Moin !
Mal ne Frage zur Haftung von Werkstätten.
Habe meine Karre in einer neuen Werkstatt gehabt. Mal abgesehen davon, dass ich fuenfmal (!!!) angerufen wurde, ob ich nun denn auch wirklich das Getriebeöl von meiner Tiptronic wechseln lassen wolle, obwohl das gar nicht vorgesehen sei (und ich jedesmal laut 'JA, UNBEDINGT' gesagt habe, hat meine Werkstatt es nicht für nötig befunden, mich anzurufen, ob ich auch weiterhin Vollsynthetik in meinem Motor habem mag und hat einfach ein Standard-Motoröl (schon nach Norm) eingekippt, obwohl noch das Fähnchen mit dem vorherigen Öl dranhing.
Meine Frage nun:
a) schadet das der Karre, wenn sie 100.000 km auf Vollsynthetik lief und nun mal ein Teilsynethetisches bekommt ?
b) wenn ja, ist die Werkstatt für sowas haftbar ? Mir wurde zugesichert, dass der Motor dadurch keinen Schaden nehmen kann.
Bin ein wenig verknickt, weil das gar nicht reinpasst zu den Laberbacken, die wegen jeder SChraube anrufen.
Gruss
Felix
P.S. AFB TIP, 235.000 km, AT-Motor bei 135.000 km. |