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Händlergarantie und sporadische Fehler - belangbar machen?

 
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bloeckler



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Beitrag18-01-2005, 21:48    Titel: Händlergarantie und sporadische Fehler - belangbar machen? Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

Am 23.01.04 habe ich meinen Fabia TDI (ATD, mittlerweile 116tkm, Ölwechsel nach Norm bei 106tkm - steht jetzt wieder an, auch sonstige Wartungen durchgeführt) bei einem Händler gekauft, der mit 1 Jahr Garantie auf Motor und Getriebe gegeben hat.

Gestern Nachhauseweg von der Arbeit (85km, letzten 5-6 km gemütlich wie immer, wird auch immer sanft warm- und kaltgefahren) - Auto abgestellt.
Ca. 1,5 Stunden später muss ich zur Post - bis 2000 U/min kein Ladedruck - SDI Fahrgefühl. ab ca. 2000 plötzliches Einsetzen.
=> Angehalten, Motor abgestellt (ca. 20s), Motor an - gleiches Problem.
=> Ziel erreicht, Motor abgestellt (5 Min), Motor an: keine Probleme.

Heute morgen und bei der Heimfahrt Leistung wie gewohnt.

Ich habe heute den Händler kontaktiert und das Problem angesprochen: Wenn der Fehler nicht akut bzw. nachweislich vorliegt kann/will er nichts unternehmen.

Bei den Symptomen kommt mir hakelnde VTG in den Kopf, was ich momentan aus Zeitgründen schwerlich untersuchen kann .... sicher bin ich mir da allerdings nicht.

Freitag hab ich Termin beim Händler (wg. anderen Kleinigkeiten) und werde mit dem Meister reden können.

Wie ist die Rechtslage diesbezüglich? Bringts mir was, wenn ich morgen nochmal durchklingle und behaupte das Problem sei wieder aufgetreten und ich hätte eine Zeugen an Board gehabt ....?

Was kann ich tun, um den Händler auch nach Ablauf der garantiezeit in die Pflicht zu nehmen ...?
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joergs
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Beitrag18-01-2005, 22:21    Titel: Händlergarantie und sporadische Fehler - belangbar machen? Antworten mit Zitat

als erstes laß mal den fehlerspeicher auslesen. vielleicht ist das schon der zeuge.

ansonsten wirds sicherlich knapp mit der zeit. und tröteln kann man ja auch um dir den daumen zeigen zu können.

könnte ne hakelnde vtg sein, könnte aber auch der lmm oder irgendwo ein wackler sein, die vtg einbalsamieren ist übrigens gar nicht soooooo aufwendig. wd40 drauf zum weichen und dann kupferpaste. ist in einer halben stunde erledigt.
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bloeckler



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Beitrag18-01-2005, 22:28    Titel: Händlergarantie und sporadische Fehler - belangbar machen? Antworten mit Zitat

Problem: Der Händler ist kein Vertragshändler und hat eine Art "Hinterhofwerkstatt" (kleiner Händler eben ...). Ich gehe davon aus, dass er nicht die entsprechende VAG Geräte besitzt. Von daher werd ich wohl sicherheitshalber in einer VAG Vertetung vorsprechen.

Für die VTG Stange zu behandeln muss ich ja nicht auf die Bühne ....

LMM wurde ziemlich genau vor einem Jahr auf meinen Wunsch hin getauscht, weil er die Vmax nicht erreichte .... im Endeffekt hatten die Schlauberger bei der Reparatur (Frontschaden vor meinem Kauf) die Luftzufuhr zum Ladeluftkühler verschlossen .... hat keine von 3 VAG Werkstätten herausgefunden .... bis mir beim Waschen mal die Verkleidung entgegengefallen ist.
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bloeckler



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Beitrag19-01-2005, 17:48    Titel: Händlergarantie und sporadische Fehler - belangbar machen? Antworten mit Zitat

So, war beim VAG Händler - Fehlerspeicher ist leer.

Danach noch in der Stadt und bei der Auffahrt auf die AB nach dme Schalten vom 4. in den 5. Gang (bei ca. 2400 U/min) wieder das Problem. Davor fehlerlos.

Auch über 2400 dann kein Ladedruck, zumindest keine Leistung. Der Momentanverbrauch lag bei 6 L/100km im 5. Gang und Vollgas (normal 13.3l/100km).

Angehalten (motor laufen lassen), 2x gas auf 2500 U/min, dann Haube auf und am LMM gewackelt und gezogen - losgefahren - alles wieder normal ....

Woran's jetzt gelegen hat weiss ich nicht .....

btw- hatte auch die Leerlaufruheregelung wg. eines Ruckelns bei konstanten 1200 U/min im 5. Gang betrachtet:

1 -0.09
2 -0.07
3 0.07
4 0.07

Im Leerlauf, miminale Abweichungen (+/- 0.01) - ist das okay, oder wegen den Vorzeichen eher nicht?
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Marcus_Nbg.
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Beitrag21-01-2005, 16:21    Titel: Händlergarantie und sporadische Fehler - belangbar machen? Antworten mit Zitat

Hallo Bloeckler,

wenn Du eine explizite Garantie für den Motor hast, dann muss der Händler bei einem Mangel etwas unternehmen. Er hat Dir ja schließlich garantiert, dass der Motor in einwandfreiem Zustand ist. Wenn er selbst dazu nicht in der Lage ist, muss er die Lösung des Problems eben einm Fachbetrieb überlassen. Die entstehenden Kosten sind dann sein Problem. Solltest Dich allerdings mal schlau machen, wie hoch Dein Eigenanteil ist. Steht in den Garantiebedingungen und richtet sich meist nach Fahrzeugalter bzw. Laufleistung.
In Anbetracht der drohenden Verjährung solltest Du allerdings schnell handeln! Kann zwar sein, dass die Verjährung gehemmt ist, da Du ja schon länger mit dem Händler über den Mangel verhandelst, aber diese Hemmung musst im Zweifel Du beweisen! Zeugen für den Mangel sind immer gut!

Gruss
Marcus
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bloeckler



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Beitrag21-01-2005, 18:18    Titel: Händlergarantie und sporadische Fehler - belangbar machen? Antworten mit Zitat

Hi Marcus,

hatte während den letzten Tagen immer wieder sporadisch Leistungsverluste, die aber teilweise auch während der Fahrt (ohne Abstellen des Motors) wieder verschwunden sind. Teilweise hat er auch leicht gerucklt beim Beschleunigen.

Habe heute den LMM mit Bremsenreiniger ausgewaschen, da das Problem scheinbar nicht verschwinden wollte. Fazit: Bisher läuft er wieder problemlos und hängt subjektiv auch besser am Gas.

Der Händler bestellt mir einen neuen LMM.

Sind Probleme, die nach der Garantiezeit anfallen aber auf diese Symptome zurückzuführen sind (angenommen es war nicht nur der LMM) noch irgendwie auf die Garantie übertragbar oder muss ich dann selbst voll zahlen?
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Hati
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Beitrag21-01-2005, 20:39    Titel: Händlergarantie und sporadische Fehler - belangbar machen? Antworten mit Zitat

Hi Marcus.

Dein Problem klingt wirklich nach einem Fehler in der VTG bzw. deren Versorgung.
Informiere deinen Händler (schriftlich) über das Problem und lasse in einer Fachwerkstatt den Fehler suchen. Die haben eine geführte Fehlersuche für die Ladedruckregelung. Das kostet nicht die Welt und du wirst auch bei der Fachwerkstatt in Vorleistung treten müssen, aber mit dem entsprechenden Ausdruck der Werkstatt in der Hand kannst du ja dann deinen Hinterhofler konfrontieren. Das dieser dir dann auch die Kosten für die Fehlersuche erstatten muss, ist eigentlich logisch.

Auf jeden Fall aufgrund der drängenden Zeit den Verkäufer schriftlich informieren bzw. die Meldung des Fehlers bestätigen lassen!!
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Bee
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Beitrag21-01-2005, 20:45    Titel: Händlergarantie und sporadische Fehler - belangbar machen? Antworten mit Zitat

Hi,

@Hati: Nein, leider ist das nicht so einfach. Zuerst einmal darf der Verkäufer nach dem Fehler suchen und versuchen, diesen zu beheben. Gelingt das nach dem ersten Mal nicht, hat er 2 Nachbesserungsversuche. Schlagen auch diese fehl, hat man das Recht auf Minderung, Rückgabe, Umtausch. Stimmt der Verkäufer einer Fehlersuche durch einen dritten zu, würde ich mir VORHER schriftlich bestätigen lassen, dass der Verkäufer die Kosten übernimmt. (Aber das liegt soooooo weit ausser der Welt, da brauchen wir gar nicht drüber nachdenken. Vorher nimmer er den Wagen zurück, und versucht es beim nächsten.)

Nur meine Meinung.

Gruß
Micha
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Hati
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Beitrag21-01-2005, 20:59    Titel: Händlergarantie und sporadische Fehler - belangbar machen? Antworten mit Zitat

@Bee: Wer oder was will denn dem Eigentümer des Wagens verbieten, eine Fachwerkstatt nach dem Fehler suchen zu lassen? Mit der Kostenübernahme durch den Verkäufer magst du Recht haben; letztendlich liegt es aber an dem, was im Kaufvertrag steht. Bei meinem Vertrag steht z.B. drin, dass ich eine andere Fachwerkstatt beauftragen darf, die Kosten dafür aber nur nach vorheriger Rückfrage beim verkaufenden Unternehmen übernommen werden.

Als Wichtigstes erscheint mir aber auf jeden Fall, dass der Fehler VOR Ablauf der Garantiezeit schriftlich angezeigt (und diese Anzeige bestätigt) wird.
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bloeckler



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Beitrag21-01-2005, 21:27    Titel: Händlergarantie und sporadische Fehler - belangbar machen? Antworten mit Zitat

Wie auch immer - Fakt ist - am Sonntag läuft die einjährige Garantieleistung für Motor und Getrieb ab. Ich werde den Händler morgen nochmal telefonisch kontaktieren und ihm klarmachen, dass der Fehler wiederholt aufgetreten und bis zum morgigen Zeitpunkt nicht behoben ist.

Sollte ich noch ein Fax aufsetzten, damit die Fakten schwarz auf weiss vorliegen und es ihm prophylaktisch durchschicken?

Was sollte das drin stehen?

Über den Fehler habe ich ihn Dienstag Abend zum ersten Mal informiert - er sagte ja, dass er nun was tun kann, wenn der Fehler ständig vorhanden wäre .......
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Bee
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Beitrag21-01-2005, 23:11    Titel: Händlergarantie und sporadische Fehler - belangbar machen? Antworten mit Zitat

@Hati: Der Eigentümer darf mit seinem Wagen machen, was er will. Er kann in jede Werkstatt gehen, egal ob Fachwerkstatt, VAG-Partner oder Hinterhof-Klitzsche. Allerdings wird er nur ein müdes Lächeln ernten, wenn er dann um Kostenübernahme wegen Garantie o.ä. bittet. Immerhin muss dem, der die Gewährleistung zu tragen hat, die Möglichkeit gegeben werden, den Fehler selbst zu beheben.

@bloeckler: Du setzt einen entsprechenden Brief mit dem Symptom etc. auf, und schreibst als Betreff 'Mängelrüge'. Des weiteren endet Dein Brief nach kurzen Sätzen mit: 'Ich fordere Sie daher dazu auf, die oben genannten Mängel bis zum 8.2.2005 zu beseitigen.' Dann druckst Du den Brief 2 mal aus und fährst zu Deinem Händler (am besten mit einem harmlos aussehenden Zeugen, der kein einziges Wort sagt, ausser freundlich 'Guten Tag' und 'Auf Wiedersehen') Wenn Du bei Deinem Händler bist, dann überreichst Du ihm das eine Exemplar. Auf dem anderen Exemplar bittest Du den Händler, eine Empfangsbestätigung zu unterschreiben. z.B.: 'Schreiben gleichen Inhalts am 22.1.2005 erhalten.'

Es ist nicht Dein Problem, wenn er keinen sporadischen Fehler finden kann; andere können es. Wenn er es nicht kann, kannst Du wandeln etc. Siehe oben.

Gruß
Micha

P.S.: Alles nur das, was ich an Deiner Stelle tun würde. Keine Ahnung, wie das rechtlich aussieht.
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kapernaum
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Beitrag22-01-2005, 0:01    Titel: Händlergarantie und sporadische Fehler - belangbar machen? Antworten mit Zitat

bloeckler:

Guten Abend:

Das bekommen wir schon hin,nur muss jetzt fix gehen!!!!

Also Frage 1: Du hast den Wagen als Gebrauchtwagen als Privatperson erstanden?

>>> Wenn ja, hast du eine 1.jährige gesetzliche 'Sachmangelgewähleistung' für gebrauchte Sachen, dh. die Ansprüche die Bee schon beschrieben hat. Der Haken bei der gestzlichen Gewärhleistung ist leider nur die Beweislastfrage: innerhalb der ersten 6 Monate (ab Kauf) muss dir der Händler beweisen, dass der Fehler beim Kauf nicht schon vorlag, also alles ok, .
Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast, dh,. du musst dem Verkäufer beweisen, das der Mangel an dem Auto schon bei Vertragsabschluss vorlag= für den Endkunden meist sehr schwer.....Beispiel Auto oder Laptop..

So, nun aber zum Pudels Kern:

Hast du eine zusätzliche Garantie vom Verkäufer? Das muss ein beiliegendes Dokument sein, weil es mit dem Kaufvertrag an sich (d.h. die Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung zunächst nichts zu tun hat)

>>> Wenn ja= viel besser!! Eine Garantie sichert die Funktion einer Sache zu, dh,das Auto muss laufen, die Beweislast liegt beim Verkäufer (gestzlich geregelt in §443 BGB) Durch eine Garantie (im Sinne des BGB) versichert dir der Verkäufer, das der gekaufte Gegenstand in der Garnatiezeit einwandfrei funzt! Wenn du die Sache nicht falsch behandelt hast kann es dir wurscht sein wie er den Fehler findet...

Eine Garantierklärung läuft neben der gesetzlichen Gewährleistung, schau mal bitte nach, ob du eine Garantieurkunde hast und was da genau drin steht!

Gruss


P.S. Alle juristischen tips hier nur informativ und ohne garantie auf richtigkeit
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bloeckler



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Beitrag22-01-2005, 12:27    Titel: Händlergarantie und sporadische Fehler - belangbar machen? Antworten mit Zitat

kapernaum hat folgendes geschrieben:
bloeckler:
Hast du eine zusätzliche Garantie vom Verkäufer? Das muss ein beiliegendes Dokument sein, weil es mit dem Kaufvertrag an sich (d.h. die Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung zunächst nichts zu tun hat)



Zusätzlich nicht, aber es wurde handschriftich auf dem Vertrag vermerkt: 1 Jahr Garantie auf Motor und Getriebe.

Mir wärs das liebste, wenn's mit dem LMM gelöst wäre. Heute ist er (Händler) persönlich nicht anzutreffen. Somit steht mir nur die FAX-Lösung/Telefon offen .....

Ich berufe mich auf die Garantie und schildere die Mängel. Sollte das für meine Sicherheit ausreichend sein?
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kapernaum
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Beitrag22-01-2005, 13:48    Titel: Händlergarantie und sporadische Fehler - belangbar machen? Antworten mit Zitat



Zusätzlich nicht, aber es wurde handschriftich auf dem Vertrag vermerkt: 1 Jahr Garantie auf Motor und Getriebe.


icon_biggrin.gif
Perfekt!! Schicke ein Fax an den Händler (Übertragungsprotokoll ausdrucken!!!) und gut ist!
Besser kann es nicht laufen, sei froh, das der Verkäufer anscheinend 0 Ahnung hat was er da juristisch gesehen so macht!
Wenns Probleme gibt, verweise auf deine ausgewiesene explizit ausgewiesene Garantie und mache ihm ggf mit der oben genannten Anspruchsgrundlage Beine....

Gruss
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bloeckler



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Beitrag22-01-2005, 13:56    Titel: Händlergarantie und sporadische Fehler - belangbar machen? Antworten mit Zitat

kapernaum hat folgendes geschrieben:
bloeckler hat folgendes geschrieben:


Zusätzlich nicht, aber es wurde handschriftich auf dem Vertrag vermerkt: 1 Jahr Garantie auf Motor und Getriebe.


icon_biggrin.gif
Perfekt!! Schicke ein Fax an den Händler (Übertragungsprotokoll ausdrucken!!!) und gut ist!
Besser kann es nicht laufen, sei froh, das der Verkäufer anscheinend 0 Ahnung hat was er da juristisch gesehen so macht!
Wenns Probleme gibt, verweise auf deine ausgewiesene explizit ausgewiesene Garantie und mache ihm ggf mit der oben genannten Anspruchsgrundlage Beine....

Gruss


Okay, das Fax könnte in etwa dann folgendermaßen aussehen:

Zitat:

Meine Adresse

Seine Adresse

Datum


Anrede

Bezugnehmen auf Telefonat und persönliches Gespräch am ....., sowie .... ersuche ich unter Berücksichtigung der im Vertrag geregelten Garantie (so und so) um die Beseitigung der angesprochenen Probleme bei meinem Fahrzeug:


Problem .....


Da ich täglich auf das KFZ angewiesen bin, bitte ich um Reparatur binnen einer Woche.


Grüße

.......






Ausreichend, oder habe ich was vergessen?
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Marcus_Nbg.
Gast




 


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Beitrag25-01-2005, 17:09    Titel: Händlergarantie und sporadische Fehler - belangbar machen? Antworten mit Zitat

Macht es eigentlich Sinn, juristische Ratschläge zu erteilen, wenn für deren Richtigkeit keine Garantie übernommen wird?!? icon_confused.gif

Wenn Du noch vor Ablauf der Garantie das entsprechende Fax geschickt hast, so verhandelst Du zunächst mal mit dem Verkäufer und damit läuft die Garantie nicht ab. Der Händler hat ja nicht erkennbar abgelehnt, dass Dir ein Anspruch aus der Garantie zusteht, oder?

Gruss
Marcus
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