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Wie reklamieren bei Nicht-Innungs-Betrieb?

 
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Mephisto
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Beitrag12-05-2006, 13:43    Titel: Wie reklamieren bei Nicht-Innungs-Betrieb? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage: Wo reklamiere ich, wenn ein KFZ-Betrieb, der kein Innungs-Mitglied ist, Mist baut und sich weigert das ganze zu beheben?
Konkret geht es um das unsachgemäß eingebaute Heizgerät: Es wurde so eingebaut, dass es die Radhaus-Innenverkleidung in Richtung Rad drückt, so dass Rad und Verkleidung beim Einlenken/Einfedern kontakt bekommen. Der TÜV-Prüfer ist da nicht besonders begeistert von ...... (und ich Trottel hab's 1,5 Jahre lang nicht bemerkt. Erst beim Reifenwechsel auf Sommerreifen sind mir jetzt die Schleifspuren aufgefallen.) icon_twisted.gif

Gruß
Micha
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BM
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Beitrag12-05-2006, 18:30    Titel: Wie reklamieren bei Nicht-Innungs-Betrieb? Antworten mit Zitat

Zitat:
Wo reklamiere ich, wenn ein KFZ-Betrieb, der kein Innungs-Mitglied ist, Mist baut und sich weigert das ganze zu beheben?


Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob er Innungsmitglied ist oder nicht. Jedenfalls muss er bei der HWK in der Handwerksrolle eingetragen sein.

Meiner Ansicht nach ist dann ein Mangel vorhanden, wenn nach dem Einbau keine bauartlichen Veränderungen an Fahrwerk und Reifen vorgenommen worden sind, welche von der Serienproduktion abweichen.

Dann ist er verpflichtet, den Mangel zu beheben. Wenn er das nicht will, bleibt nur der
Rechtsweg, wie auch bei allen anderen Dingen im Leben.

Wenn du die Karre aber nach dem Einbau der Heizung weiter bauartlich dahingehend verändert hast, so dass die Freigängigkeit der Räder weiter abnimmt, trifft ihm keine Schuld.

Wenn du im Recht bist, würde ich ihm mit Nachdruck die Pistole auf die Brust drücken und dabei auf den Mängelbericht des Tüvs verweisen.
Sollte er schlau sein, wird er den Mangel beheben und nicht wegen einer solchen Kleinigkeit seinen Anwalt bemühen.

Viel Glück
3B5 AJM

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LG, Onkel BM
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Mephisto
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Beitrag13-05-2006, 22:10    Titel: Wie reklamieren bei Nicht-Innungs-Betrieb? Antworten mit Zitat

Hi,

@BMKFZ-Schrauber Profil anzeigen: BM: Der Tip mit der HWK ist gut!

Nein, der Golf hat die Serienbereifung, mit der er ab Werk geliefert wurde. Der Haken: Ich will nicht, dass er meinen Golf auch nur ein einziges Mal wieder anfasst. Gründe: Verkratzter Kotflügel (Reissverschluß der Winterjacke), vermackte Stoßstange (ausgebaut und ins Eck gestellt - Steinboden), Brandflecken vom Löten im Innenraum, überbrückte Sicherungen, falsch angeschlossener Tankentnehmer, falsch verkabelte Elektronik, vergessener Schraubenzieher unter der Sitzbank, falsch verlegte Kühlwasserschläuche (blockierte Schaltung bei der Abholung), ...

Ärgerlich ist, dass laut Rechtslage die Werkstatt jeden einzelnen Mangel nachbessern darf.

Gruß
Micha
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Holger247
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Beitrag15-05-2006, 13:34    Titel: Wie reklamieren bei Nicht-Innungs-Betrieb? Antworten mit Zitat

Hm, das wird schwierig.

Grundsätzlich ist er zur Gewährleistungshaftung verpflichtet. Nach 1,5 Jahren bist Du also noch innerhalb der 2-Jahres-Frist. Aber nach den ersten 6 Monaten mußt Du nachweisen, daß der Mangel von Anfang an bestand - sollte ja kein Problem sein, nachdem von Deiner Seite keine Änderung vorgenommen wurde und der Einbau ja sichtbar falsch ist.

Allerdings hat der Betrieb zunächst das Recht zur Nachbesserung. Du kannst nicht zu einem anderen Betrieb gehen, und ihn die Rechnung bezahlen lassen. Das geht erst, wenn seine Nachbesserungversuche fehlgeschlagen sind. Ich glaube er darf 2x nachbessern, bin mir aber nicht ganz sicher.

Insofern mußt Du ne eigene Risikoabwägung machen, lieber selber für Korrekten Einbau sorgen, oder ihn nochmal an Deinen Wagen lassen. Dann würde ich aber daneben stehen!

Bezüglich der anderen Beschädigungen hast Du natürlich das gleiche Recht (verkratzter Kotflügel, Stoßstange, Brandlöcher).
--------------------------------------------
GIV - 98 - ALH
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BM
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Beitrag15-05-2006, 16:00    Titel: Wie reklamieren bei Nicht-Innungs-Betrieb? Antworten mit Zitat

Zitat:
Allerdings hat der Betrieb zunächst das Recht zur Nachbesserung.


Er sollte sich mit der HWK in Verbindung setzen und sich erkundigen, ob ein Nachbesserungsrecht besteht, wenn die Werkstatt scheinbar inkompetent ist.

Die Werkstatt hat ja bei fast allen Arbeitsgängen Schaden angerichtet, so dass nicht zu erwarten ist, das diese die Schäden fachgerecht behebt, ohne neue Schäden zu verursachen.

So einen Murkser dürfte an meinem Fahrzeug auch nur einmal arbeiten.
3B5 AJM

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homer



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Beitrag16-05-2006, 17:16    Titel: Wie reklamieren bei Nicht-Innungs-Betrieb? Antworten mit Zitat

Hallo!

Das was Holger247 geschrieben hat ist nur bedingt richtig!

Zunächst wurde 2002 der Begriff "Gewährleistung" durch den Begriff "Sachmängelhaftung" ersetzt.

Sollte die Werkstatt die allgemein üblichen (vom ZDK und ADAC ) empfohlenen Reparaturbedingungen wirksam in den Werkvertrag ( = Reparaturauftrag ) eingebunden haben so verjähren deine Sachmängelansprüche nicht nach 2 Jahren, sondern schon nach 1 Jahr.
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Mephisto
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Beitrag17-05-2006, 16:20    Titel: Wie reklamieren bei Nicht-Innungs-Betrieb? Antworten mit Zitat

Hi,

@homerKFZ-Schrauber Profil anzeigen: homer:
Zitat:
so verjähren deine Sachmängelansprüche nicht nach 2 Jahren, sondern schon nach 1 Jahr.

Warum das? Weil es um die Einbauleistung an sich und nicht um gelieferte physikalisch fassbare Ware geht?

Gruß
Micha
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homer



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Beitrag17-05-2006, 21:49    Titel: Wie reklamieren bei Nicht-Innungs-Betrieb? Antworten mit Zitat

@ Mephisto

Begründung:

Die Standard-Sachmängelverjährungsfrist beträgt beim Werkvertrag 2 Jahre.
Diese kann allerdings mittels agb (Reparaturbedingungen) auf 1 Jahr ganz legitim verkürzt
werden.

Ich könnte dir noch § nennen bzw. das Thema ausbauen, allerdings hilft dir das wohl wenig.
Für einen Rechtsstreit bräuchtest du eh ein Rechtsanwalt.

Frage:

Möchte denn die Werkstatt den Sachmangel kostenlos beheben ?
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Mephisto
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Beitrag18-05-2006, 11:52    Titel: Wie reklamieren bei Nicht-Innungs-Betrieb? Antworten mit Zitat

@Homer:
Zitat:
Möchte denn die Werkstatt den Sachmangel kostenlos beheben ?


Das weiss ich nicht. Denn: Ich will nicht, dass dieser Pfuscher nur eine einzige Schraube an meinem Auto anfasst! Ich versuche es daher im Moment direkt über den Hersteller. Wenn der ablehnt, kann ich immer noch versuchen, der Einbau-Werkstatt auf den Füßen rumzustehen. Wobei meine Chancen dann vielleicht 0,01% auf Erfolg sind icon_cry.gif

Jedenfalls weiss ich inzwischen, dass er Kälte"irgendwas"fachmann ist. Vielleicht lohnt es sich, über die HWK überprüfen zu lassen, ob er überhaupt an Autos gewerblich rumschrauben darf, so wie er es macht.

Gruß
Micha
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homer



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Beitrag18-05-2006, 12:35    Titel: Wie reklamieren bei Nicht-Innungs-Betrieb? Antworten mit Zitat

Ich glaube nicht, das sich ein Hersteller weder vom Heizgerät noch vom Fahrzeug darauf einlässt. Schliesslich hatten Sie auf den schlechten Einbau ja keinen Einfluss.

Wenn du nichts bezahlen möchtest sehe ich nur den Weg der ursprünglichen Werkstatt
(die das Heizgerät eingebaut hat).
Wenn du woanders den Schaden beheben lässt und der ursprünglichen Werkstatt die Rechnung präsentierst wird das wohl nach hinten losgehen.

Hier ist meiner Ansicht nach auch abzuklären, ob die Werkstatt Verständnis zeigt und den Sachmangel beheben möchte oder einfach nur bockig ist.

Wenn die Werkstatt die entgegen kommen möchte dann lass doch diesen Sachmangel in deinem beisein beheben. So weisst du genau was gemacht wurde.

Sollte die Werkstatt allerdings nur abweisend dir gegenüber sein, so würde ich mir rechtsrat
einholen. ( nicht über Internetforen !! )

In der Rechtsprechung reagieren Richter regelmäßig allergisch auf Reifenschäden. Hier verstehen die kein Spass icon_smile.gif)
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