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AUDI keine Freigabe für AHK für A6 | Beiträge 32+

 
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werner.euchner



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Beitrag09-01-2008, 8:45    Titel: Keine Freigabe bei AUDI für Einbau einer AHK Antworten mit Zitat

Hallo Jochen,

ja, das erwarte ich schon, dass ich mich auch die zugesagten Eigenschaften einer angeblichen Premiummarke verlassen kann.

Hätte nämlich Audi die Fahrzeugpapiere "angepasst" und die zulässge Anhängelast "korrigiert"! bzw. den Betrieb mit AHK in den Papieren erkenntlich untersagt, hätte ich die Möglichkeit gehabt, das Auto nicht zu kaufen,...aber so stand ja drin: zulässige Anhängelast 1800kg!

PS: sollte jemand die AHK im Zubehörhandel nachrüsten, wissen die nichts von einer mangelnden Freigabe,...und dann geht die Arschkarte auf andere bzw. den Besitzer des Autos über,... und Audi ist aus dem Schneider!

Das ist in meinem Augen nicht ok!

Werner
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BM
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Beitrag09-01-2008, 14:57    Titel: AUDI keine Freigabe für AHK für A6 Antworten mit Zitat

Zitat:
PS: sollte jemand die AHK im Zubehörhandel nachrüsten, wissen die nichts von einer mangelnden Freigabe,...und dann geht die Arschkarte auf andere bzw. den Besitzer des Autos über,... und Audi ist aus dem Schneider!


Ich habe den Thread nur teilweise mitverfolgt. Wer meint, ein solches Fahrzeug mit einer AHK nachzurüsten, soll es doch tun. Wenn im Brief 1800Kg steht, darf seitens des Gesetzgebers auch auch eine AHK verbaut werden. Die mangelnde Freigabe ginge mir persönlich am A...h vorbei.
Wenn Audi versäumt hat, das beim KBA dementsprechend zu berichtigen, ist das erstmal Audis Problem.
Im Falle eines Rechtsstreites werden/müssen sich die Gerichte fragen, warum aus den Fahrzeugdokumenten keine Einschränkung bei Fahrzeugen mit verbautem 5G Getriebe hervorgeht.

Außerdem gibt es genug Leute, die eine AHK nur für den Fahrradträger einsetzen, was für dieses Fahrzeug überhaupt kein Problem sein sollte.

Im Falle von Garantieansprüchen müsste man (je nach Beweislast) aber evt. trotzdem nachweisen, das der Schaden nicht durch Überlastung durch Anhängerbetrieb entstanden ist.
Das reine Vorhandensein einer AHK berechtigt den Hersteller meiner Ansicht nach nicht, die Garantie oder Gewährleistung von vorn herein auszuschließen.

Das gleiche gilt aber auch bei Fahrzeugen mit entsprechender Freigabe, denn wer weiß, was der Besitzer mit seinem Auto veranstaltet -- wie oft sieht man Fahrzeuge, bei welchen die Anhänger maßlos überladen sind. Denn dafür gibt es dann ebenfalls keine Freigabe.

Das VAG teilweise versucht geltendes Recht außer Kraft zu setzen, dürfte doch seit EU Affaire jedem klar sein.
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Jochen_145
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Beitrag09-01-2008, 22:34    Titel: AUDI keine Freigabe für AHK für A6 Antworten mit Zitat

Wer meint, ein solches Fahrzeug mit einer AHK nachzurüsten, soll es doch tun. Wenn im Brief 1800Kg steht, darf seitens des Gesetzgebers auch auch eine AHK verbaut werden. Die mangelnde Freigabe ginge mir persönlich am A...h vorbei.

Hallo BM
grundlegend o.k.,eine persönliche Einstellung die auf den ersten Blick verständlich ist, wenn jedoch mit dem entsprechendem Sachverstand an die Sache herangegangen wird, sollte man schon auf den Hersteller höhren, oder mit evntuellen Konsequenzen zu leben lernen.

Im Falle eines Rechtsstreites werden/müssen sich die Gerichte fragen, warum aus den Fahrzeugdokumenten keine Einschränkung bei Fahrzeugen mit verbautem 5G Getriebe hervorgeht.

Mhh, die Aussage von Audi ist doch bekannt. Was die Zulieferinsdustrie macht, dafür kann der OEM nicht gerade stehen.
Gleiches findest du beim Streit über Chiptuning, wechles du probemlos legalisieren kannst, aber gleichzeitig den Segen der OEM verlierst.

Außerdem gibt es genug Leute, die eine AHK nur für den Fahrradträger einsetzen, was für dieses Fahrzeug überhaupt kein Problem sein sollte.

Das ist absolut richtig, eng wirds erst, wenn man an die Grenzen gerät und aus diesem Grund was kaputt geht

Das gleiche gilt aber auch bei Fahrzeugen mit entsprechender Freigabe, denn wer weiß, was der Besitzer mit seinem Auto veranstaltet -- wie oft sieht man Fahrzeuge, bei welchen die Anhänger maßlos überladen sind. Denn dafür gibt es dann ebenfalls keine Freigabe.

In diesem Fall liegt aber die Nachweispflicht beim OEM

ja, das erwarte ich schon, dass ich mich auch die zugesagten Eigenschaften einer angeblichen Premiummarke verlassen kann.

Ich verstehe deinen Ärger, aber Audi hat doch die Freigabe nicht gegeben, und richtig:
die Zuliefer-Industrie hat in einigen Fällen keine Ahnung.
Hinzu kommt, das Audi lieber selber AHK verkaufen will icon_rolleyes.gif

Leider muss man sich heute zuvor entsprechend informieren. icon_sad.gif

Leider wird die Performance der heutigen Fahrzeuge aufgrund des Kostenmanagements und des gewünschten Gewinnes soweit angepasst, dass ein nachträglicher Umbau nicht mehr trivial ist.
Das geht soweit, dass man z.T. nicht mal mehr Spurverbreiterungen oder Felgen mit anderer ET fahren darf, da die Radlager es nicht dauerhaft verkraften.

Macht man es doch, muss man halt mit den Konsequenzen rechnen und der OEM ist fein raus. (Sieh BMs Sichtweise)

Gruss Jochen
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BM
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Beitrag10-01-2008, 0:38    Titel: AUDI keine Freigabe für AHK für A6 Antworten mit Zitat

Hallo Jochen,


Zitat:
Hallo BM
grundlegend o.k.,eine persönliche Einstellung die auf den ersten Blick verständlich ist, wenn jedoch mit dem entsprechendem Sachverstand an die Sache herangegangen wird, sollte man schon auf den Hersteller höhren, oder mit evntuellen Konsequenzen zu leben lernen.


Einig sind wir uns darüber, das die Karre für eine AHK zu schwach ausgelegt ist. Warum auch immer.

Meiner Ansicht nach ist das aber ein Problem des Herstellers und nicht des Kunden. Der Hersteller täuscht über die fehlende Eigenschaften des Fahrzeugs durch Freigabe innerhalb der Fahrzeugpapiere hinweg. Der Kunde trifft aber seine Kaufentscheidung auf Grund der hohen Anhängelast, dessen Wahrhaftigkeit er niemals bezweifelt.

Wo kommen wir denn da hin oder sind wir im wilden Westen?
Stelle dir vor, z.B. das durch eine Fehlkonstruktion bei bestimmten Motoren bei höheren Geschwindigkeiten Risse im Zylinderkopf entstehen.
Dann könnte Audi sich die Sache ganz einfach machen und das Fahrzeug nur noch bis 120KM/H freigeben und wären aus dem Schneider, obschon die "Schleuder" für eine Höchstgeschwindigkeit von 200 KM/H zugelassen ist.

Beispiel: Es sind mehrere Rad/Räderkominationen im KFZ- Brief ab Werk freigegeben.
Der ahnungslose Kunde geht zum nächsten Reifenhändler und rüstet sein Fahrzeug entsprechend um. Innerhalb der Garantie erleidet z.B. ein Querlenker aus irgendeinem Grund einen Defekt. Audi lehnt den Garantieanspruch ab, weil aus Ihrer Sicht die Rad/Reifenkombination nicht freigegeben ist, obschon diese laut KFZ- Brief verwendet werden dürfen.

Der Kunde klagt, weil sein Fahrzeug nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt und verlangt Nachbesserung.

Was meinst du? Wer bekommt Recht?
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Zuletzt bearbeitet am 10-01-2008, 1:02, insgesamt 1-mal bearbeitet.
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Bertil
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Beitrag10-01-2008, 1:01    Titel: AUDI keine Freigabe für AHK für A6 Antworten mit Zitat

BM hat folgendes geschrieben:
...

Der Kunde klagt, weil sein Fahrzeug nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt und verlangt Nachbesserung.

Was meinst du? Wer bekommt Recht?


Wen verklagst du?
Den Hersteller?
Geht nicht! Das ist nicht dein Vertragspartner. Du musst den Verkäufer verklagen! So ist das nun mal seit der Novellierung der "Verbraucherschutzgesetze".

Übrigens ist die Angabe der Anhängelast im Fz. Schein keine Garantie dafür das die AHK freigegeben ist oder nicht.
Erst die Angabe (der Prüfnummer) der Zugvorrichtung ist der Garant für die zugesicherte Anhängelast und diese fehlt bei dem genannten Fahrzeug ganz sicher.
Gruß Bertil

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Beitrag10-01-2008, 1:25    Titel: AUDI keine Freigabe für AHK für A6 Antworten mit Zitat

Zitat:
Du musst den Verkäufer verklagen! So ist das nun mal seit der Novellierung der "Verbraucherschutzgesetze".


Habe ich was anderes behauptet?

Zitat:

Übrigens ist die Angabe der Anhängelast im Fz. Schein keine Garantie dafür das die AHK freigegeben ist oder nicht.
Erst die Angabe (der Prüfnummer) der Zugvorrichtung ist der Garant für die zugesicherte Anhängelast und diese fehlt bei dem genannten Fahrzeug ganz sicher.


Jetzt bitte keine Erbsen zählen. In welchem KFZ- Brief steht denn noch eine Prüfnummer? In meinen Papieren jedenfalls nicht, obschon dieser für den Anhängerbetrieb geeignet ist.

Was meinst du, welches Gericht sich dafür interessiert.

Juristisch maßgeblich ist die angegebene Anhängelast. Und das der Kunde diese in der Hauptsache nicht zum Abschleppen (mittels Seil) anderer Fahrzeuge benötigt, versteht sich eigentlich von selbst.
Eine Einschränkung des Herstellers Westfalia (s. Anhang) gibt es für diese Variante ebenfalls nicht.

Fakt ist- hätte Audi beim KBA eine Herabsetzung oder gar null Anhängelast für diese Modellvariante beantragt, gäbe es für dieses Fahrzeug keine gesetzliche Grundlage zur Freigabe einer AHK und diese leidige Diskussion wäre überflüssig.



AHK_A6.jpg
 Beschreibung:
 AUDI keine Freigabe für AHK für A6
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 Angeschaut:  1102 mal

AHK_A6.jpg

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Zuletzt bearbeitet am 10-01-2008, 14:43, insgesamt 2-mal bearbeitet.
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christians
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Beitrag10-01-2008, 13:58    Titel: AUDI keine Freigabe für AHK für A6 Antworten mit Zitat

Ganz blöde Frage, was für ein Recht hat Audi, den Einbau zu verbieten wenn es laut Papieren des Fahrzeugs und der Fremd-AHK erlaubt ist?
Der Käufer eines Gebrauchten hat ja möglicherweise auch keinen Vertrag mit einer irgendwie zu Audi gehörenden Partei geschlossen. Oder verlangt man dann bei der nächsten Inspektion den Ausbau der AHK um evtl. Garantieansprüche nicht zu verlieren?
Wenn man nicht bei Audi fragt weiß man ja auch nichts davon. Und anders als bei Gesetzen sollte Unwissenheit im guten Glauben wegen der eingetragenen Anhängelasten dann schon schützen.
Gruß Christian
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Beitrag10-01-2008, 18:26    Titel: AUDI keine Freigabe für AHK für A6 Antworten mit Zitat

BM hat folgendes geschrieben:

Jetzt bitte keine Erbsen zählen. In welchem KFZ- Brief steht denn noch eine Prüfnummer?

Ein Richter würde diese Erbsen zählen.
Der Fz. Schein ist nicht das ausschlaggebende. Nur die beim KBA hinterlegte ABE. Dort ist die AHK für oben genannten Typ ausgetragen. Alles ganz korrekt. icon_wink.gif


Zitat:

Juristisch maßgeblich ist die angegebene Anhängelast.

Nein, ist sie nicht.

Selbst bei einem Smart ist eine Anhängelast genannt, aber es gibt vom Hersteller keinerlei Freigabe für eine AHK
Zitat:

Fakt ist- hätte Audi beim KBA eine Herabsetzung oder gar null Anhängelast für diese Modellvariante beantragt, gäbe es für dieses Fahrzeug keine gesetzliche Grundlage zur Freigabe einer AHK und diese leidige Diskussion wäre überflüssig.


Damit würde Audi der ganzen Baureihe, die auf diesem Fahrgestell basiert, die Anhängelast entziehen ... icon_rolleyes.gif

christians hat folgendes geschrieben:

Ganz blöde Frage, was für ein Recht hat Audi, den Einbau zu verbieten wenn es laut Papieren des Fahrzeugs und der Fremd-AHK erlaubt ist?

Keine. Nur die Gewährleistung kann man bei nachgeweisenem Zusammenhang verweigern.
Zitat:

Der Käufer eines Gebrauchten hat ja möglicherweise auch keinen Vertrag mit einer irgendwie zu Audi gehörenden Partei geschlossen. Oder verlangt man dann bei der nächsten Inspektion den Ausbau der AHK um evtl. Garantieansprüche nicht zu verlieren?

Auch diese wird man nicht verlieren. Es sei denn AUDI weist den Zusammenhang mit der montierten AHK nach, und verweigert dann die Gewährleistung.
Dann kann der Käufer aber möglicherweise den OE haftbar machen.
Gruß Bertil

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Beitrag10-01-2008, 20:43    Titel: AUDI keine Freigabe für AHK für A6 Antworten mit Zitat

Bertil hat folgendes geschrieben:

Damit würde Audi der ganzen Baureihe, die auf diesem Fahrgestell basiert, die Anhängelast entziehen ... icon_rolleyes.gif

christians hat folgendes geschrieben:

Ganz blöde Frage, was für ein Recht hat Audi, den Einbau zu verbieten wenn es laut Papieren des Fahrzeugs und der Fremd-AHK erlaubt ist?

Keine. Nur die Gewährleistung kann man bei nachgeweisenem Zusammenhang verweigern.


Bezieht sich die Freigabe nur auf die Karossen, oder auch auf die Motoren? Armes Deutschland, wenn das so wäre...

Gewährleistung ist der Knackpunkt, man kauft ein Produkt von einem Zubehöranbieter und bekommt im Garantiefall evt arge Probleme, wer steht dann dafür gerade?

Als ich beim Kombi mal die ABE für die AHK zuhaus vergessen hatte (Tüv war fällig) hat der Prüfingenieur anhand der Zugbelastung der AHK (Am Typenschild aufgeschlagen) das ganze auf die Anhängelast im Schein hochgerechnet. Als Privatmann kann man ja die ABE des FZGs nicht einsehen, fraglich wäre wie man dann beim Rechtsstreit abgesichert wäre. Weil ein Gewicht im Schein, welches praktisch nicht zulässig ist grenzt ja schon fast an Vortäuschung falscher Tatsachen und arglistiger Täuschung für einen Privatmann, welcher keinen Zugriff auf die ABE hat. icon_rolleyes.gif
Peugeot 307 (T5)1450kg Speck, RHS, MJ2002, 138g CO2 inkl. Korken im Auspuff und goldene Möhre 2006, MAF+50% mit passender Dieselmasse. nunmehr 370000km
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Beitrag10-01-2008, 21:22    Titel: AUDI keine Freigabe für AHK für A6 Antworten mit Zitat

Aron hat folgendes geschrieben:

Bezieht sich die Freigabe nur auf die Karossen, oder auch auf die Motoren?

Normal auf die Karossen. In Abhängigkeit von diversen Faktoren kann sie aber begrenzt werden. Probleamtisch wirds aber wenn die Automatik und die Schaltvariante unterschiedliche Anhängelasten haben. Da hier meist die gleiche ABE genommen wird. Hierbei kommen solche Differenzen zu Stande.
Zitat:

Gewährleistung ist der Knackpunkt, man kauft ein Produkt von einem Zubehöranbieter und bekommt im Garantiefall evt arge Probleme, wer steht dann dafür gerade?

Der Fz. Hersteller kann die Gewährleisung zumindest für den Fall eines Zusammenhangs mit dem Zubehörteil ablehnen. Ob das aber vor Gericht standhält ist eine andere Frage.
Zitat:

Als Privatmann kann man ja die ABE des FZGs nicht einsehen, fraglich wäre wie man dann beim Rechtsstreit abgesichert wäre.

Könntest du schon ... beim KBA bestellen. Ist aber nicht das Problem des Käufers, sondern des Verkäufers. Hier fehlt eindeutig eine zugesicherte Leistung und der Verkäufer muss das Fahrzeug zurücknehmen. Da geht kein Weg dran vorbei.
Zitat:

Weil ein Gewicht im Schein, welches praktisch nicht zulässig ist grenzt ja schon fast an Vortäuschung falscher Tatsachen und arglistiger Täuschung für einen Privatmann, welcher keinen Zugriff auf die ABE hat.

Steht jetzt mal zur Frage ob es in der Bedeinungsanleitung drin steht (wovon ich sogar ausgehe). Auch diese gehört zur ABE. Meist sind solche Begrenzungen in der Bedienungsnaleitung beschrieben. Dann hat man reichlich verloren.

Ich habe mir im Kaufvertrag die Anhängelast bestätigen lassen. Damit bin ich aus dem Schneider im Fall wenn der Eintrag im Schein einen "Pferdefuß" enthält.
Gruß Bertil

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Beitrag10-01-2008, 23:07    Titel: AUDI keine Freigabe für AHK für A6 Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mir vor einiger Zeit mal die Lieferbarkeit von AHK ab Serie beim 1.9TDI B6 A4 und bei demselben Passat (auch Längseinbau) angeschaut (da ich mit meinem 66kw 35i doch arg mit dem Wowa kämpfen muss).
Für den B6 1.9TDI mit 5-Gang Getriebe war keine AHK ab Serie wählbar, beim Passat schon.
Beim A4 gabs die AHK erst mit dem 6-Gang Getriebe => ich quäle vorerst meinen Passat weiter, ist zwar lasch aber auch nur 7-9l mit Wohnwagen !!! icon_wink.gif

Ich glaube vieles ist da auch Komponentenschutz, da die Zunahme der Motormomente insbesondere bei TDI´s schneller voranging als die Getriebeentwicklung. Sicher weiss ich dass bei den ersten 2.5TDI frontantrieb bei starkem Lenkeinschlag das Motormoment reduziert wurde, damit die Antriebswellen nicht abscheren icon_confused.gif

Wenn wir ehrlich sind ist es ja auch schon top was man heute aus einem 2.0TDI oder 2.0CR Diesel so an Motormomet rausholt
icon_biggrin.gif

Viele Grüße
icon_smile.gif Spritsparen durch Ausnutzen der Querbeschleunigung - lieber tot als Schwung verlieren
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Jochen_145
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Beitrag12-01-2008, 15:43    Titel: AUDI keine Freigabe für AHK für A6 Antworten mit Zitat


Bezieht sich die Freigabe nur auf die Karossen, oder auch auf die Motoren?

Normal auf die Karossen. In Abhängigkeit von diversen Faktoren kann sie aber begrenzt werden.

Also wir haben jeden Motor in jeder Karrosserie getestet und einzend freigegeben, oder halt nicht.
Pauschal geht da nichts, da die Cooler-Packed individuell auf die Karrosserie/Motor/ Kühlöffnungen angepasst werden

So gesehen ist ein allgemeines Karrosseriegutachten eines Zuliefers eigentlich nichtssagend.
Aber wie betreits geschrieben, anbauen kann man sich alles, nur den Segen und damit eventuelle Kulanzleistungen bekommt man halt nicht mehr.

Gruss Jochen
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