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1Z Flexrohr nach 22 Monaten defekt - wer haftet ?

 
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dieselmartin
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Beitrag06-02-2005, 11:12    Titel: 1Z Flexrohr nach 22 Monaten defekt - wer haftet ? Antworten mit Zitat

HI,

ich hab lange genug gezoegert, bis ich am 9.4.2003 mein Flexrohr (und dadurch bedingt auch den Kat hab neu machen lassen) - in ner org. VW Werkstatt.

Nun hab ich seit ein paar Tagen ein neues (aber bekanntes) Brummen bei ca 1050 und 2100 U/min (Oderwellen, klar).

Gestern auf ner privaten Buehne konnte man (wie damals) wunderbar ein Geraeusch hoeren, welches man durch Anheben des Abgastraktes weg bekam. Beherztes (weil das Ding heisst ist), direktes "in die Hand nehmen" des Flexrohrs liess das Geraeusch auch verschwinden. Ein ehemaliger VW Angestellter bestaetigte mir auch die Vermutung, dass das Flexrohr "einen weg hat".

Hab ich 24 Monate Gewaehrleistung aufs Material ?

Wie krieg ich das am besten bei VW durch ? Theoretisch koennen die ja sagen: "ne ne, dass Droehnen kommt nicht vom Flexrohr, das ist ..... Die Katze von der Oma"

Schon bald soweit, das Rohr und den Kat rauszuhauen und den AHU Spass reinzuschlossern icon_evil.gif

PS: Auesserlich sieht das Rohr natuerlich noch schoen aus icon_evil.gif

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Zuletzt bearbeitet am 07-02-2005, 15:24, insgesamt 1-mal bearbeitet.
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Roadagain
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Beitrag06-02-2005, 11:39    Titel: 1Z Flexrohr nach 22 Monaten defekt - wer haftet ? Antworten mit Zitat

Hallo,

ist das ein brummen als wenn der auspuff lose wäre und scnhlagen würde?
Vorangig beim abtouren?
Hatten wir bei unserem A4 auch.....neu halterungen vom auspuff haben abhilfe geschafft....leiern wohl etwas aus mit der zeit...

Grüsse
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Polo2004
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Beitrag06-02-2005, 12:10    Titel: 1Z Flexrohr nach 22 Monaten defekt - wer haftet ? Antworten mit Zitat

Servus,

also wenn das Flexrohr defekt ist, und du die Rechnung hast, gibt´s normalerweise keine Probleme mit der Garantie. Also hin zu Audi & VW und des Ding wechseln.

Gruß, Christian
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dieselmartin
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Beitrag06-02-2005, 12:20    Titel: 1Z Flexrohr nach 22 Monaten defekt - wer haftet ? Antworten mit Zitat

Hi,

Nein, die Gummis koennen es nicht sein, denn sie sind relativ neu. Ich hab sie mir gestern extra nochmal genau angesehn.

Ausserdem tratr das neue/altbekannte Geraeusch ploetzlich auf. Also genau passend zu einem ploetzlich angerissenen Flexrohr.

Ja, ich hab die org. Rechnung noch.
Bin ihc mit 2 Jahren Garantie/Gewaehrleistung/Sachmaengelhaftung auf Teile denn auf dem richtigen Dampfer ??

Oder ists fuer VW egal, wann das Teil verreckt (5 min nach Einbau oder 22 Monate danach) ?

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JRoth
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Beitrag06-02-2005, 15:01    Titel: Flexrohr: Bei mir auch nach 2 Jahren/ca. 45TKM wieder defekt Antworten mit Zitat

Hi Dieselmartin !

Hatte genau den gleichen Ärger mit dem Flexrohr. Habe damals ziemlich lange gebraucht, um herauszufinden, dass die Vibrationgeräusche im Leerlauf von dem defekten Flexrohr
kamen. Habe mir damals das Flexrohr separat besorgt und eingeschweisst. War etwas Arbeit, aber dafür sehr viel kostengünstiger...

Nun, nach 2 Jahren fing's plötzlich auch wieder an zu scheppern --

Denke, daß man wirklich den "AHU"-Umbau mit den zusätzlichen beiden Gummihalterungen im Bereich des Hosenrohres vornehmen muß, wenn man dauerhaft Ruhe im wahrsten Sinne des Wortes haben will !

Ich weiß: Das hilft Dir nicht so richtig weiter...

Aber: Geteiltes Leid...

Gruss

JRoth
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Polo2004
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Beitrag06-02-2005, 19:36    Titel: 1Z Flexrohr nach 22 Monaten defekt - wer haftet ? Antworten mit Zitat


Bin ihc mit 2 Jahren Garantie/Gewaehrleistung/Sachmaengelhaftung auf Teile denn auf dem richtigen Dampfer ??

Oder ists fuer VW egal, wann das Teil verreckt (5 min nach Einbau oder 22 Monate danach) ?

m;

Servus,

du hast auf das Teil eine Garantie von 24 Monaten. Egal ob das Ding 5 Minuten nach Einbau oder einen Tag vor Garantieende kaputt geht, es ist Garantie drauf und es wird kostenlos getauscht.
Früher (ca. vor einem Jahr) war´s sogar so, daß wenn du z.B. eine Zylinderkopfdichtung gekauft hast, und du die selber eingebaut hast, und nach ca. 5.000KM die dann wieder undicht geworden ist, du sogar kostenlos von VW & Audi getauscht worden ist. Also ich mein, du konntest dein Auto zur Werkstatt stellen, und die habens dann kostenlos repariert. Jetzt ist es anders. Jetzt wennst des selber einbaust, bekommst nix, mit viel Glück vielleicht das Bauteil.
Find ich auch richtig irgendwo, weil wenn jemand dran schraubt der null peil hat, und den Zylinderkopf verspannt einbaut, was kann dan VW dafür??? Jetzt haben sie es endlich geschnallt, und zahlen bei selbstreperaturen durch die Kundschaft nix mehr.

Gruß, Christian
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kapernaum
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Beitrag06-02-2005, 23:57    Titel: 1Z Flexrohr nach 22 Monaten defekt - wer haftet ? Antworten mit Zitat

Hallo Martin,

hier nochmal eine Zusammenfassung zur Gewährleistung:

http://www.verbraucher-urteile.de/kauf/faqkaufcontent.html

Gruss
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Beitrag07-02-2005, 15:17    Titel: 1Z Flexrohr nach 22 Monaten defekt - wer haftet ? Antworten mit Zitat

Noch ne Frage zu dem Gesamtproblem:

Ich hatte 2003 eine Inspektion machen lassen, damit die 12 monatige Gebrauchtwagen-Gewaehrleistung Bestand hat.

Seitdem war ich natuerlich nicht mehr zur Inspektion, weil ich schon selbst Waschwasser nachfuellen kann icon_twisted.gif

Die Inspektion mit Flexrohrwechsel war am 9.4.2003 bei ca 136 Tkm.

Jetzt haben wir den 7.2.2005 bei 184 Tkm.

Koennen die Kostenuebernahme fuer das FR verweigern, weil ich nicht in der VW-Inspektion war ? Auch, wenn die Inspektion ja gar nix mit dem Rohr und dessen vor ein paar Tagen aufgetretenen Defekt zu tun hat ?

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dieselmartin
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Beitrag07-02-2005, 15:30    Titel: 1Z Flexrohr nach 22 Monaten defekt - wer haftet ? Antworten mit Zitat

@ kapernaum

In dem von Dir verlinkten Artikel ist aber immer weider die Rede davon, dass der Mangel "bei Auslieferung" bestanden haben muss.

Genau das ist ja bei mir NICHT der Fall.

Mein Flexrohr hat 22 Monate gehalten, dann fing es an zu droehnen wie das alte, dass ich genau wegen dieses Droehnens 2003 entfernen liess.

Habe ich nun irgendeinen Rechtsanspruch darauf, dass der Artikel (FLexrohr) 24 Monate seine gewuenschte Beschaffenheit (nicht Droehnend) behaelt ?

m;
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Beitrag07-02-2005, 16:53    Titel: 1Z Flexrohr nach 22 Monaten defekt - wer haftet ? Antworten mit Zitat

Hallo Dieselmartin,

entscheidend ist zunächst, ob Du eine Garantie hast, oder ob lediglich die Gewährleistung von 2 Jahren für ET und Arbeit einschlägig ist. Geht meist aus der Rechnung hervor.

Im Falle von Garantie hat VW den schwarzen Peter, im Falle von Gewährleistung Du! Du musst dann nämlich beweisen, dass der Mangel bereits seit Beginn der Gewährleistungsfrist vorlag, d.h. das ET von Anfang an fehlerhaft war.

Am Besten fährst Du mal zu der Werkstatt (bevor die 2 Jahre abgelaufen sind!) und hörst Dir an, wie die zu dem Problem stehen und welche Lösung sie vorschlagen.

Gruss
Marcus
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Polo2004
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Beitrag07-02-2005, 17:29    Titel: 1Z Flexrohr nach 22 Monaten defekt - wer haftet ? Antworten mit Zitat

Hi,

wenn eine offizielle Rechnung über das Bauteil und den Einbau vorliegt, und das ganze innerhalb der Garantie kaputt geht, egal ob die Inspektion gemacht worden ist oder nicht, dann wird gewechselt, zum Nulltarif icon_eek.gif

Gruß, Christian
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Beitrag07-02-2005, 17:41    Titel: 1Z Flexrohr nach 22 Monaten defekt - wer haftet ? Antworten mit Zitat

So ganz verstehe ich immer noch nicht, ob hier nicht zu viele Begriffe und fristen verdreht werden.

Wenn marcus 100% Recht hat, darf das Flexrohr nach 5 min kaputt gehn, denn es wurde ja mangelfrei eingebaut und mir so uebergeben - was VW wie auch immer beweisen kann.

Dann waere ja jedes Teil am Auto schlechter "abgesichert" als der IT scheiss ausm Mediamarkt ?!?!?

Denn das krieg ich neu, auch wenn es erst bei mir im Wohnzimmer "explodiert" !

Es sei denn, wir definieren als Mangel "das Rohr haelt nicht mal 24 Monate" - aber das weiss ich ja erst JETZT !

Ich werde definitiv morgen bei VW vorstellig und hab alles an Unterlagen dabei.

Ich wette nur, dass die sagen: "Das is nicht kaputt, ein 1Z droehnt immer so"

Dann muss ich wohl wieder durch die Gegend fahren, und andere ahnungslose Werkstaetten befragen, ob die mir glauben, dass es kaputt ist....

m;
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Marcus_Nbg.
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Beitrag07-02-2005, 17:56    Titel: 1Z Flexrohr nach 22 Monaten defekt - wer haftet ? Antworten mit Zitat

@Dieselmartin

Das Teil darf natürlich innerhalb von 5 min. kaputt gehen, aber dann muss VW beweisen, dass es beim Einbau o.K. war. Geht es nach mehr als 6 Monaten kaputt, musst Du dies beweisen, was Du aber wahrscheinlich nicht kannst! => 'Gewährleistung', auf 2 Jahre beschränkt!

Wenn Du eine explizite Garantie hast, muss VW das Teil ersetzen, wenn es innerhalb der Garantiefrist kaputt geht, weil ja eine sog. Haltbarkeitsgarantie gegeben wurde. => 'Garantie', kann auch auf ein Jahr beschränkt sein, 'Gewährleistung' gibt es daneben immer.
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Beitrag07-02-2005, 19:06    Titel: 1Z Flexrohr nach 22 Monaten defekt - wer haftet ? Antworten mit Zitat

haha !

Jetzt wird interessant.

0800-VOLKSWAGEN sagt:

24 Monate GARANTIE auf Orginal Teile - nicht aber auf Verschleissteile.

Und jetzt erinnere ich mich, dass bei VW wohl die verschleissende Abgasanlage ab dem Turbo anfaengt.
D.h. Flexrohr und Kat waeren Verschleissteile, was fuer mich als Kunden absolut inakzeptabel angesichts der Preise dieser Teile ist.

Aber morgen werde ich mehr zu berichten wissen.

m;
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Beitrag07-02-2005, 19:12    Titel: 1Z Flexrohr nach 22 Monaten defekt - wer haftet ? Antworten mit Zitat

AAHHHHHHHHHHHHHH

Die Flexrohr Aktion in 2003 waere mit AHU Teilen sogar noch 100 EUR billiger gewesen !

SHIT
AHU: Flexrohr mit Kat 511, Halter 11

1Z: FLexrohr 254, Adapter 8, Kat 354, Schraube 3

DOPPELT AERGER icon_evil.gif

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Bertil
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Beitrag07-02-2005, 19:37    Titel: 1Z Flexrohr nach 22 Monaten defekt - wer haftet ? Antworten mit Zitat

Polo2004 hat folgendes geschrieben:
Hi,

wenn eine offizielle Rechnung über das Bauteil und den Einbau vorliegt, und das ganze innerhalb der Garantie kaputt geht, egal ob die Inspektion gemacht worden ist oder nicht, dann wird gewechselt, zum Nulltarif icon_eek.gif

Gruß, Christian


.... VW gibt aber seit dem 1.1.2003 keine Garantie mehr, sondern nur noch Gewährleistung und das ist ein Himmelweiter Unterschied! In dem Fall muss Martin leider nachweisen das der Schaden von Beginn an vorgelegen hat (ausnahme in den ersten 6 Monaten). Wenn der Händler (und nur dem gegeüber kann man Gewährleistung geltend machen) aber keinen Ärger haben möchte, dann wird er so kulant sein und die Sache auf Gewährleistung abwickeln.

Übrigens geben fast alle deutschen Autohersteller keine Garantie sondern nur die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung (Ausname ist hier tatsächlich nur OPEL!!).
Gruß Bertil

5E5 CZDA + R50 W10 + CD5 DTSB + 161 DX

*** Technische Anfragen per PN werden von mir nicht beantwortet! ***
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