Es gibt immo keine LKW-Zulassung für 'PKW' mehr. Bei uns im Landkreis wurden alle Zulassungen 'ab-erkannt'. Ebenso die Auflastungen von Transportern und Geländewagen. Eventuell gibt es sowas wie Bestandsschutz, dann würde ich das Finanzamt aber nicht darauf aufmerksam machen das ich so ein Fahrzeug besitze
Anders gesagt, die Zulassung gibt es noch, die Anerkennung durch das Finanzamt nicht mehr. Das mag von BL zu BL anders sein, soweit ich informiert bin gilt das aber Bundesweit.
Zum Beispiel:
Besitzer schwerer Geländewagen müssen sich nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs wohl endgültig mit einer wesentlich höheren Kfz-Steuer für ihr Fahrzeug abfinden.
In einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des höchsten deutschen Finanzgerichts hieß es, bei Geländewagen mit einem zulässigen Gewicht über 2,8 Tonnen, die nach Bauart nicht vorwiegend zur Beförderung von Lasten vorgesehen sind, sei die Pkw-Steuer und nicht die viel geringere Lkw-Steuer zu erheben. Für die Abgrenzung solcher Fahrzeuge bei der Einstufung als Pkw oder als Lkw sei eine Vielzahl von Kriterien zu berücksichtigen, etwa die Zahl der Sitzplätze, die Größe der Ladefläche oder die Ausstattung mit Gurten. Auch die Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und das Konzept des Herstellers für das Fahrzeug insgesamt spielten eine Rolle.
Bei der Entscheidung des BFH handelt es sich noch nicht um ein endgültiges Urteil, sondern vorerst um eine Entscheidung des vorläufigen Rechtsschutzes. Sie betrifft die Besteuerung der großen und leistungsstarken Geländewagen, etwa der M-Klasse von Mercedes oder des VW Touareg, deren zulässiges Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen liegt. Solche Fahrzeuge waren lange mit der um ein mehrfaches niedrigeren Lkw-Steuer besteuert worden. Diese Vorschrift wurde in Deutschland per Gesetz zum 1. Mai 2005 aufgehoben. Die Regelung betraf damals mehr als 200 000 Fahrzeuge. Finanzgerichte entschieden dann aber, die Einstufung als Pkw oder Lkw müsse sich nach einer EU-Richtlinie ornientieren, wodurch solche Fahrzeuge weiterhin vielfach günstig als Lkw zu besteuern seien.
Der BFH vertrat dagegen die Auffassung, dass die betreffende EU-Richtlinie keine für Mitgliedsstaaten verbindliche Festlegung enthält, welche Fahrzeuge als Pkw und welche als Lkw einzustufen seien. Für Kombinationsfahrzeuge sei daher ungeachtet ihres Gesamtgewichts die höhere Pkw-Steuer zu erheben
Und Bulli-Fahrer leiden drunter
Dank der Bonzen mit ihren in Deutschland absolut überflüssigen SUVs werden sämtliche Fahrer von z. B. VW-Bussen, deren Fahrzeuge vielfach als Lastesel eingesetzt werden, mit brutal hohen Steuern belastet. Mein Steuer vor Änderung: 176,00 Euro, nach Änderung: 901,00 Euro IM JAHR!!!
http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/1998/Dezember/XIV_550_98.TXT
http://www.gute-route.de/html/av50706ad-steuernachgewicht.html