garth.brooks hat folgendes geschrieben: |
@Sebastian : Es ist ein Märchen daß die BE erlischt sobald man irgendwo ne Schraube dreht.
Die Veränderung muß irgendwie rechtlich relevant sein, aber das ist der Gurtstraffer nicht. |
Gurtstraffer sind Teil des Airbagsystems und wenn man den Vorgaben und Unterlagen von VW/Audi vertraut dann muss man das halt so hinnehmen. Generell wird vom Fahrzeughersteller gesagt das auch die Deaktivierung von Gurtstraffern nicht zuläsig ist, ausgenommen Behindertenumbauten und bei diesen ist softwareseitig zu deaktivieren - also kein Widerstandspfusch.
Des Weiteren schreibt VW/Audi weiterhin in den Richtlinien das eine Dokumentation/Eintragung durch DEKRA/TÜV etc. zu erfolgen hat. Last but not least muss die Änderung ebenfalls beim Hersteller registriert werden.
Da Arbeiten an diesen Sicherungssystemen ja entsprechender Sachkunde bedürfen tendiere ich nach deinen Antworten klar dazu dir die mal abzusprechen... Wenn ich schreibe das bei deinem Audi die Deaktivierung Softwareseitig möglich sein sollte, dann kannst du davon ausgehen das ich Recht habe - nichts für ungut, aber "deines Wissens" nach erlischt ja auch die BE nicht...
