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Leergewichts-Verwirrung: Auf ein Neues . . .

 
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ulf
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Beitrag12-08-2002, 17:48    Titel: Leergewichts-Verwirrung: Auf ein Neues . . . Antworten mit Zitat

Hi zusammen

im Zusammenhang mit der ewigen Frage nach den tatsächlichen TDI-PS hab ich nochmal in Sachen Leergewichts-Definition recherchiert . . . und bin jetzt reichlich verwirrt, ob der 75-kg-Normfahrer tatsächlich im Leergewicht enthalten ist.

Nach § 42 Abs. 3 StVZO bedeutet Leergewicht: betriebsfertig vollgetankt incl. Bordwerkzeug, Reserverad . . . - bei anderen Fahrzeugen als PKW und Krädern zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht.

Leergewicht meines Golf 3 It. Katalog und Betriebsanleitung mit Fahrer =1195 kg, laut Kfz-Schein auch 1195 kg, was aber It. StVZO bedeutet „ohne Fahrer"!

Für einen älteren Golf 3 TDI hab ich vor längerem mal im GF-Forum ein Leergewicht von 1120 kg gelesen. Die Differenz von 75 kg zu meinem Trecker entspricht genau dem Normfahrer, als ob der andere Golf noch ohne Fahrer „gewogen" worden wäre.

In den aktuellen Katalogen für Golf, Polo und neuen Ibiza sind die Leergewichte wieder ausdrücklich ohne Fahrer angegeben.

Wer kann Licht in dieses Verwirrspiel bringen? Gibts nicht eine EG-Norm, nach der mit Fahrer zu wiegen ist, oder hab ich da irgendwas verwechselt?
Wenn die Leergewichte It. Schein tatsächlich ohne Fahrer sein sollten, würde der fällige Gewichtszuschlag im DZR nochmal auf ein paar PS „zuviel" hindeuten . . .
Gruß Ulf
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Bertil
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Beitrag13-08-2002, 8:17    Titel: Leergewicht = Augenwischerei!!!! Antworten mit Zitat

Hi Ulf,

WAS SOLL DEIN GOLF WIEGEN??????

Also ich hab das gleiche Modell aber als Kombi. Das Leergewicht laut FZ Schein ist auch 1195kg (eigentlich dachte ich der Kombi ist mind. 100kg schwerer) !!!!!!! Als Zusatz steht ganz unten im Schein noch: "Zu Ziff. 14 bis 1281kg".
Da ich eine Radlastwaage besitzte hab ich vor einiger Zeit meinen Golf mal gewogen und das Ergebnis war 1420kg (vollgetankt, Fahrer 80kg...).
Das im FZ Schein angegebene Gewicht ist immer der Minimalwert ohne Sonderausstattung.
Rechne mal die Zusatzaustattung dazu (Radioalage 7kg, Nav System 7kg, Klima 15kg, Airbaganlage 10kg, 4 Türen 50kg, AHK 40kg...) auf welche Zusatzgewicht du da kommst. Du wirst staunen!!

Wenn ich bei deinem DZR 1275kg (Gewicht lt Schein + Fahrer) eingebe dann komme ich auf 9,1sec. die ich exact erreiche. Gebe ich 1420kg ein so solls 1 Sekunde mehr sein (dann hätte ich als eine Mehrleistung)

Bisher hab ich noch keine schlüssige Beschreibung des EG Leergewichtes gefunden, aber ich bleib dran.
Gruß Bertil

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Beitrag13-08-2002, 11:18    Titel: Vorschrift über Leergewicht Antworten mit Zitat

Hi Ulf,

anbei der §42 abs 3 aus der STVZO (der dürfte dich wohl Interessieren):

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_42.php3 hat folgendes geschrieben:

(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit vollständig gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z. B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Krafträdern und Personenwagen zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.


wichtig ist der Abschnitt "bei anderen Kraftfahrzeugen als Krafträdern und Personenwagen zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht".

Also ohne die 75 kg für den Fahrer (zumindest bei PKWs)!!!
Gruß Bertil

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ulf
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Beitrag13-08-2002, 16:33    Titel: Gesetztestext, G3-Gewichte Antworten mit Zitat

Hi Bertil

den zitierten § hab ich auch. Im Eingangsposting hab ich versucht, ihn auf das hier Wichtige zu reduzieren icon_wink.gif

Die angegebenen 1195 kg für meinen Golf stimmen tatsächlich - im 97er Katalog, Betriebsanleitung und Kfz-Schein immer die gleiche Zahl (fürs Grundmodell).

Zu Deiner evtl. Orientierung hier noch ein paar TDI-Gewichte aus meiner Betriebsanleitung (1.97).
66 und 81 kW sind dort in allen Varianten (2-türer, 4 Türer und Variant) identisch.
In Klammern die Angeben für den 66kW-Syncro.
2-Türer = 1195 (1325), 4-Türer = 1225 (1355), Variant = 1270 (1425)kg.

Die Gewichte sind ausdrücklich incl. Fahrer. Für Automatik wird ein Zuschlag von 30 kg angegeben, zusätzlich ist ein Pauschalhinweis für weitere Erhöhungen durch Schiebedach, Klima usw. abgedruckt.

Demnach sollte Dein Variant leer incl. Fahrer minimal 1270 kg wiegen - genau 75 kg mehr als in Deinem Kfz-Schein. Die Differenz könnte also tatsächlich der Normfahrer sein.

Ich hab schonmal gedacht, ob die Zuladung = zGg - Leergewicht einen Hinweis darauf geben könnte, ob mit oder ohne Fahrer gemessen wurde. Eine "relativ hohe" Zuladung sollte dann darauf hindeuten, daß das Leergewicht keinen Fahrer enthält.

Bei der Frontantriebs-TDI Limousine z.B. ist das zGg einheitlich 1630 kg. Demnach hat der 2-Türer maximal 435 kg, der 4-Türer maximal 405 kg und der 4-Türer Automatik maximal 375 kg Zuladung.
375 kg für einen 5-Sitzer würden ohne Fahrer maximal 5 Personen à 75 kg Zuladung bedeuten. Jede Zahnbürste im Kofferraum oder aufm Dachträger würde dann zu Übergewicht führen.

Das deutet IMO darauf hin, daß das Leergewicht tatsächlich incl. Fahrer ermittelt ist, denn dann wäre noch Platz für weitere 75 kg Gepäck.

Das zGg des TDI-Variant ohne Allrad beträgt übrigens laut meiner Anleitung 1695 kg.
Gruß Ulf
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Beitrag13-08-2002, 20:36    Titel: Re: Gesetztestext, G3-Gewichte Antworten mit Zitat

Die Bedienungsanleitung scheint dann die gleiche zu sein...
...aber im Schein steht tatsächlich 1195kg!!!! und das für den Variant...

Zitat:

Die Gewichte sind ausdrücklich incl. Fahrer. Für Automatik wird ein Zuschlag von 30 kg angegeben, zusätzlich ist ein Pauschalhinweis für weitere Erhöhungen durch Schiebedach, Klima usw. abgedruckt.

Demnach sollte Dein Variant leer incl. Fahrer minimal 1270 kg wiegen - genau 75 kg mehr als in Deinem Kfz-Schein. Die Differenz könnte also tatsächlich der Normfahrer sein.


...gewogen habe ich 1420kg ... also nochmal 150kg mehr... (mein Gewicht = 80kg) ... ds deutet eher auf die Messung ohne Fahrer hin...

Zitat:

Ich hab schonmal gedacht, ob die Zuladung = zGg - Leergewicht einen Hinweis darauf geben könnte, ob mit oder ohne Fahrer gemessen wurde. Eine "relativ hohe" Zuladung sollte dann darauf hindeuten, daß das Leergewicht keinen Fahrer enthält.


... ??? ....

Zitat:

Bei der Frontantriebs-TDI Limousine z.B. ist das zGg einheitlich 1630 kg. Demnach hat der 2-Türer maximal 435 kg, der 4-Türer maximal 405 kg und der 4-Türer Automatik maximal 375 kg Zuladung.
375 kg für einen 5-Sitzer würden ohne Fahrer maximal 5 Personen à 75 kg Zuladung bedeuten. Jede Zahnbürste im Kofferraum oder aufm Dachträger würde dann zu Übergewicht führen.


Das Problem mit der geringen Zuladung wurde damals in allen Tests schon bemängelt.

zGG ist bei mir 1695kg (lt Schein) wie du auch geschrieben hast.
Gruß Bertil

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Beitrag13-08-2002, 21:02    Titel: Leergewichts-Verwirrung: Auf ein Neues . . . Antworten mit Zitat

Hi !

Also das mit der geringen Zuladung bei dem G3 Kombi kann ich so nicht bestätigen, denn mein Zweitwagen AUDI A6 Avant 1.9tdi hat lt. Schein ein Leergewicht von 1.610 Kg und ein zGG von 2.085 Kg, also lediglich 475 Kg, wobei der G3 Kombi lt. Schein immerhin 500 Kg zuladen dürfte, und das obwohl der A6 ja eine ganz andere Fahrzeugklasse ist.

Wieviel mein A6 tatsächlich wiegt kann ich leider nicht sagen.

Gruß D.
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Beitrag14-08-2002, 6:59    Titel: Zuladung Antworten mit Zitat

... Laut Schein 500kg aber lt. Bedienungsanleitung nur 425kg!!!
Gruß Bertil

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Beitrag14-08-2002, 16:18    Titel: Re: Siehste, wieder 75 kg Differenz Antworten mit Zitat

Bertil hat folgendes geschrieben:
... Laut Schein 500kg aber lt. Bedienungsanleitung nur 425kg!!!


Hi Bertil

wenn laut Anleitung der 75 kg-Fahrer schon drinsitzt, gehen ebendiese 75 kg von der Zuladung "verloren".
In der Zulassung ist offenbar kein Fahrer drin, daher ist dort die Zuladung um 75 kg höher.

Scheint doch ganz einfach zu sein icon_confused.gif icon_question.gif icon_question.gif
Gruß Ulf
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Beitrag15-08-2002, 7:40    Titel: BLIND!!!!!! Antworten mit Zitat

MANN WAREN WIR BLIND!!!

Richtig Ulf im FZ Schein fehlt der Fahrer (wie es die STVZO fordert) und in der Anleitung ist der Fahrer drin!!

Problem Gelöst!!!!
Gruß Bertil

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Beitrag15-08-2002, 10:50    Titel: Unr trotzdem . . . Antworten mit Zitat

Hi Bertil

. . . bleibt für mich eine Frage offen:

Warum steht in der Zulassung meines Autos das Leergewicht incl. Fahrer (1195 kg, genau wie im Katalog und Betriebsanleitung)? Das wäre doch ein "Verstoß" gegen die StVZO icon_exclaim.gif icon_question.gif

Genauso im 2001er ALH-Ibiza meiner Frau: laut Zulassung 1171 kg, ebenso in der Anleitung, dort mit dem Hinweis "Leergewicht betriebsbereit (mit Fahrer)".

Hatte etwa der § 42 StVZO früher (also mindestens 1997 bis 2001) anders gelautet und gab das Leergewicht für PKW incl. Fahrer vor?
Gruß Ulf
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Beitrag15-08-2002, 11:09    Titel: Gute Frage... Antworten mit Zitat

...nächste bitte...

Das kann ich dir auch nicht sagen.
Gruß Bertil

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