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Frage zu Gewährleistung bei Werkstattleistungen

 
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flaufer
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Beitrag12-07-2004, 10:30    Titel: Frage zu Gewährleistung bei Werkstattleistungen Antworten mit Zitat

Hi !

Hab mein Auto grad mal wieder aus einer Audi-Werkstatt geholt...
und wie ueblich klappt wieder einiges nicht mehr...

1. weiterhin Kuehlwasserverlust, auch nachdem man die angeblich defekte Standheizung ausgebaut hat und den Kuehlwasserkreislauf mit nem Zwischenstueck verbunden hat.
(Frage hierzu: wenns nun nicht an der Standheizung gelegen hat, kann ich verlangen, dass sie die wieder kostenlos einbauen ?)

2. ich verliere Spritzwasser... das passiert haeufiger mal, wenn viel im Motorraum rumgeschraubt wird, dass wohl der ein oder andere Schlauch vergessen wird zurechtzustecken... und der Aufwand, das hinzubiegen ist schon enorm.... (halber Manntag wohl).

Frage hierzu: wie weise ich sowas nach, kann ich das von einer anderen Werkstatt richten lassen und die Kosten in Rechnung stellen ?

(ich argumentiere hier wie folgt gegen die Werkstatt (wenn sie kommt und meint, ich haette zuerst zu Ihnen kommen sollen, weil es sich ja um eine Gewaehrleistung handelt):
Es handelt sich eben nicht um eine Gewaehrleistung, sondern um einen Schaden, der mir zugefuegt wurde (der in keinem Zusammenhang mit der eigentlichen Reparatur steht), und da ist mir nicht zuzumuten, dass ich den von der gleichen Werkstatt beheben lassen, den sie mir zugefuegt hat; wer wuerde sich denn von dem Arzt das Gebiss richten lassen wollen, der erstmal 3 falsche Zaehne gezogen hat, weil er einfach nur die Seiten vertauscht hat ?)

Kann mir jemand folgen und was meint ihr ?

Gruss
Felix
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Olaf



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Beitrag12-07-2004, 19:48    Titel: Frage zu Gewährleistung bei Werkstattleistungen Antworten mit Zitat

An alle Anhänger des Abmahnwahns: Ich kenne das NS-Rechtsberatungsgesetz und gebe hier lediglich allgemeine, an Beispielen erläuterte Tipps.

Für die geschuldete Leistung bei nem Werkvertrag ist in erster Linie die Vereinbarung mit der Werkstatt maßgeblich. Beweisbar ist da in der Regel nur, was auf der schriftlichen Auftragsbestätigung steht!
Steht da z.B. Fahrzeug instandsetzen, dann ist der Rest deren Bier. Die können 2-3 Mal versuchen, die Karre instandzusetzen und dann gehts eben zu ner anderen Werkstatt auf deren Kosten. Wenn man das nicht so lange hinnehmen, auf keinen Fall vergessen, schriftlich ne realistische Frist zu setzen.
Steht auf der Bestätigung "Standheizung ausbauen", dann ist die Sache mit dem korrekten Ausbau der Standheizung erledigt. Alle mündlichen Absprachen sind nur was wert, wenn nen Zeuge dabei war, der nicht zur Werkstatt gehört und sich auch an was erinnern kann.
Steht da "Kühlwasserverlust beheben", müssen natürlich die Folgen von Fehldiagnosen kostenfrei behoben werden. Solche Formulierungen sind jedoch nicht gängig. In der Regel stehen erst die vom Kunden aufgeführten Sympthome "z.B. Kühlwasserverlust" und unten der Auftrag "Auto instandsetzen".
Daß man für nen Spritzwasserleck nen halben Tag braucht, halte ich für unwahrscheinlich (insbesondere, wenn man weiß, wo ungefährt vorher rumgeschraubt wurde).
Irgendwelche Argumentationen mit einem Schaden am Integritätsinteresse mit der Folge einer Ersatzfähigkeit ohne Nacherfüllungsversuch sind juristisch recht wackelig und hängen letztlich stark vom erteilten Reparaturauftrag ab. Auf jeden Fall wird die Werkstatt einen solchen Schachzug als grobe Beleidigung empfinden und sehr wahrscheinlich die Schotten dicht machen (sprich auf die Post Deines Anwalts warten). Insofern ist diese besserwisserische Argumentation sicher kontraproduktiv. Was stört es denn, wenn die den Schlauch selber anstecken. Noch einfacher wärs sicher, wenn Du die Motorhaube aufmachst und den Schlauch selber draufsteckst. Wenn sowas "häufiger vorkommt", hast Du ja sicher das Problem auch früher schonmal gelöst.
Wenn weder Du noch die es gebacken bekommen, kannste immer noch woanders hingehen.
"Wie weise ich nen Spritzwasserverlust nach?"
Gegenfrage: Woran merke ich, daß Spritzwasser verlorengeht?
Wenn man mit sowas natürlich nach 2 Monaten ankommt, wird man sich in der Tat die Frage gefallen lassen müssen, wer sonst noch alles an dem Wagen dran war... Die Beweislast liegt in dem Falle bei Dir. Wenns also unplausibel ist, geht das ganze zu Deinen Lasten aus. Mit freundlichem Auftreten werden die aber sicher gleich vor Ort nachschaun, wo der Hase im Pfeffer liegt. Wenn man sich natürlich technisch versiert gibt und dann wegen nem nicht aufgesteckten Schlauch rumnervt, wirkt das schon insgesamt unglaubwürdig.
Sollten die nix finden, kann man natürlich woanders suchen lassen. Findet sich dann der Fehler an ner Stelle, wo bei der vorherigen Reparatur rumgewerkelt wurde, könnte man ne Chance haben (ev. über die kostenlose KFZ-Schiedsstelle). Im Zweifel bleibt man aber eher auf den Kosten für die Fehlersuche sitzen.

Naja, alles sicher nicht so ganz einfach. Aber wenn man nett ist und vor der Reparatur schriftlich festlegt, was repariert werden soll, klappts schon.
Wenn irgendwas schiefläuft, immer bei der Werkstatt, die Müll gemacht hat, auch Nacherfüllung verlangen. Mit Unzumutbarkeit der Nacherfüllung bei irgendwelchen abgefallenen Schläuchen zu kommen, ist recht weit hergeholt (die Zahnarztstory ist da schon was ganz anderes).
Wenn die wirklich unfähig sind und nach 2mal Nachbessern das Auto kaputter ist als vorher, mal mit dem Chef sprechen, ob der nen Vorschlag zur Lösung beisteuern kann. Vielleicht ist der selber so gernervt, daß er Dich auf seine Kosten woanders hinschickt (kommt bei VAG durchaus mal vor).

Hoffe, nen paar Gesichtspunkte haben zum Verständnis Deiner Lage beigetragen. Schau also mal genau in Deine Auftragsbestätigung. Daraus ergibt sich letztlich, wie Deine Verhandlungsposition ist. Irgendwelche Kosten entstehen zu lassen, für die man selber in Vorlage gehen muß, ist in jedem Fall ungeschickt. Geld selber eintreiben ist immer schwieriger als einfach nicht zu zahlen.

Gruss

Olaf
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