinbar nicht bekannt sind.
...


Ich bin seit 20 Jahren Notgedrungen ADAC Mitglied und auf deren Infos gebe ich schon seit Jahren nix mehr.

"Die" haben es als größter Autobobilclub in Deutschland Jahrelang nicht geschafft die korrekte Rechtschreibung für den "Verbandkasten" in ihrer Zeitung/Internetauftriftt anzunehmen (dort stand immer "Verbandskasten" ... was schon immer falsch war).

So eine Laden kann ich leider nicht mehr Ernst nehmen.

Wenn ich den Satz lese:
ADAC hat folgendes geschrieben:
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw
mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne
Anhänger immer abgenommen werden muß.


Natürlich gibt es eine gesetzliche Vorschrift dafür (zumindest für den Fall das abgedecken Kennzeichens)!

http://verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_60.php
§60 der STVZO regelt ganz eindeutig:
2)
... Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.


Damit allein erübrigt sich schon die Abdeckung durch die AHK.

5b) Wird das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung - auch nur teilweise - verdeckt, so muß am Fahrzeug oder am Ladungsträger das amtliche Kennzeichen ungestempelt wiederholt werden. Für die Ausgestaltung, Anbringung und Beleuchtung gelten die Absätze 1, 1a, 2 und 4 entsprechend.


Gut eine AHK ist keine Ladung .... aber als Ladungsträger kann man es ohne weiteres definieren.

ADAC hat folgendes geschrieben:
Nach den dem ADAC vorliegenden
Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare
Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei
Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.


... also die WESTFALIA Bedienungsanleitung sagt eindeutig das Gegenteil!

So schlecht ist der ADAC Informiert .... icon_lol.gif icon_lol.gif
Gruß Bertil

5E5 CZDA + R50 W10 + CD5 DTSB + 161 DX

*** Technische Anfragen per PN werden von mir nicht beantwortet! ***
Nach oben KFZ-Schrauber-Profil anzeigen Private Nachricht senden  
joergs
Gast




 


Kostenloser Account, kein OBD Support (VCDS, KOBD2Check)

Beitrag29-07-2004, 12:10    Titel: Abnehmbare Anhängekupplung: Muss die ab, wenn nichts... Antworten mit Zitat

gehört zwar nicht unbedingt hier her, hat aber auch mit der qualität der adac aussagen zu tun:

ich war zu ostern mit wowa in kroatien. auf anfrage wie die höchstgeschwindigkeit auf ab in ösiland aussehe ( natürlich mit konkretem fahrzeugtyp und aktuell gewogenen massen ), bekam ich als antwort: 80 km/h. selbst auf den internetseiten diese vereins ist von 100 km/h die rede......... soviel zur qualität!!!!!
Nach oben
powermac
Gast




 


Kostenloser Account, kein OBD Support (VCDS, KOBD2Check)

Beitrag02-08-2004, 17:14    Titel: Abnehmbare Anhängekupplung: Muss die ab, wenn nichts... Antworten mit Zitat

Moin,
lese schon eine weile hier im Forum. Mein Wissen über Diesel und so ist noch nicht soweit das ich auch richtig mitreden kann. Unsereins ja lernfähig und darum lese ich hier im Forum fast täglich.
Aber die Aussage von Rainer kann ich nicht so stehen lassen.


Außerdem ist sie a) sehr praktisch gegen Parkrüpel und b) ist mir schonmal ein Spanner an der Ampel hinten draufgerollt. Hat sich sehr bewährt icon_lol.gif

Grüße, Rainer

Der Schuß kann auch derbe nach hinten losgehen.
Ich habe schon von Fällen gehört da ist einer bei einem Auto mit Anhängerkupplung aufgefahren. Der Auffahrende hatte nur eine defekte Stoßstange. Der mit der Anhängerkupplung hatte einen verzogenen Rahmen weil die Energie des Aufpralles voll auf den Rahmen ging und nicht durch die Stoßstange abgefedert wurde. Dazu reichen je nach Fahrzeug und Art der Anbringung der Kupplung schon wenige km/h.


Gruß
Andreas
Nach oben
Neues Thema beginnen Auf Beitrag antworten Weitergeben, Thema teilen Lesezeichen setzen Druckansicht Dieselschrauber - Übersicht » Getriebe, Fahrwerk, Karosserie und Innenraum
Gehe zu Seite: Zurück  1, 2
Ähnliche Fachartikel und Themen
Thema Community Bereich
Keine neuen Beiträge Auspufftuning beim TDI: nichts als Show Fachartikel
Keine neuen Beiträge BLS - unruhiger Leerlauf, wenn Klimaanlage an - und mehr Fehler und Dokumentation (Audi, VW, Seat/Cupra, Skoda)
Keine neuen Beiträge Sharan 2.0 TDI BRT Ruckeln wenn Motor warm Fehler und Dokumentation (Audi, VW, Seat/Cupra, Skoda)
Keine neuen Beiträge Anhängekupplung nachträglich Check Control Kabelsatz Dieselschrauber Bar
Keine neuen Beiträge Muss man bei 1.9 TDI VEP zwingend Öl ablassen vor ZK Ausbau? Diesel Motorentechnik
Keine neuen Beiträge Muss ich mir Sorgen um diese Duesen machen? (mit Bild) Diesel Motorentechnik
Keine neuen Beiträge Muss Motorsteuerg. nach Klima-Einbau freigeschaltet werden ? Getriebe, Fahrwerk, Karosserie und Innenraum
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.