Ein Freund kam eben erfolglos aus seiner Werkstatt von dem Versuch zurueck, seinen 1993er Suzuki Swift STH zu einer HU-Plakette zu verhelfen.
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Maengelbericht: Ihr Fahrzeug hat erhebliche Maengel. Dies betrifft:
- Fahrzeugbereifung aelter als 6 Jahre,
- Scheinwerferhoehenverstellung (fehlt oder defekt)
- Kennzeichenbeleuchtung, Helligkeit nicht ausreichend.
- Lenkrad stark abgegriffen.
- Tuerschloesser hinten, funktionslos.
Plakette nicht angebracht. Wiedervorstellung nach Maengelbeseitigung binnen 4 Wochen. |
Die Reifen sind DOT 0402. Ganz leicht rissig, Profiltiefe gleichmaessig 5 - 6 mm bei einwandfreiem Ablaufbild. Die Scheinwerferhoehenverstellung fehlte ab Werk. Die Ausnahmegenehmigung ist im alten Fahrzeugschein eingetragen, mit dem das Fahrzeug nach wie vor bewegt wird. Jedoch wurde die Scheinwerfereinstellung zuvor in der Werkstatt geprueft und ohne weitere Aktionen daran fuer anstaendig betrachtet. Die Kennzeichenbeleuchtung funktioniert einwandfrei. Deren Helligkeit ist augenscheinlich etwas geringer als bei nagelneuen Autos. Selbst mit neuen W5W-Lampen kommt nicht mehr raus. Das Lenkrad ist so alt wie's Fahrzeug und aus irgendwelchem Schaumgelumpe. Ja, das Ding ist inzwischen spiegelglatt. Die Tuerschloesser hinten funktionieren Problemlos, es war lediglich die Kindersicherung auf beiden Seiten aktiviert, weshalb sie von innen nicht zu oeffnen sind. Das ist wegen der Kinderbefoerderung Absicht!
Laut Aussage der betreuenden Werkstatt, die der Reisepruefer im Wochentakt besucht, bewerten einige Pruefer seit April Bereifung, die aelter als 6 Jahre ist, als erheblichen Mangel und verweigern die Plakette. Die fehlende Scheinwerferhoehenverstellung wird nach 16 Jahren Fahrzeugalter niemand mehr nachruesten wollen. Die Verkabelung dafuer fehlt, kann nur mit grossem Aufwand eingebaut werden. An der Kennzeichenbeleuchtung ist effektiv nichts verbesserbar. Die alten Lampengehaeuse haben keine Reflektoren oder aehnliches, da strahlen die kleinen Laempchen einfach so drauf. Beide funktionieren jedoch. Zum Lenkrad faellt mir nichts ein, ebenso zur Kindersicherung. Muss man Lenkraeder inzwischen auch nach X Jahren austauschen?
Fakt ist, dass jetzt bei einer Wiedervorstellung der begutachtende Pruefer diese Maengelpunkte abhaken muss. Egal wer's ist, der will jetzt neue Reifen, eine Scheinwerferhoehenverstellung, strahlend helle Kennzeichenlampen und ein neues Lenkrad sehen.
Wir sind etwas verwundert! Kennt sich jemand in der Materie besser aus?!