serdarg hat folgendes geschrieben: |
Das schlimmste von allen: Damals bei meinem eigentlichen Autohaus bei 120.000 km den Zahnriemen wechseln lassen.
Wegen ein paar Problemen dann bei dem zweiten Autohaus gelandet. Diese erzählten mir damals dass der Vorgänger den Riemen nicht korrekt gemacht haben, und man ihn am besten nochmal macht. Angeblich um 1 Zahn daneben.
Ich hab dann leider die Story abgekauft, und es nochmal machen lassen.
Als ich in Nachhinein erkannte, dass alles gelogen war, hab ich die Rechnung nicht bezahlt, und bekam dann auch keine Rechnung mehr. |
Wenn Du vor Gericht ziehst, musst Du der Pfusch-Werkstatt nachweisen können, dass sie nicht fachgerecht gearbeitet hat. Du warst aber schon bei einer anderen Werkstatt - das steht bestimmt auch in Deinem Service-Heft und in den Unterlagen der anderen Werkstatt.
Du musst Dir vor einem Besuch beim Anwalt überlegen, wie Du klar nachweisen kannst, dass genau dieser der Pfusch an genau Deinem Fahrzeug alleine der 2. Werkstatt zuzurechnen ist. Alleine der Nachweis über Reparaturaufträge oder -rechnungen und der Anschein, dass die 2. Werkstatt gepfuscht haben könnte, reicht da nicht.
Nach dem, was ich in Deinem Bericht lesen kann, ist Dir der Beweis vermutlich nicht möglich.
Trotzdem viel Glück mit der Reparatur.