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23-09-2011, 21:45 Titel: LED-Zusatzleuchten als "Begrenzungsleuchten"
Folgende Sachlage: An einen PKW (d. h. mehrspuriges Fahrzeug, kein LKW) werden LED-Zusatzleuchten im vorderen Stossfaenger montiert, die zwar wie LED-Tagfahrleuchten aussehen, jedoch kein Pruefzeichen nach ECE R87 besitzen. Die vorliegenden Leuchten haben keine Zulassung "RL" sondern lediglich "A". Ihre Lichtfarbe ist weiss.
In der Schlussfolgerung heisst das fuer mich, dass eben diese Leuchten als Begrenzungs- oder umgangssprachlich auch Positionsleuchten einzuordnen sind. Folglich sind gemaess § 51 StVZO insgesamt bis zu vier Stueck davon zulaessig - ergaenzend zu den im Scheinwerfer verbauten "Standlichtlampen" also noch ein Paar. Die Publikation "Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhaengern" nennt wie die StVZO noch die zu beachtenden Abmessungen (z. B. Mindesthoehe 350 mm, maximal 400 mm von den Fahrzeugaussenkanten entfernt sowie Mindestabstand 600 mm untereinander), die im konkreten Fall auch eingehalten wurden.
Ich habe die Leuchten den Abmessungen entsprechend angebaut, die Kabel ordentlich verlegt und sie auf die Standlichtfunktion geklemmt. Sie gehen also mit dem Standlicht an und leuchten beim Betrieb von Abblend- und/oder Fernlicht weiterhin mit. Die Einstellung ist blendfrei vorgenommen worden, die Benutzung dieser Leuchten in Verbindung mit dem Standlicht waehrend der Fahrt ist zwar nicht zulaessig (§ 17 StVO), es wird aber auch nicht gefordert, dass diese Funktion technisch unterbunden werden muss.