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Kabel-Ohrhörer legal als Freisprecheinrichtung ?

 
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dieselmartin
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Beitrag27-03-2008, 9:44    Titel: Kabel-Ohrhörer legal als Freisprecheinrichtung ? Antworten mit Zitat

Hi

ist es erlaubt, diese Ohrhörer mit Kabel zum Handy im Auto zu benutzen.
Sprich: Zaehlen die als FSE ?

Persoenlich halte ich das Kabel fuer stoerend und wenn ich beide Ohrhörer einsetze, hör ich nix mehr vom Verkehrsgeschehen .... ausserdem muss ich die erst mal reinfummeln.

(alles nur Theorie, denn der Passat hat ne FSE - es geht um die Rechtslage)

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wutz
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Beitrag27-03-2008, 9:57    Titel: Kabel-Ohrhörer legal als Freisprecheinrichtung ? Antworten mit Zitat

Soweit mir bekannt, kann man einen kabelgebunden Kopfhörer als FSE verwenden. Es muß allerdings sichergestellt sein, das man das Vehrkehrsgeschen noch hören kann. Wichtig dabei ist auch, das man zur Rufannahme oder zum wählen, das Handy nicht in die Hand nehmen muß.
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Beitrag27-03-2008, 10:47    Titel: Kabel-Ohrhörer legal als Freisprecheinrichtung ? Antworten mit Zitat

"Handy nicht in die Hand" ?
Echt ?

UI, stimmt:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php

Also ist eigentlich ne Halterung wichtiger als ne FSE - denn die meisten Handys haben ja schon Freisprechen integriert.

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Beitrag27-03-2008, 11:13    Titel: Kabel-Ohrhörer legal als Freisprecheinrichtung ? Antworten mit Zitat

Tja, mal wieder eine Sache wo die Englische Sprache unserer vorraus ist: Freisprecheinrichtung = handsfree set
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Beitrag27-03-2008, 12:00    Titel: Kabel-Ohrhörer legal als Freisprecheinrichtung ? Antworten mit Zitat

nicht ganz:

Wie waehle ich denn eine Nummer im "Hands Free Profile 1.0", also z.B. mit der UHV-Low in meinem Passat, ohne das Handy anzufassen ?

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Beitrag27-03-2008, 14:01    Titel: Kabel-Ohrhörer legal als Freisprecheinrichtung ? Antworten mit Zitat

Es ist, wie ihr bereits bemerkt habt, nicht zulässig, das Funktelefon dafür in die Hand zu nehmen. Wenn der "Knopf im Ohr" ausreichen soll, dann darf man abgehend nur mit Sprachwahl oder Menüwahl arbeiten, solange das Telefon in irgendeiner Halterung steckt. Wenn das Telefon in einer Halterung steht (wofür bei manchen Fahrzeugen auch der Getränkehalter geeignet ist), dann darf man zur Rufannahme maximal eine Taste drücken - das Gerät aber weiterhin nicht in die Hand nehmen. So wäre es vergleichbar mit der Wahl eines anderen Senders beim Autoradio.

Rechtlich gesehen ist also die kabelgebundene "Freisprechanlage" unter diesen Umständen nicht zu beanstanden. Praktischer ist allerdings was anderes.
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Beitrag27-03-2008, 17:21    Titel: Kabel-Ohrhörer legal als Freisprecheinrichtung ? Antworten mit Zitat

Da war der Legislativen wohl wieder langweilig.

Wenn ich nicht gleich die Sprachwahl nutze, dann ist es imho wesentlich sicherer, das handy ins Blickfeld für den Stassenverkehr zu heben und dann (idealerweise per Kurzwahltaste)zu wählen, als umständlich meine Augen tief unten, weit weg vom Verkehrsgeschehen auf die Mittelkonsole zu fixieren und umständlich an Rädchen drehend, die richtige Nummer rauszusuchen.

aber ich bin sicher, dass sich da ganze Berater- und Sachverständigenkremien wochenlang Flipcharts vollgekritzelt haben um solch geistreiche Entscheidungen zu treffen.

Am Schluss gehts eh nur noch um Eitelkeiten einiger, ja die eigene (auch noch so hohle) Meinung durchzuboxen, als um die Sache. Da der Klügere nachgibt, kommt dann sowas bei rum.

Darf ich denn ein Brötchen oder eine Wasserflasche zur Hand nehmen? Oder muss ich ausschließlich über die Freiess-magensonde aus dem Zubehörkatalog konsumieren?

Ich z.B. bin eh schon so vernünftig, dass wenn ich etwas Koks vom Amaturenträger ziehe oder einen Haschisch Joint rolle und dabei telefoniere, nicht noch nebenbei einen Zug aus der Vodgapulle nehme.
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dieselmartin
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Beitrag27-03-2008, 17:25    Titel: Kabel-Ohrhörer legal als Freisprecheinrichtung ? Antworten mit Zitat

@Oben

genauso sehe ich das auch.

Ein "Anruf in Abwesenheit" ist nicht so schlimm wie ne "Kippe am Sack" ... und Rauchen darf man.

Wenn ich jemals mit Handy in der Hand verknackt werden sollte, fahr ich mit VAGCOM am Ohr von der Kontrolle weg ... denn ich kenne keinen §, der VAGCOM verbietet.

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Arno
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Beitrag27-03-2008, 20:22    Titel: Kabel-Ohrhörer legal als Freisprecheinrichtung ? Antworten mit Zitat

mit VAGCOM am Ohr
Hä? Seit wann kann VAGCOM sprechen icon_question.gif icon_question.gif
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Beitrag27-03-2008, 21:54    Titel: Kabel-Ohrhörer legal als Freisprecheinrichtung ? Antworten mit Zitat

Laut aufgedrehte Musikanlagen im Fahrzeug übertönen jegliche Verkehrsgeräusche und auch akustische Warnsignale. Autoradios bleiben erlaubt und wann die Musik im Auto zu laut gehört wird entscheidet der kontrollierende POL-Beamte nach eigenem Empfinden unter Zuhilfenahme seines geeichten Gehörs. Autoradios bleiben erlaubt. Verstärker mit mehreren Kilowatt und bühnentaugliche Lautsprecher ebenfalls.

Das Zukleben von hinteren Fahrzeugscheiben ist zulässig. Vorsätzlich sichtbehindernde Scheibentönungen bieten viele Hersteller sogar ab Werk - wenn auch meist weniger stark getönt als die Folien aus dem Aftermarket. Getönte Scheiben und Scheibenfolien zur nachträglichen Aufbringung sind erlaubt.

Der Aftermarket bietet "zugelassene" Sportauspuffanlagen, Luftfilter, "Powerrohre" u. v. a. m., die Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Geräuschentwicklung verändern - i. d. R. subjektiv und tatsächlich lauter machen. Solche Veränderungen des Fahrzeuges hat der Hersteller nie gewollt. Trotzdem sind sie unter bestimmten Umständen und manchmal auch unter Ausnutzung von Interpretationsspielräumen (z. B. durch Anerkennung ausländischer Begutachtungen) zulässig und nicht grundsätzlich verboten.

Viele Fahrzeuge werden deutlich übermotorisiert angeboten. Wer solche Fahrzeuge kauft, der tut das selten allein, weil er schwere Lasten zu transportieren hat. Ein leistungsstarker Motor wird verlangt, damit der Fahrzeughalter "mal richtig Flamme geben kann", teilweise sogar vorsätzlich eindeutig definierte Verkehrsregeln und -beschränkungen verletzt. Aber trotzdem werden selbst Kleinwagen mit 150 PS oder mehr verkauft und zugelassen. Niemand würde ein solches Fahrzeug kaufen, wenn es bei 160 km/h abgeregelt wäre - denn die schafft man auch z. B. mit 75 PS.

Die heruntergefallene Kippe ist mordsgefährlich. Zudem schädigt das Raucherabgas nichtrauchende Mitfahrer. Rauchen im Fahrzeug ist grundsätzlich nicht verboten. Während der Fahrgast beim Taxifahrer das Recht hat, ihm das Rauchen zu verbieten ist die mitfahrende Familie auf die Einsicht des Fahrzeugführers angewiesen. Ähnlich ist es bei Fahrgemeinschaften, wo im Gegensatz zur Familie der Mitfahrer wenigstens nicht gezwungen ist, in die verqualmte Karre einzusteigen.

Das Trinken heißen Kaffees oder anderer Getränke macht zeitgleich den Blick aus dem Fahrzeug durch das Neigen des Kopfes nach hinten unmöglich. Mehrere Sekunden Blindflug sind die Folge. Nicht zu unterschätzen ist auch die mögliche Verbrühungsgefahr durch Heißgetränke. Trotzdem ist das Einnehmen von Getränken nicht verboten.

Das Fahren mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern oder gleißend heller Nebelschlußleuchte ohne ausdrückliche Erlaubnis durch die StVO bzw. StVZO blendet den Gegen- bzw. nachfolgenden Verkehr. Trotzdem ist es möglich, auch bei guter Sicht mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern oder blendender Nebelschlußleuchte zu fahren.

Nachts stehen unaufmerksame Zeitgenossen minutenlang mit dem Fuß auf der Bremse an einer "Rot" zeigenden Wechsellichtzeichenanlage und strahlen dem Hintermann mit 3 gleißend hellen Bremsleuchten volles Rohr in die Fresse. Diese vorsätzliche Blendung ist nicht verboten.


Und während LKW-Fahrer auf ihren Fahrten Pausenzeiten einhalten müssen und nach gewisser Fahrtdauer sogar überhaupt nicht mehr weiterfahren dürfen ist es PKW-Lenkern erlaubt, unendlich viele Stunden am Stück ohne jede Pause zu fahren. Wann er müde ist und die Aufmerksamkeit nachläßt, das entscheidet er selbst. Und während der LKW-Fahrer mit etwas Glück einen Stellplatz auf einem lauten Autobahn-Rastplatz oder in einem einsamen Gewerbegebiet gefunden hat ist der PKW-Lenker noch immer mit schwerem Gasfuß und 200+ auf der Autobahn unterwegs - bis er einpennt und irgendwo einschlägt...


Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Die angeführten Beispiele sind von mir absichtlich sehr überzogen dargestellt. Vieles ist in meinen Augen überreguliert - nicht nur im Straßenverkehr. Anderswo sind selbst elementare Sachen nicht geregelt, wo Menschenleben, Sachwerte oder die Umwelt in Gefahr sind.
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Beitrag27-03-2008, 22:45    Titel: Kabel-Ohrhörer legal als Freisprecheinrichtung ? Antworten mit Zitat

Wie ist denn die Lage bei Martin's angesprochenem Läppi auf dem Beifahrersitz (oder von mir aus auch am Ohr icon_lol.gif )?
Beispielsweise zum Zwecke von Messfahrten oder einfach als Navi-Laptop. Oder ums mal weiter zu treiben, um nen Film darauf zu schauen.
Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten ! icon_wink.gif
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Beitrag27-03-2008, 22:49    Titel: Kabel-Ohrhörer legal als Freisprecheinrichtung ? Antworten mit Zitat

Ich meinte mit "VAGCOM am Ohr", sich einfach irgendwas ans Ohr halten.
Sicherlich ist "rumklicken aufm Laptop" absolut tabu.

Filme gucken nur hinten mit dem Kleinen zusammen, das ist doch klar.


Zu Hutfahrers Punkten:

Hm, 170 Pferde, VW Sound ... uiui, ich pass da rein icon_wink.gif
Aber dank Auto-Hold blend ich keinen mit meinen Bremslichtern icon_wink.gif

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Beitrag27-03-2008, 23:08    Titel: Kabel-Ohrhörer legal als Freisprecheinrichtung ? Antworten mit Zitat

dieselmartin hat folgendes geschrieben:

Sicherlich ist "rumklicken aufm Laptop" absolut tabu.


Ja, das weis man aus dem gesunden Menschenverstand heraus. Aber steht es auch irgendwo geschrieben?
Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten ! icon_wink.gif
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Beitrag28-03-2008, 19:18    Titel: Kabel-Ohrhörer legal als Freisprecheinrichtung ? Antworten mit Zitat

Das ist doch genau das Schlagwort, Rubberduck!

'gesunder Menschenverstand' - Hierzulande oder wahrscheinlich im ganzen Kulturkreis breitet sich ein 'Mem' aus - das Individuum nicht länger mit Eigenverantwortung zu beaufschlagen und somit seiner Individualität zu berauben (vgl. Rauchverbot)

Jedweder Wert, jede Ethik und Moral, jedes Verhalten im sozialem Kontext sind genau vorzuschreiben, zu reglementierun und zu normen. Man unterstellt dem Einzelen eine ungenügende Ratio, eine fragwürdige Ethik und ein mieses soziales Selbstverständnis!

Das hat leider die Nebenwirkung, dass das selbstständige eigenverantwortliche Denken degeneriert und somit auch jedes Bewusstsein die eigene Handlung zu hinterfragen. Jede Empathie, jedes Gewissen und soziales Selbstverständnis stirbt dabei leider auch.

Im Prinzip fahren im Strassenverkehr (zumindest in Großstädten) nur noch assoziale verhausschweinte Egoisten rum, die sich mutwillig und fahrlässig gegenseitig gefährden und übervorzuteilen versuchen. (Selbstverständlich im Rahmen der Gesetzgebung- konditioniert durch Angst vor Sanktion, nicht aus ethischem Selbstverständnis).

Ob einer telefoniert ist mir herzlich egal, wenn seine kognitiven Fähigkeiten das zulassen. Die Frage ist, ob ich einem das zutraue selbst zubeurteilen, oder nicht. Ob einer aber drängelt, Auswärtigen oder bedürftigen den Spurwechsel vereitelt, das ist mir nicht egal.

Kein Verständnis für Leute auf der BAB, die gerne mal 200 fahren(die Ärsche sollen ruhig ihre Scheiben duchglühen, damit ich Langsamer ja nicht um eine Sekunde zurückstechen miss) aber auch kein Verständnis für Leute die nicht schneller als 130 können oder wollen, vielleicht aus Angst.(und ihnen schön auf der Stoßstange und Blinker zeign, wie sehr sie stören)

Für diese Schweinerein existiert noch nicht mal ein Bewusstsein, das ist noch nicht mal formuliert, aber Handyverbot

Wenn es keine Zebrastreifen oder Ampeln und Verkehrsschilder gäbe, würde sich der ein oder andere vielleicht an die Nase fassen, und eine Mutter mit Kinderwagen und freilaufendem Terrier oder die Oma mit Gehhilfe einfach mal einfach so drüberwinken, den Auswärtigen einfach mal rüberwinken, auf die richtige Spur die er zu spät realisiert hatte an einer gefählichen Stelle.

So wie heute kann sich das Gewissen am Strand der Gewissheit sonnen, dass irgendwo 1 km weiter extra ein Übergang für alte Menschen etabliert wurde und der auswärtige Autofahrer soll mal kacken gehen- was tut der auch auf meiner Strasse, er behindert mich nur in meinem wichtigen Fortkommen.
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