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Eintragung eines größeren Ladeluftkühlers

 
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Neno
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Beitrag21-04-2006, 14:12    Titel: Eintragung eines größeren Ladeluftkühlers Antworten mit Zitat

Hallo @ all!

Habe folgende Frage bzw. anliegen.

Und zwar hab ich in meinen Golf 3 TDI einen größeren Ladeluftkühler (+Edelstahlrohre, usw..) eingebaut. Nun habe ich leider (durch meine Dummheit) beim Kauf des LLK nicht auf ein Gutachten bzw. ABE geachtet! Sprich ich habe nun einen Ladeluftkühler ohne ABE! und das hat zur Folge das mir der 'liebe' icon_lol.gif Tüv diesen nicht eintragen will.
Nun meine Frage an euch. Habe ihr schon solche Erfahrungen gemacht, oder wisst ihr vielleicht wo man solche Vergleichsgutachten herbekommt???
Über zahlreiche Antworten würde ich mich sehr freuen! icon_wink.gif

Mfg
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dieselmartin
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Beitrag21-04-2006, 14:21    Titel: Eintragung eines größeren Ladeluftkühlers Antworten mit Zitat

Hi

warst du schon bei nem TUEV-Man gewesen (und der hat Njet gesagt) ?

Wir sind mit einem auf Pflanzenoel umgebauten T3 zum Tuev (nur wegen der normalen HU un AU) und der hat interessiert gefragt, was das ganze gerohre da sei ...
Nach ner Erklaerung von mir meinte er "OH, cool" und hat die normalen Untersuchungen gemacht.

Wenn Du sonst nix geaendert hast, wird der groessere LLK eher Leistung fressen als bringen, also sollte da nix eingetragen werden muessen - denke ich.

Bei der Suche nach nem geeigneten Pruefer wirst du wohl eher fuendig als ne ABE zu suchen, wenn du nicht mal den Hersteller des LLK nennst icon_wink.gif

m;
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I don't know what the fuck it was.
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Neno
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Beitrag21-04-2006, 14:23    Titel: Eintragung eines größeren Ladeluftkühlers Antworten mit Zitat

ja, so ist das. War schon bei nem Prüfer und der hat ne gesagt. Ohne Gutachten oder ABE nix los icon_smile.gif
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dieselmartin
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Beitrag21-04-2006, 14:23    Titel: Eintragung eines größeren Ladeluftkühlers Antworten mit Zitat

Goto other Pruefer icon_smile.gif
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Marzocchi
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Beitrag23-04-2006, 23:51    Titel: Eintragung eines größeren Ladeluftkühlers Antworten mit Zitat

also mir ist auch keine möglichkeit bekannt zu nem bezahlbaren preis einen LLK eingetragen zu bekommen. wer ne lösung weis => posten ! Gibt es denn LLK mit ABE oder Gutachten ?
Golf IV - ALH - Erstzulassung 9/99
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Nebelwerfer_TDI
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Beitrag24-04-2006, 10:14    Titel: Eintragung eines größeren Ladeluftkühlers Antworten mit Zitat

Rohre anschleifen, schwarz lackieren, ein paar VW und Audi Zeichen drauf (evt. Stempel anfertigen), darauf achten dass alles original aussieht, und auf die Eintragung pfeifen.....

Unser G3 mit AAZ Motor hat auch einen nachgerüsteten LLK (original keinen) und es hat da noch nie Probleme gegeben; Bei eurem TÜV in D hab ich bald den Eindruck, dass der faxen macht wenn man mit Fliegendreck an der Windschutzscheibe zur Überprüfung kommt icon_lol.gif
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huebi
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Beitrag26-04-2006, 18:14    Titel: Eintragung eines größeren Ladeluftkühlers Antworten mit Zitat

Moin.

Rohre anschleifen, schwarz lackieren, ein paar VW und Audi Zeichen drauf (evt. Stempel anfertigen), darauf achten dass alles original aussieht, und auf die Eintragung pfeifen.....

Unser G3 mit AAZ Motor hat auch einen nachgerüsteten LLK (original keinen) und es hat da noch nie Probleme gegeben; Bei eurem TÜV in D hab ich bald den Eindruck, dass der faxen macht wenn man mit Fliegendreck an der Windschutzscheibe zur Überprüfung kommt icon_lol.gif

Bei meinem G3 mit AAZ habe ich einfach das Graffel aus 'nem G3 TDI eingebaut.
Den gebogenen Anschlussstutzen fuer den Ladeluftschlauch am Ansaugkruemmer habe ich einfach durch den vom Passat 35i mit SB-Motor ersetzt. Da hat dann der eine Schlauch vom LLK gut gepasst und laeuft nur etwas knapp hinter dem Oelabscheider auf dem Ventildeckel vorbei.
Den originalen Schlauch zwischen Lader und Ansaugkruemmer habe ich dann einfach mit der Ansaugkruemmerseite am Lader montiert.
Als Adapter zwischen den beiden Schaeuchen habe ich dann einen Rohrbogen (aus der Schrottonne einer Rohrbiegerei) passend zurecht gesaegt, eingebaut und nicht einmal lackiert.

Damit war ich dann beim TUEV zur HU. Der LLK war kein Problem und ist nach der HU faktisch wie eingetragen. Jedenfalls gibt es, im Falle eines (Un-)Falles, damit keinen ernsthaften Aerger mehr.


Viele Gruesse,
huebi
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Hati
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Beitrag27-04-2006, 11:30    Titel: Eintragung eines größeren Ladeluftkühlers Antworten mit Zitat


...
Damit war ich dann beim TUEV zur HU. Der LLK war kein Problem und ist nach der HU faktisch wie eingetragen. Jedenfalls gibt es, im Falle eines (Un-)Falles, damit keinen ernsthaften Aerger mehr.



Das wage ich allerdings ernsthaft zu bezweifeln. Wenn du einen Unfall verschuldest, der u.U. aufgrund zu hoher Geschwindigkeit beruht und danach das Fahrzeug ernsthaft untersucht wird, dürfte es Ärger geben.
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ulf
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Beitrag27-04-2006, 12:40    Titel: Eintragung eines größeren Ladeluftkühlers Antworten mit Zitat

Hati hat folgendes geschrieben:
Das wage ich allerdings ernsthaft zu bezweifeln. Wenn du einen Unfall verschuldest, der u.U. aufgrund zu hoher Geschwindigkeit beruht und danach das Fahrzeug ernsthaft untersucht wird, dürfte es Ärger geben.

Richtig . . . z.B. ein (gut verstecktes) 10c-Tuning oder größere Düsen werden auch nicht legal, wenn es der Prüfer bei der HU übersieht.

@huebiKFZ-Schrauber Profil anzeigen: huebi:
Selbst wenn Du mit der Ausrede zu kommen versuchst, wäre die absehbare Killer-Antwort "Dann beweisen Sie mal, daß es nicht erst nach der HU eingebaut wurde!"
Und was machst Du dann?
Gruß Ulf
_________

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huebi
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Beitrag28-04-2006, 15:10    Titel: Eintragung eines größeren Ladeluftkühlers Antworten mit Zitat

Das wage ich allerdings ernsthaft zu bezweifeln. Wenn du einen Unfall verschuldest, der u.U. aufgrund zu hoher Geschwindigkeit beruht und danach das Fahrzeug ernsthaft untersucht wird, dürfte es Ärger geben.
Richtig . . . z.B. ein (gut verstecktes) 10c-Tuning oder größere Düsen werden auch nicht legal, wenn es der Prüfer bei der HU übersieht.

@huebi:
Selbst wenn Du mit der Ausrede zu kommen versuchst, wäre die absehbare Killer-Antwort 'Dann beweisen Sie mal, daß es nicht erst nach der HU eingebaut wurde!'
Und was machst Du dann?

Fuer die Beweissicherung kann folgendes gibt es da folgende recht brauchbare Loesung:
Direkt vor der Fahrt zum TUEV mit mindestens zwei Zeugen Photos machen und zusammen mit einer eidesstattlichen Erklaerung der Zeugen direkt nach der Untersuchung durch den TUEV in einem Einschreiben mit Rueckschein an sich selbst schicken. Von den Zeugen laesst man sich dann noch zum TUEV begleiten, so dass die Veraenderung genau so wie beschrieben auch beim TUEV geprueft wird.
Das Einschreiben kann dann bei Bedarf vom Richter geoeffnet werden und hat dann eine doch nicht zu verachtene Beweiskraft. Jedenfalls muessen Zeugen, die was anderes behaupten, da dann doch sehr gute Argumente haben.
Praktisch ist die Loesung z.B. fuer Software, die vor der Patentierung oder Missbrauch durch die Konkurenz geschuetzt werden soll.
Das Vorgehen ist zwar sehr umstaendlich und auch sehr spitzfindig, kann aber vor viel Aerger bewahren.
Interessant wird die Bauartveraenderung auch erst, wenn sie ursaechlich fuer den Unfall war. So sind aberwitzige 400 PS im Golf ueberhaupt kein Problem wenn ein Unfall in der Tempo 30 Zone bei 30 km/h passiert. Die wuerde auch der serienmaessige Golf dort erreichen und damit spielen die 400 PS keine Rolle.


Viele Gruesse,
huebi
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Marzocchi
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Beitrag28-04-2006, 15:16    Titel: Eintragung eines größeren Ladeluftkühlers Antworten mit Zitat

naja dannach sind bei einem 90PS golf auch mit 200PS alle unfälle unter 180km/h kein problem icon_rolleyes.gif
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Forenheini
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Beitrag06-06-2006, 23:07    Titel: Eintragung eines größeren Ladeluftkühlers Antworten mit Zitat

Der Fred ist zwar schon nicht mehr ganz taufrisch, aber ich will mal noch meinen Senf dazu geben.

M.E. sollte es kein Problem sein, einen anderen LLK eingetragen zu bekommen, denn lt. VdTÜV Merkblatt, braucht es für Änderungen, die eine Leistungssteigerung bis 5% bringen und nicht in Zündung und/oder Gemischaufbereitung eingreifen kein Abgasgutachten oder vergleichbares. Ich geh mal ganz schwer davon aus, daß mit einem geänderten LLK 5% Mehrleistung eher utopisch sind...
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guste100
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Beitrag07-06-2006, 17:32    Titel: Eintragung eines größeren Ladeluftkühlers Antworten mit Zitat

Forenheini hat folgendes geschrieben:
...und nicht in Zündung und/oder Gemischaufbereitung eingreifen ... kein Abgasgutachten oder vergleichbares.


Und genau dürfte das Problem liegen: Wenn eine kühlere und damit dichtere Luft keine Eingriff in die Gemischaufbereitung ist, dann weiß ich auch nicht....
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ulf
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Beitrag08-06-2006, 7:18    Titel: Eintragung eines größeren Ladeluftkühlers Antworten mit Zitat

guste100 hat folgendes geschrieben:
Wenn eine kühlere und damit dichtere Luft keine Eingriff in die Gemischaufbereitung ist, dann weiß ich auch nicht....

Stimmt erstmal, aaaber:

Ein LLK ist kein geregeltes System, sondern entläßt die Frischluft in einer Temperatur, die vom Ladedruck, der Außentemperatur, Fahrgeschwindigkeit, dem (Gegen)wind usw. abhängt.
D.h. der LLK ist für die reale Frischlufttemperatur sowas wie ein Lottogenerator.

Gebe ich aus dem Schub mit dem Serien-SMIC Vollgas, dann ist die LLT im ersten Moment genauso niedrig wie mit einem großen FMIC (nämlich fast wie die Umgebung). Aber dann steigt sie schneller und weiter hoch.

Ein größerer LLK simuliert sozusagen bei hohen Ladedrücken tiefere Außentemperaturen als eine kleiner LLK und reduziert damit (jeweils unter den augenblicklichen Bedingungen) die LLT-Schwankungen zwischen Teillast und Pmax.
Durch diese geringeren Schwankungen einer der "Eingangsgrößen" für die Abgaswerte sollten IMO eher bessere als schlechtere Ergebnisse rauskommen.

Im EU-Abgaszyklus werden eh nur niedrige Motorlasten gefahren (für einen 1,9er TDI, der zwischen 1 und 1,5 t zu bewegen hat), so daß der LLT-Unterschied zwischen Serien-SMIC und dickem FMIC fast Null sein düfte. D.h. die amtlichen Abgaswerte wären durch einen großen LLK nicht oder kaum verändert icon_wink.gif
Gruß Ulf
_________

MG4 Electric
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