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Abnehmbare Anhängekupplung: Muss die ab, wenn nichts...

 
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WarLord
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Beitrag06-03-2004, 21:44    Titel: Abnehmbare Anhängekupplung: Muss die ab, wenn nichts... Antworten mit Zitat

...angehängt ist? Ich lese im Internet und hier desöfteren, dass die ab muss, wenn nichts angehängt ist. Die Verkäufer der Autohäuser sagen jedoch alle: 'Können sie dran lassen'. Was ist nun richtig? Kann evtl. auch noch jemand ein Gesetzestext dazu bringen?

Gruß WarLord
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mersente
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Beitrag06-03-2004, 22:50    Titel: Abnehmbare Anhängekupplung: Muss die ab, wenn nichts... Antworten mit Zitat

Hallo , ich kann mir nicht vorstellen , daß Du den Kugelkopf abnehmen mußt , Du baust ja auch nicht die AHK aus , wenn Du nichts ziehst.
Die Abnehmbare ist eher für die , die selten ziehen und den Haken ansonsten häßlich finden.
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matthiasTDI96
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Beitrag06-03-2004, 22:51    Titel: Abnehmbare Anhängekupplung: Muss die ab, wenn nichts... Antworten mit Zitat

Hi WarLord,

Die Kupplung muss dann ab, wenn Sie bedingt durch Ihre Bauhöhe das Kennzeichen verdeckt. Beim Golf passt das genau, um ehrlich zu sein, weiß ich nicht bei welchem auto das passieren sollte ( vielleicht sowas wie Opel Combo oder VW Caddy...? ).
Bei dem Passat den du aber doch kaufen willst ist doch das Kennzeichen mit angehängter Kupplung gut zu lesen, gibt ja schließlich auch eine starre!
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WarLord
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Beitrag06-03-2004, 23:09    Titel: Abnehmbare Anhängekupplung: Muss die ab, wenn nichts... Antworten mit Zitat

Ok, dann ist das 'Muss generell abgenommen werden' wohl hinfällig. Wird aber trotzdem ne starre werden (billiger, die abnehmbaren sehen mit Kugelkopf bescheiden aus und das Loch in der Stoßstange ist eh da).

Gruß WarLord
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Jan6K

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Beitrag07-03-2004, 12:52    Titel: Abnehmbare Anhängekupplung: Muss die ab, wenn nichts... Antworten mit Zitat

Hi,

beim Ibiza 6K GP01 ists so... da muss sie ab, weil der Kopf sonst ein paar cm vor das Kennzeichen ragt. Im Ibiza-Forum hat einer deswegen auch schonmal Aerger bekommen (er hatte eine starre dran, aber das bedeutet ja trotzdem, dass da kein Kopf sein darf).

Ansonsten wuerde ich das Teil auch aus rein praktischen Gruenden immer abbauen. Nach einer (kurzen) Anhaengerfahrt ist die Kupplung noch schoen sauber, da kann man sie demontieren und verstauen, ohne wie ein Schwein auszusehen, aber wenn man die etliche km dran laesst, dann duerfte sie ordentlich eingesaut sein.

Umgekehrt hilft sie aber auch gegen Rangier-Ruepel...

Ich hab auch schonmal von Versicherungen gelesen, die nicht fuer Schaeden aufkommen, die durch eine nicht abgenommene abnehmbare Kupplung verursacht wurden.

Viele Gruesse,

Jan
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matthiasTDI96
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Beitrag07-03-2004, 13:54    Titel: Abnehmbare Anhängekupplung: Muss die ab, wenn nichts... Antworten mit Zitat

Hi Jan,


so eine Versicherungseinstellung halte ich tendenziell für anfechtbar, schon aus dem Grund das es starre Köpfe gibt. Ich mache meine aus dem Grund immer ab das ich sie so gut wie nie brauche. Allerdings wenn ich sie vergessen sollte und es kommt zum Unfall, denke ich die Versicherung kommt spätestens vor Gericht ins Schwimmen
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Blechghost
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Beitrag07-03-2004, 14:57    Titel: Abnehmbare Anhängekupplung: Muss die ab, wenn nichts... Antworten mit Zitat

Egal ob muß oder nicht. Mach Sie ab.!!! Ich hab schon einige gesehen, wo die Schlößer so vergammelt waren, das sie die Kupplung nie mehr abkriegen! Und dann hilft meist nur ein Komplettaustausch.Spätestens der Nachbesitzer wird es Danken.
P.S. IMMER die Verschlußkappe montieren, wenn ohne Haken gefahren wird und etwas Fett von Zeit zu Zeit schadet auch nicht!
Viele Grüße
Blechghost icon_smile.gif
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Bertil
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Beitrag07-03-2004, 16:26    Titel: Abnehmbare Anhängekupplung: Muss die ab, wenn nichts... Antworten mit Zitat

Jan6K hat folgendes geschrieben:
...Ich hab auch schonmal von Versicherungen gelesen, die nicht fuer Schaeden aufkommen, die durch eine nicht abgenommene abnehmbare Kupplung verursacht wurden.


....

matthiasTDI96 hat folgendes geschrieben:
... so eine Versicherungseinstellung halte ich tendenziell für anfechtbar ....


Lieder ist diese Vorgehensweise nicht anfechtbar. Du verpflichtest dich mit dem Unterschreiben deines Versicherungsvertrages einer gewissen Sorgfallspflicht der Versicherung gegenüber. Wenn du eine abnehmbare AHK also nicht abnimmst, verstößt du gegen diese Sorgfallspflicht und somit gegen die Versicherungsvereinbarungen. Die Versicherung kann (muss nicht) den Versicherungsschutz somit verweigern.


Sicher muss die AHK abgenommen werden wenn das Numernschid verdeckt wird (auch teilweise ... IBI, G4 ...). Das hat dann aber in der Anleitung des Fahrzeugens auch so drinzustehen.
Achtung wenn das Fahrzeug trotzdem so bewegt wird ist das keine Bagatelle, sondern "Fahren eines Fahrzeugs ohne gültige Betriebserlaubnis".
Gruß Bertil

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matthiasTDI96
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Beitrag07-03-2004, 17:33    Titel: Abnehmbare Anhängekupplung: Muss die ab, wenn nichts... Antworten mit Zitat

Hi Bertil

jetzt muss ich es mal genau wissen. Sorfaltspflicht ist klar, ich habe gerade mal meinen Versicherungs AGB Ordner hervorgekramt und gesucht. Also speziell zu montierten Anhängerkupplungen finde ich nichts, wohl dazu das fahrlässig montierter Zubehör den Versicherungsschutz in Gefahr bringt. Jetzt habe ich eine originale Anhängerkupplung von VW, die abnehmbar ist. Ich habe ja mal geschrieben das ich die wenns hoch kommt alle 15 Monate mal brauche ( war nur unglaublich billig....). Die ist jetzt auch ordnungsgemäß im Schein vermerkt. Da steht aber nicht drin das Sie ab muss.
Worin unterscheidet sich denn versicherungstechnisch eine abnehmbare von einer starren?
Ich kann sie ja montiert haben um gerade zu dem Anhänger zufahren und reiße dabei einen Gegner auf.....?

Ok mir machts nichts aus, da ich das Ding der Häßlichkeit wegen eh nur dranmache wenn ich rückwärts vor den Hänger fahre. Suche jetzt mal nach Urteilen, das wiederum interessiert mich sehr!
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Bertil
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Beitrag07-03-2004, 18:12    Titel: Abnehmbare Anhängekupplung: Muss die ab, wenn nichts... Antworten mit Zitat

matthiasTDI96 hat folgendes geschrieben:
Hi Bertil

jetzt muss ich es mal genau wissen. Sorfaltspflicht ist klar, ich habe gerade mal meinen Versicherungs AGB Ordner hervorgekramt und gesucht. Also speziell zu montierten Anhängerkupplungen finde ich nichts, ...


Klar das nicht jede Einzelheit erwähnt wird. Da hilft Notfalls nur Nachfragen bei der Versicherung.

Zitat:

Jetzt habe ich eine originale Anhängerkupplung von VW, die abnehmbar ist. Ich habe ja mal geschrieben das ich die wenns hoch kommt alle 15 Monate mal brauche ( war nur unglaublich billig....). Die ist jetzt auch ordnungsgemäß im Schein vermerkt. Da steht aber nicht drin das Sie ab muss.


Bei der G4 Limo (nicht Kombi!) muss laut Bedienungsanleitung (und ABE) die AHK abgenommen werden wenn kein Anhänger hinten dran ist, da das NS ein klein wenig abgedeckt wird (sind nur ein paar Millimeter).

Beim G4 ist da aber nicht so schlimm wie z.B. beim Subarru Legacy ... Peugeot 205... . Dort wird das komplette NS verdeckt.

Zitat:

Worin unterscheidet sich denn versicherungstechnisch eine abnehmbare von einer starren?
Ich kann sie ja montiert haben um gerade zu dem Anhänger zufahren und reiße dabei einen Gegner auf.....?


Die Versicherung kann den zusätzlich (durch die nicht abgenommene AHK) verursachten Schaden von dem Versicherungsnehmer zurückfordern. Die Haftpflicht muss erst mal zahlen.
Die Kaskoversicherung kann die Zahlung dieses zusätzlichen Schadens verweigern. Bei einer starren AHK ist das egal, da der FZ Führer hier keinen Einfluss drauf hat (klar ist ja auch nicht abnehmbar).

Mir ist kein Fall bekannt wo eine Versicherung davon Gebrauch gemacht hat, aber ich bin schon diverse Male von meinem Versicherungsfuzzi darauf angesprochen worden.
Ein KFZ Gutachter hat mir von einem Fall erzählt wo die Versicherung den zusätzlichen Schaden hat rausrechnen lassen (warum wohl). Ob es dort dann zum Abzug kam kann ich nicht sagen.
Da aber die Versicherungen immer mehr am Schaden sparen wollen wird das in Zukunft wohl nicht mehr so großzügig gehandhabt werden.



Nachtrag:

Auszug aus der Bedienungsanleitung meiner abnehmbaren Westfalia AHK:


http://people.freenet.de/kraftbertil//Bilder/AHK1.jpg

Demnach ist es sogar beim Kombi Pflicht den Kugelkopf zu entfernen.
Gruß Bertil

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Beitrag07-03-2004, 19:07    Titel: Abnehmbare Anhängekupplung: Muss die ab, wenn nichts... Antworten mit Zitat

Danke Bertil, gut sehe ich auch alles ein aber wirklich Sinn macht es ja in anbetracht von starren ja nicht! Danke auf jeden Fall!
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Bertil
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Beitrag07-03-2004, 19:12    Titel: Abnehmbare Anhängekupplung: Muss die ab, wenn nichts... Antworten mit Zitat

matthiasTDI96 hat folgendes geschrieben:
Danke Bertil, gut sehe ich auch alles ein aber wirklich Sinn macht es ja in anbetracht von starren ja nicht!


Sehe ich auch so ...
Gruß Bertil

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WarLord
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Beitrag07-03-2004, 21:28    Titel: Abnehmbare Anhängekupplung: Muss die ab, wenn nichts... Antworten mit Zitat

Na, hab eh schon die E - Mail an das Autohaus geschrieben mit dem Wunsch einer starren. Bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite und billiger ist sie ja obendrein.

Gruß WarLord
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Beitrag08-03-2004, 0:24    Titel: Abnehmbare Anhängekupplung: Muss die ab, wenn nichts... Antworten mit Zitat

Hi,

gottseidank gibt es ja auch bei Versicherungen Konkurrenz icon_smile.gif
Also meine abnehmbare ist immer dran, ich hab noch genug andere Dinge zu tun, als jede Woche das Ding an- und wieder abzubauen.
Außerdem ist sie a) sehr praktisch gegen Parkrüpel und b) ist mir schonmal ein Spanner an der Ampel hinten draufgerollt. Hat sich sehr bewährt icon_lol.gif
Falls ne Versicherung auf die glorreiche Idee kommen sollte, einen Schaden mit so nem fadenscheinigen Larifari kürzen zu wollen, bitte ich um Darstellung des Vorgangs hier im Forum.
Bei ~2600 Forenbesuchern täglich wirkt sich das sicherlich sehr positiv auf die Neugewinnung von Kunden so ner Kniebohrer Versicherung aus icon_twisted.gif

Grüße, Rainer
Dipl.-Ing. (FH) Rainer Kaufmann - Kaufmann Automotive GmbH
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Beitrag08-03-2004, 17:54    Titel: Abnehmbare Anhängekupplung: Muss die ab, wenn nichts... Antworten mit Zitat

Rainer K. hat folgendes geschrieben:
Also meine abnehmbare ist immer dran.....


Kurze Anmerkung:

Die von mir gepostete Anleitung gilt für die Fahrzeuge: Audi A3, VW Golf Limo und Kombi, Bora Kombi ....

Also fährt Rainer ohne ABE rum .... icon_biggrin.gif new_all_coholic.gif
Gruß Bertil

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joergs
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Beitrag08-03-2004, 21:25    Titel: Abnehmbare Anhängekupplung: Muss die ab, wenn nichts... Antworten mit Zitat

... und auch für den passat. steht auch genau so in meinen westfalia unterlagen. obs sinn macht ..... ?

ich für meinen teil find die abnehmbare wesfalia genial. einfach, schnell, unsichtbar und zuverlässig. wenn ih die wahl hätte: ich würd ne abnehmbare jederzeit wieder nehmen !
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