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bei LKW Zulassung kein Kat von nöten?

 
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aef



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Beitrag21-10-2006, 12:05    Titel: bei LKW Zulassung kein Kat von nöten? Antworten mit Zitat

hi,

mein ungeregelter kat rostet leider sehr stark und hat schon einige löcher.
mein polo 6n AEF 1.9D besitzt eine LKW Zulassung.

nun hat mir ein kfzmeister gesagt das ich bei dieser zulassung keine abgasnorm erfüllen muss und den kat ohne bedenken durch ein rohr ersetzen kann.

wer kann mir das bestätigen?
einen entsprechenden gesetzestext hab ich noch nicht gefunden und den tüv/dekra hab ich auch noch nicht befragt.

vielleicht weis das je einer

mfg aef
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MikeFiwi



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Beitrag21-10-2006, 12:17    Titel: bei LKW Zulassung kein Kat von nöten? Antworten mit Zitat

Hab bei Twin-tec, einem Anbieter für Partikelfilter, folgende Info gefunden:


Können auch als Lkw eingestufte Kraftfahrzeuge nachgerüstet werden?

Leider noch nicht! Zurzeit arbeiten die zuständigen Bundesministerien mit Hochdruck an einer Prüfungsrichtlinie für leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Erst nach Inkrafttreten dieser Vorschrift können auch für diese Fahrzeuge entsprechende Prüfungen durchgeführt und Genehmigungen beantragt werden. Dies betrifft u.a. auch die als LKW eingestuften Kleintransporter wie beispielsweise VW T5, Mercedes Sprinter u.a. Twin-Tec wird sofort nach Inkrafttreten der Richtlinie auch für LKW genehmigte Systeme anbieten.


Grüßle

Mike
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mullemaus
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Beitrag21-10-2006, 13:08    Titel: bei LKW Zulassung kein Kat von nöten? Antworten mit Zitat

Es gibt immo keine LKW-Zulassung für 'PKW' mehr. Bei uns im Landkreis wurden alle Zulassungen 'ab-erkannt'. Ebenso die Auflastungen von Transportern und Geländewagen. Eventuell gibt es sowas wie Bestandsschutz, dann würde ich das Finanzamt aber nicht darauf aufmerksam machen das ich so ein Fahrzeug besitze icon_wink.gif Anders gesagt, die Zulassung gibt es noch, die Anerkennung durch das Finanzamt nicht mehr. Das mag von BL zu BL anders sein, soweit ich informiert bin gilt das aber Bundesweit.

Zum Beispiel:


Besitzer schwerer Geländewagen müssen sich nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs wohl endgültig mit einer wesentlich höheren Kfz-Steuer für ihr Fahrzeug abfinden.

In einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des höchsten deutschen Finanzgerichts hieß es, bei Geländewagen mit einem zulässigen Gewicht über 2,8 Tonnen, die nach Bauart nicht vorwiegend zur Beförderung von Lasten vorgesehen sind, sei die Pkw-Steuer und nicht die viel geringere Lkw-Steuer zu erheben. Für die Abgrenzung solcher Fahrzeuge bei der Einstufung als Pkw oder als Lkw sei eine Vielzahl von Kriterien zu berücksichtigen, etwa die Zahl der Sitzplätze, die Größe der Ladefläche oder die Ausstattung mit Gurten. Auch die Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und das Konzept des Herstellers für das Fahrzeug insgesamt spielten eine Rolle.

Bei der Entscheidung des BFH handelt es sich noch nicht um ein endgültiges Urteil, sondern vorerst um eine Entscheidung des vorläufigen Rechtsschutzes. Sie betrifft die Besteuerung der großen und leistungsstarken Geländewagen, etwa der M-Klasse von Mercedes oder des VW Touareg, deren zulässiges Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen liegt. Solche Fahrzeuge waren lange mit der um ein mehrfaches niedrigeren Lkw-Steuer besteuert worden. Diese Vorschrift wurde in Deutschland per Gesetz zum 1. Mai 2005 aufgehoben. Die Regelung betraf damals mehr als 200 000 Fahrzeuge. Finanzgerichte entschieden dann aber, die Einstufung als Pkw oder Lkw müsse sich nach einer EU-Richtlinie ornientieren, wodurch solche Fahrzeuge weiterhin vielfach günstig als Lkw zu besteuern seien.

Der BFH vertrat dagegen die Auffassung, dass die betreffende EU-Richtlinie keine für Mitgliedsstaaten verbindliche Festlegung enthält, welche Fahrzeuge als Pkw und welche als Lkw einzustufen seien. Für Kombinationsfahrzeuge sei daher ungeachtet ihres Gesamtgewichts die höhere Pkw-Steuer zu erheben

Und Bulli-Fahrer leiden drunter
Dank der Bonzen mit ihren in Deutschland absolut überflüssigen SUVs werden sämtliche Fahrer von z. B. VW-Bussen, deren Fahrzeuge vielfach als Lastesel eingesetzt werden, mit brutal hohen Steuern belastet. Mein Steuer vor Änderung: 176,00 Euro, nach Änderung: 901,00 Euro IM JAHR!!!

http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/1998/Dezember/XIV_550_98.TXT
http://www.gute-route.de/html/av50706ad-steuernachgewicht.html
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VW-Rabbit-TDI



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Beitrag21-10-2006, 14:04    Titel: bei LKW Zulassung kein Kat von nöten? Antworten mit Zitat

guten tag,
ich habe einen US golf2 mit einer LKW zulassung, habe ihn dann auf einen AFN umgerüstet, mit samt dem kompletten auspuff, heißt auch mit dem Euro2-Kat, den ich aber nicht brauche! bei der eintragung hat der tüv prüfer bei der abgasnorm "unbekannt" eingetragen und ich habe damit keine probleme! die versteuerung bei einer LKW zulassung geht ja nach dem maximalgewicht was bei dir auch ca 98€/a bedeuten dürfte....
egal was du da als kat nachrüstest von den steuern wirst du nicht tiefer kommen! also solange dir die deinen 6n als LKW zulassen, vergiss das mit dem KAT, ich baue meinen im winter auch aus!
das ist mein erfahrungsbericht dazu, hoffe konnte dir damit helfen....
achja ich wohne in NRW und die haben mir die zulassung nicht aberkannt....
Gruß Michael

US Golf 2 1,9TDI AFN Umbau mit Chip und 0,216 Düsen
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Beitrag21-10-2006, 14:25    Titel: bei LKW Zulassung kein Kat von nöten? Antworten mit Zitat

hi,

danke schonmal für eure tips.

ich habe den wagen erst im frühjahr zugelassen und hoffe das ich in 3 monaten immernoch meine ca. 90€ zahle. von aberkennung hab ich hier in thüringen noch nix gehört.

ich werde mich dann mal beim tüv erkundigen, bin gespannt was der dazu sagt.

danke nochmal für eure tips icon_wink.gif

mfg aef
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